Rechtsprechung
| BGH, 15.12.2004 - XII ZB 179/03 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 1587 a Abs. 6; ; BeamtVG § 14; ; BeamtVG § 55; ; VersorgungsänderungsG 2001 v. 20.12.2001
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Versorgungsausgleich: Zusammentreffen von Beamtenversorgung und gesetzlicher Rente
- Wolters Kluwer
Berechnung des Versorgungsausgleichs bei beamtenrechtlichen Versorgungsanrechten; Ruhensberechnung einer Beamtenversorgung im Falle des Zusammentreffens von Beamtenversorgung und gesetzlicher Rente unter gleichzeitiger Anwendung des Versorgungsänderungsgesetzes
- ra.de
- Deutsche Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ruhensberechnung einer Beamtenversorgung bei Zusammentreffen mit einer gesetzlichen Rente
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Ruhensberechnung einer Beamtenversorgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 15.12.2004 - XII ZB 179/03
- BGH, 27.04.2005 - XII ZB 179/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 585
- MDR 2005, 691
- FamRZ 2005, 1063 (Ls.)
- FamRZ 2005, 511
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.11.2003 - XII ZB 30/03
Gekürzte Beamtenpensionen im Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 15.12.2004 - XII ZB 179/03
Dabei kommt es weder darauf an, ob das Ehezeitende vor oder in der Übergangsphase nach § 69 e BeamtVG liegt, noch ob der Versorgungsfall in oder erst nach der Übergangsphase eintreten wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. November 2003 - XII ZB 75/02 und XII ZB 30/03 - FamRZ 2004, 256 ff. bzw. 259 ff.).Ob der Abflachungsbetrag gegebenenfalls später im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich auszugleichen sein wird, bleibt einer weiteren Prüfung vorbehalten, sofern die Voraussetzungen für einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich gegeben sein sollten (vgl. Senatsbeschluß vom 26. November 2003 - XII ZB 30/03 - aaO 261).
- BGH, 26.11.2003 - XII ZB 75/02
Gekürzte Beamtenpensionen im Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 15.12.2004 - XII ZB 179/03
Dabei kommt es weder darauf an, ob das Ehezeitende vor oder in der Übergangsphase nach § 69 e BeamtVG liegt, noch ob der Versorgungsfall in oder erst nach der Übergangsphase eintreten wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. November 2003 - XII ZB 75/02 und XII ZB 30/03 - FamRZ 2004, 256 ff. bzw. 259 ff.). - BGH, 19.01.2000 - XII ZB 16/96
Beamtenversorgung im Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 15.12.2004 - XII ZB 179/03
Der so erzielte ehezeitanteilige Kürzungsbetrag ist vom Ehezeitanteil der Beamtenversorgung abzusetzen, der durch Quotierung im Verhältnis der in die Ehezeit fallenden Dienstzeit zur Gesamtdienstzeit zu ermitteln ist (vgl. Senatsbeschluß vom 19. Januar 2000 - XII ZB 16/96 - FamRZ 2000, 746 ff. m.w.N.). - BGH, 04.09.2002 - XII ZB 130/98
Ausschluß des Versorgungsausgleichs bei Übernahme ehegemeinschaftlicher Schulden; …
Auszug aus BGH, 15.12.2004 - XII ZB 179/03
Im übrigen beruht die Abänderung des monatlichen Ausgleichsbetrags auf der nunmehr erforderlichen Anwendung des baden-württembergischen Bemessungsfaktors von 5, 33 % monatlich für 2004 hinsichtlich der Sonderzuwendung (Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2003/2004 sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 10. September 2003 - BGBl. I, 1798 - in Verbindung mit § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Gewährung von Sonderzahlungen in Baden-Württemberg - Landesanteil Besoldung vom 29. Oktober 2003 - GBl. S. 693, 694; zur Anwendung des jeweils zur Zeit der Entscheidung geltenden Bemessungsfaktors vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 4. September 2002 - XII ZB 130/98 - FamRZ 2003, 437 ff. m.w.N.).
- BGH, 02.02.2011 - XII ZB 133/08
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Ausgleich degressiver Bestandteile …
Diese Ruhensregelung ist gemäß § 1587 g Abs. 2 iVm § 1587 a Abs. 6 BGB auch für den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 179/03 - FamRZ 2005, 511, 512 mwN).Insbesondere hat das Oberlandesgericht zutreffend nur den ehezeitanteiligen Kürzungsbetrag gemäß § 55 BeamtVG vom Ehezeitanteil der Versorgung des Ehemannes bei der R-GmbH abgezogen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 179/03 - FamRZ 2005, 511, 512 mwN).
