Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 14.12.2002 - 2 UF 176/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1587 Abs. 3; BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3
Dynamik der Zusatzversorgung der im öffentlichen Dienst geleisteten Versorgungsrenten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerde eines Versicherungsträgers (VBL) gegen die Entscheidung des Gerichts im Versorgungsausgleich; Umgestaltung des Zusatzversorgungsrechts des öffentlichen Dienstes ; Versorgungspunktemodell nach Neuregelung; Feststellung der laufenden Renten und Ausgleichsbeträge ...
Verfahrensgang
- AG Wiesloch, 21.09.2000 - 1 F 32/00
- OLG Karlsruhe, 14.12.2002 - 2 UF 176/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 640 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 106/88
Auslegung und Rechtsfolgen einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2002 - 2 UF 176/00
Beide Ausnahmen kommen hier nicht in Betracht, zumal mit der VBL ein Versicherungsträger Beschwerde eingelegt hat und sich wegen des noch ungewissen weiteren Versicherungsverlaufs nicht voraussagen lässt, ob sich eine Abänderung zu ihrem Nachteil oder Vorteil auswirken wird (BGH, FamRZ 1990, 273, 275). - BGH, 27.06.1984 - IVb ZB 767/80
Keine Bindung an Rechtsmittelanträge im Versorgungsausgleichsverfahren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2002 - 2 UF 176/00
Im Verfahren über den öffentlich rechtlichen Versorgungsausgleich ist das Rechtsmittelgericht weder an formulierte Sachanträge noch an anderweitig zum Ausdruck gebrachte Beschwerdeziele gebunden, sondern es hat die dem Gesetz entsprechende Entscheidung zu ergehen, sofern dem nicht eine wirksame Beschränkung des Rechtsmittels oder das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers entgegensteht (BGHZ 92, 5, 7 ff. = FamRZ 1984, 990 ff). - BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80
Anfechtung einer Entscheidung über den Versäumungsausgleich
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2002 - 2 UF 176/00
Der Senat konnte ohne mündliche Verhandlung entscheiden, da der Sachverhalt aufgeklärt ist, den Beteiligten rechtliches Gehör gewährt worden war und eine Vereinbarung der Parteien nicht im Raume stand (BGH, FamRZ 1983, 267, 268). - BGH, 09.05.1990 - XII ZB 89/89
Dynamische Versorgungsrente
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2002 - 2 UF 176/00
Nach dieser (BGH FamRZ 1990, 984, 985) war im Falle des Bezugs einer zunächst statischen Mindestversorgung aufgrund eines Vergleichs zwischen der umgerechneten Mindestrente und der zunächst niedrigeren dynamischen Versorgungsrente zu prüfen, welche ehrezeitliche Zusatzversorgungen beim Wertausgleich zu berücksichtigen sind. - OLG Karlsruhe, 13.04.1994 - 2 UF 228/93
Formbedürftigkeit; Aufhebung; Rechtsgeschäft; Parteivereinbarung; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2002 - 2 UF 176/00
(vgl. Senat, FamRZ 1995, 361, 363).
- BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03
Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder
c) Jedenfalls keine Volldynamik im Leistungsstadium (OLG Celle - 10. ZS - FamRZ 2004, 632, 635 f.; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 640). - OLG Saarbrücken, 22.07.2004 - 6 UF 83/02
Versorgungsausgleich: Behandlung von Anrechten aus der Zusatzversorgung des …
Schließlich wird die Zusatzversorgung nach wie vor sowohl in der Anwartschafts- als auch in der Leistungsphase als statisch betrachtet (OLG Celle, FamRZ 2004, 632; OLG Nürnberg, FamRZ 2004, 1041; vgl. auch OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 882; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Dezember 2002 - 2 UF 176/00). - OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 18 UF 247/03
Versorgungsausgleich: Dynamik der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in …
Dabei wurde bisher ganz überwiegend eine Volldynamik verneint (zuletzt - soweit ersichtlich - OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.12.2003 - 11 UF 3187/03, zitiert nach Jurion; FamRZ 2003, 314 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.12.2002 - 2 UF 176/00, zitiert nach Jurion; OLG Thüringen FamRZ 2003, 1929 f.). - OLG Dresden, 27.05.2004 - 21 UF 164/04
Bewertung von Rentenanwartschaften bei der Zusatzversorgung bei der VBL
Der erkennende Senat vertrat die Auffassung, dass die bei der VBL erworbene Anwartschaft auf Betriebsrente weder in der Anwartschafts-, noch in der Leistungsphase dynamisch, sondern statischer Natur ist (Beschlüsse vom 26. November 2002 - 10 UF 300/02 - und vom 24. März 2003 - 10 UF 55/03 - so auch OLG München, 4. Zivilsenat - Familiensenat - FamRZ 2004, 636 (638); wohl auch OLG Celle, FamRZ 2003, 632 (636), OLG Nürnberg FamRZ 2003, 314 ; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 640 für ab 1. Januar 2002 geleistete Renten).
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Rechtsprechung
| OLG München, 28.10.2003 - 12 UF 1343/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BarwertVO; VAHRG § 1 Abs. 3
Bewertung von Anwartschaften in der Bayerischen Ärzteversorgung
Verfahrensgang
- AG Rosenheim, 09.07.2003 - 4 F 1085/99
- OLG München, 28.10.2003 - 12 UF 1343/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 640 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 10.03.2005 - 6 UF 103/04
Versorgungsausgleich: Realteilung von Versorgungsanwartschaften bei der …
Die bis zum 31. Dezember 1984 erworbenen Anwartschaften sind in der Anwartschaftsphase als statisch und in der Leistungsphase als dynamisch zu behandeln (vgl. BGH, FamRZ 2005, 188; OLGR München 2004, 146) und entsprechend zu dynamisieren.
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