Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 11.11.2004 - 11 UF 222/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit eines notariellen Ehevertrags; Ehevertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs; Individuelle Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse; Eingriff in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts
Verfahrensgang
- AG Esslingen, 11.07.2003 - 5 F 1350/02
- OLG Stuttgart, 11.11.2004 - 11 UF 222/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 455
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02
Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2004 - 11 UF 222/03
Rn. 23 3. In seinem inzwischen mehrfach veröffentlichten Urteil (u.a. FamRZ 2004, 601) vom 11.02.2004 hat sich der Bundesgerichtshof ausführlich zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen geäußert. - BGH, 22.05.1981 - I ZR 34/79
Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges bei Verjährung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2004 - 11 UF 222/03
Hat wie hier bei einer Stufenklage das erstinstanzliche Gericht die Klage insgesamt abgewiesen und verurteilt das Berufungsgericht zur Auskunftserteilung, so ist eine Zurückverweisung der Sache in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO zulässig und zweckmäßig (BGH NJW 1982, 235 zum früheren § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO).
- OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 1 UF 24/16
Familienrecht: Beschwerdewert für Auskunft über Vermögen
Die Entscheidung über die Auskunft äußert auch noch keine rechtskräftige Feststellung über den Grund des nachfolgenden Leistungsanspruchs (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Juni 1993 - III ZR 48/92 -, juris Rn. 4; OLG Stuttgart, FamRZ 2005, 455).
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