- BGH, 21.09.2016 - XII ZB 453/14
Versorgungsausgleich: Ruhen einer Beamtenversorgung wegen Versorgung aus einer …
Dementsprechend ist im Rahmen der Berechnungen der (Gesamt-)Kürzungsbetrag für das Ruhegehalt des ausgleichsverpflichteten Ehegatten ins Verhältnis seiner ehebezogenen Dienstzeit bei der zwischen- bzw. überstaatlichen Einrichtung zu deren Gesamtzeit zu setzen (Senatsbeschluss vom 11. Oktober 1995 - XII ZB 137/91 - FamRZ 1996, 98, 103) und der auf diese Weise ermittelte eheanteilige Kürzungsbetrag vom zuvor errechneten Ehezeitanteil seiner Versorgungsanwartschaften in Abzug zu bringen (vgl. zu § 55 BeamtVG Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2000 - XII ZB 16/96 - FamRZ 2000, 746, 747; vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 179/03 - FamRZ 2005, 511, 512 und vom 18. Januar 2006 - XII ZB 206/01 - FamRZ 2006, 397, 399). - BGH, 05.11.2008 - XII ZB 87/06
Grundlagen zur Durchführung eines öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleichs …
Die Ruhensregelung ist gemäß § 1587 a Abs. 6 Halbs. 2 BGB auch für den Versorgungsausgleich zu beachten, wobei sich der ausgleichsberechtigte Ehegatte das Ruhen eines Teils der Beamtenversorgung für die Berechnung des Ausgleichswerts nur insoweit entgegenhalten lassen muss, als es auf dem Teil der gesetzlichen Rente bzw. der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes beruht, die der Beamte in der Ehezeit erworben hat und an der der ausgleichsberechtigte Ehegatte teilhat (vgl. zum Rechenweg Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 179/03 - FamRZ 2005, 511, 512 f. und vom 19. Januar 2000 - XII ZB 16/96 - FamRZ 2000, 746).
- OLG Koblenz, 30.01.2018 - 9 UF 53/17
Abänderung einer Altentscheidung über den Versorgungsausgleich: Überprüfung der …
Der ausgleichsberechtigte Ehegatte muss sich eine derartige Kürzung der Beamtenversorgung für die Berechnung des in den Versorgungsausgleich einzustellenden Ausgleichswertes nämlich nur insoweit entgegenhalten lassen, als es auf demjenigen Teil der gesetzlichen Rente beruht, die der Beamte in der Ehezeit erworben hat und an welcher der ausgleichsberechtigte Ehegatte teilhat (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 179/03 -, juris, Rdnr. 10;… Beschluss vom 19. Januar 2000 - XII ZB 16/96 -, juris, Rdnr. 12). - OLG Hamm, 25.05.2011 - 8 UF 163/10
Abänderung des Versorgungsausgleichs wegen Änderung der Sach- und Rechtslage; …
Rn. 51 S. 259 (260 f.); FamRZ 2004, S. 1181; FamRZ 2005, S. 511 (512); FamRZ 2007,.Gesetzesänderungen sind dabei auch dann zu berücksichtigen, wenn das Ehezeitende zeitlich vor In-Kraft-Treten der Gesetzesänderung liegt, unabhängig davon, ob sie zu einer Erhöhung oder Herabsetzung des Versorgungsanspruchs führen (…vgl. BGH, FamRZ 2003, S. 435 (437);… FamRZ 2003, S. 437 (438);… FamRZ 2004, S. 259 (262);… FamRZ 2004, S. 1181 (1182); FamRZ 2005, S. 511 (513);… FamRZ 2007, S. 994 (995)).
- BGH, 18.01.2006 - XII ZB 206/01
Ruhensberechnung von Anwartschaften auf berufsständische Versorgung
Der so ermittelte ehezeitanteilige Kürzungsbetrag ist von der zuvor nach dem Zeit-Zeit-Verhältnis ermittelten ehezeitanteiligen Beamtenversorgung einschließlich anteiliger Sonderzuwendungen abzusetzen (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2000 - XII ZB 16/96 - FamRZ 2000, 746 f. und vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 179/03 - FamRZ 2005, 511, 512 f.). - OLG Hamm, 03.07.2008 - 3 UF 78/06
Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs
Partizipiere die Antragstellerin mithin nicht an diesen Anwartschaften, so sei es auch nicht gerechtfertigt, sie im Rahmen der Ruhensberechnung heranzuziehen (unter Verweis auf BGH FamRZ 2005, S. 511).Davon ist der in (entsprechender) Anwendung des § 55 BeamVG anzurechnende Betrag der gesetzlichen Rente des Antragsgegners abzusetzen, allerdings lediglich mit dem ehezeitanteiligen KürzungsBetrag (BGH FamRZ 2005, S. 511).
