Rechtsprechung
| OLG München, 15.12.2004 - 16 UF 1410/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1375 § 1578
Begriff des unterhaltsrechtlichen Einkommens; Berücksichtigung einer Abfindung im Rahmen einer Vorruhestandsregelung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Dem Zugewinn entzogene Abfindungen mit Versorgungscharakter ; Bedeutung der Notwendigkeit der Deckung des eigenen Unterhalts durch eine Ablösesumme; Berücksichtigung von Abfindungen aus der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses im Zugewinnausgleich; Prognoseentscheidung ...
Verfahrensgang
- AG Landshut, 28.07.2000 - 1 F 1/99
- OLG München, 15.12.2004 - 16 UF 1410/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 714
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.08.2003 - XII ZR 300/01
Berücksichtigung eines Bankguthabens auf dem laufenden Girokonto beim Endvermögen
Auszug aus OLG München, 15.12.2004 - 16 UF 1410/00
(BGH FamRZ 2003, 432; 2003, 1544; 2004, 1352) und hat deshalb das Urteil des Senats vom 21.06.2001 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. - BGH, 11.12.2002 - XII ZR 27/00
Bewertung einer gesellschaftsrechtlich ausgestalteten Mitarbeiterbeteiligung
Auszug aus OLG München, 15.12.2004 - 16 UF 1410/00
(BGH FamRZ 2003, 432; 2003, 1544; 2004, 1352) und hat deshalb das Urteil des Senats vom 21.06.2001 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. - BGH, 21.04.2004 - XII ZR 185/01
Rechtsfolgen der Einbeziehung einer arbeitsrechtlichen Abfindung in die …
Auszug aus OLG München, 15.12.2004 - 16 UF 1410/00
(BGH FamRZ 2003, 432; 2003, 1544; 2004, 1352) und hat deshalb das Urteil des Senats vom 21.06.2001 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. - BGH, 13.11.1997 - IX ZR 37/97
Haftpflicht des Rechtsanwalts; Anscheinsbeweis für beratungsgemäßes Verhalten …
Auszug aus OLG München, 15.12.2004 - 16 UF 1410/00
Der BGH hat früher die Auffassung vertreten (BGH FamRZ 1982, 148; 1998, 362), dass die am Stichtag noch vorhandene Abfindung, bzw. hier der gesicherte Anspruch auf die Abfindungszahlung, stets im Endvermögen anzusetzen ist, auch wenn damit künftiger Unterhalt gedeckt werden soll. - BGH, 29.10.1981 - IX ZR 94/80
Einbeziehung einer als Schadensersatz für Verdienstausfall gezahlten Abfindung
Auszug aus OLG München, 15.12.2004 - 16 UF 1410/00
Der BGH hat früher die Auffassung vertreten (BGH FamRZ 1982, 148; 1998, 362), dass die am Stichtag noch vorhandene Abfindung, bzw. hier der gesicherte Anspruch auf die Abfindungszahlung, stets im Endvermögen anzusetzen ist, auch wenn damit künftiger Unterhalt gedeckt werden soll.
- OLG Dresden, 25.06.2010 - 24 UF 800/09
Einbeziehung von Steuererstattungsansprüchen in den Zugewinnausgleich
Daran anschlie- ßend hat das Oberlandesgericht München (FamRZ 2005, 714) hinsichtlich der Handhabung von Abfindungen differenziert.Sofern eine Abfindung zielgerichtet als Ersatz für einen infolge einer Betriebsstilllegung zukünftig entstehenden Lohnausfall und damit als vorweggenommenes Einkommen für einen bestimmten (Übergangs-)Zeitraum geleistet werde, unterliege sie - aus diesem Grund - von vornherein nicht dem güterrechtlichen Ausgleich des Zugewinns (so auch BGH, FamRZ 2001, 278; offen gelassen BGH, FamRZ 2004, 1352). - OLG Saarbrücken, 11.01.2022 - 6 UF 91/21
Zugewinnausgleich: Berücksichtigung einer durch Auflösung eines Arbeitsvertrages …
Hiernach bleibt die Berücksichtigung der Abfindung im Zugewinnausgleich aber jedenfalls möglich, wenn und soweit der Abfindungsbetrag unterhaltsrechtlich weder zur Sicherung des Bedarfs des anderen Ehegatten oder sonstiger Unterhaltsberechtigter noch des Abfindungsempfängers selbst benötigt wird, was aufgrund einer auf den jeweiligen Stichtag bezogenen Prognoseentscheidung zu beurteilen ist (vgl. dazu OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 942; OLG München FamRZ 2005, 714;… BeckOGK/Preisner BGB, a.a.O., § 1376, Rz. 34).
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