- OLG Stuttgart, 23.01.2007 - 16 UF 266/06
Versorgungsausgleich: Berücksichtigung von Abschlägen wegen vorzeitigen Eintritts …
- OLG Koblenz, 18.03.2008 - 11 UF 159/07
Ausgleich der Absenkung der Beamtenversorgung im schuldrechtlichen …
Dabei kommt es weder darauf an, ob das Ehezeitende vor oder in der Übergangsphase nach § 69 e BeamtVG liegt, noch ob der Versorgungsfall in oder erst nach der Übergangsphase eintreten wird (vgl. BGH FamRZ 2005, 511 ).
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Rechtsprechung
| BGH, 23.03.2005 - XII ZB 65/03 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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VAHRG § 1 Abs. 2; SGB VI § 101 Abs. 3; BeamtVG § 57 Abs. 1 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
VAHRG § 1 Abs. 2; ; SGB VI § 101 Abs. 3; ; BeamtVG § 57 Abs. 1 Satz 2
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verfassungswidrige Ergebnisse des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs; Realteilung; Kürzung einer vom ausgleichspflichtigen Ehegatten bezogenen Altersversorgung; Anwendbarkeit des § 1 Absatz 3 und § 10 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich ...
- ra.de
- rechtsportal.de
Voraussetzungen der Realteilung von privaten Versorgungsanwartschaften
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Arbeit & Soziales - Realteilung der Versorgung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rentenberater.de (Kurzinformation)
Realteilung im Versorgungsausgleich bei privater Pensionskasse zulässig, auch wenn kein Rentnerprivileg vorgesehen ist
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1163
- MDR 2005, 1114 (Ls.)
- FamRZ 2005, 1063
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus BGH, 23.03.2005 - XII ZB 65/03
a) Der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich kann, wie das Bundesverfassungsgericht (FamRZ 1980, 326) entschieden hat, zu verfassungswidrigen Ergebnissen führen, wenn das Anrecht des Verpflichteten gekürzt bleibt, obwohl der Berechtigte verstirbt, ohne aus dem übertragenen Anrecht mehr als geringfügige Leistungen erhalten zu haben, oder wenn der Versicherungsfall beim Pflichtigen früher als beim Berechtigten eintritt und der Pflichtige ihm trotz der Kürzung seiner Versorgung Unterhalt leisten muß. - BGH, 08.10.1986 - IVb ZB 120/83
Einbeziehung von Versorgungsansprüchen gegen das ZDF in den …
Auszug aus BGH, 23.03.2005 - XII ZB 65/03
Auf einen solchen privatrechtlich organisierten Träger der betrieblichen Altersversorgung finden § 1 Abs. 3, § 10 VAHRG auch dann keine Anwendung, wenn der die betriebliche Altersversorgung gewährende Arbeitgeber seinerseits öffentlich-rechtlich organisiert ist (Senatsbeschluß BGHZ 99, 10 = FamRZ 1987, 52). - BGH, 22.10.1997 - XII ZB 81/95
Versorgungsausgleich geschiedener Eheleute - Rentenanwartschaften der …
Auszug aus BGH, 23.03.2005 - XII ZB 65/03
Der Senat hat diese Frage im Grundsatz bejaht (Senatsbeschlüsse vom 10. September 1997 - XII ZB 31/96 - FamRZ 1997, 1470, 1471 und vom 22. Oktober 1997 - XII ZB 81/95 - FamRZ 1998, 421, 423, jeweils m.w.N.).
- BGH, 10.09.1997 - XII ZB 31/96
Zulässigkeit des Versorgungsausgleichs durch Realteilung durch privatrechtlich …
Auszug aus BGH, 23.03.2005 - XII ZB 65/03
Der Senat hat diese Frage im Grundsatz bejaht (Senatsbeschlüsse vom 10. September 1997 - XII ZB 31/96 - FamRZ 1997, 1470, 1471 und vom 22. Oktober 1997 - XII ZB 81/95 - FamRZ 1998, 421, 423, jeweils m.w.N.). - BGH, 07.10.1992 - XII ZB 53/91
Anwendung einer vom öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger eingeführten …
Auszug aus BGH, 23.03.2005 - XII ZB 65/03
Würde ein solcher Versorgungsträger gleichwohl bei Einführung der Realteilung dem Ausgleichspflichtigen einen den §§ 4 ff. VAHRG entsprechenden Schutz eindeutig versagen, würde das Familiengericht von vornherein so entscheiden müssen, als ob die Möglichkeit der Realteilung nicht bestünde (Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1992 - XII ZB 53/91 - FamRZ 1993, 298). - VGH Baden-Württemberg, 17.02.1987 - 9 S 1642/85
"Rentnerprivileg" beim Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 23.03.2005 - XII ZB 65/03
Eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit, auch anderen als den in der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung begründeten Anrechten eine solche Privilegierung zukommen zu lassen, besteht nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg DÖV 1987, 402).
- BGH, 05.11.2008 - XII ZB 181/05
Aussetzung des Verfahrens zum Versorgungsausgleich bei Verfügung eines Ehegatten …
Dies gilt selbst dann, wenn ein privatrechtlich organisierter Versorgungsträger die betriebliche Altersversorgung für einen öffentlichrechtlich organisierten Arbeitgeber durchführt (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 99, 10, 13 = FamRZ 1987, 52; vom 5. März 2008 - XII ZB 196/05 - FamRZ 2008, 1147, 1148; vom 6. Februar 2008 - XII ZB 180/05 - FamRZ 2008, 862, 863 und vom 23. März 2005 - XII ZB 65/03 -FamRZ 2005, 1063, 1064). - BGH, 06.02.2008 - XII ZB 180/05
Beurteilung der Dynamik eines Versorgungsanrechts
Dies gilt selbst dann, wenn ein privatrechtlich organisierter Versorgungsträger die betriebliche Altersversorgung für einen öffentlich-rechtlich organisierten Arbeitgeber durchführt (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 99, 10, 13 = FamRZ 1987, 52 und vom 23. März 2005 - XII ZB 65/03 - FamRZ 2005, 1063, 1064). - BGH, 02.09.2009 - XII ZB 92/07
Berücksichtigung der Unwirksamkeit der in § 78 Abs. 1, § 78 Abs. 2 und 79 Abs. 1 …
Ungeachtet dieses Gestaltungsspielraums des Versorgungsträgers ist die Regelung einer Realteilung gerichtlich aber darauf zu überprüfen, ob bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sind, die sich aus deren Charakter als Form des öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleichs und dem Rechtsgedanken des § 1587 b Abs. 4 BGB ergeben, und ob das Ergebnis nach Treu und Glauben angemessen erscheint bzw. gegen höherrangiges Recht verstößt (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 176, 348, 360; vom 23. März 2005 - XII ZB 65/03 - FamRZ 2005, 1063, 1064 ; vom 22. Oktober 1997 - XII ZB 81/95 - FamRZ 1998, 421, 423 und vom 12. Mai 1989 - IVb ZB 88/85 - FamRZ 1989, 951, 953). - BGH, 05.03.2008 - XII ZB 196/05
Bewertung von bei der Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und Straßenbahnen …
Dies gilt selbst dann, wenn ein privatrechtlich organisierter Versorgungsträger die betriebliche Altersversorgung für einen öffentlich-rechtlich organisierten Arbeitgeber durchführt (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 99, 10, 13 = FamRZ 1987, 52; vom 6. Februar 2008 - XII ZB 180/05 - zur Veröffentlichung bestimmt und vom 23. März 2005 - XII ZB 65/03 - FamRZ 2005, 1063, 1064). - OLG Koblenz, 05.08.2005 - 11 UF 957/04
Versorgungsausgleich: Anwartschaften bei der Pensionskasse des ZDF als im …
Die Bezugnahme auf den Realteilungsstichtag erklärt sich daraus, dass gemäß § 30 b Ziffer 2 Abs. 2 der Satzung der Pensionskasse des ZDF Beginn der neuen Versicherung für die ausgleichsberechtigte Antragstellerin der 1. des Monats ist, der auf den Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung des Familiengerichts folgt (insoweit nicht beanstandet von BGH FamRZ 2005, 1063).
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