Rechtsprechung
| OLG München, 12.05.2003 - 11 W 727/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Grundlagen für das Anfallen einer 13/20 Prozessgebühr aus dem Hauptsachestreitwert nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO); Erstattungsfähigkeit der Prozessgebühr; Verstoß gegen eine Stillhalteabrede unter dem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 516 Abs. 3 S. 1
Erstattung von Kosten des Berufungsgegners nach Rechtsmittelrücknahme
Verfahrensgang
- LG Kempten, 05.12.2002 - 3 O 2835/01
- OLG München, 12.05.2003 - 11 W 727/03
Papierfundstellen
- MDR 2004, 845
- FamRZ 2005, 738
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02
Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren
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- OLG München, 30.08.2011 - 11 W 1535/11
Berufungsverfahren: Erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten des Berufungsbeklagten …
Eine derart "voreilige" Stellung eines Antrags auf Zurückweisung der Berufung hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats grundsätzlich zur Folge, dass nur die Erstattung einer ermäßigten 1, 1 Verfahrensgebühr gemäß der Nr. 3201 Anm. Nr. 1 VV-RVG verlangt werden kann (BGH NJW 2003, 2992 = FamRZ 2003, 1461; Senat JurBüro 1994, 93 und JurBüro 2004, 380; AGS 2005, 520 = NJW-RR 2006, 503 = FamRZ 2006, 221; ebenso BAG NJW 2003, 3796). - OLG München, 30.05.2006 - 11 W 1223/06
Umfang des Kostenerstattungsanspruchs des Berufungsbeklagten bei Verwerfung der …
Weiter ist es ganz herrschende Meinung, dass nach Rücknahme einer Berufung der Antrag auf eine Kostengrundentscheidung keinen Erstattungsanspruch hinsichtlich der dadurch entstehenden Verfahrensgebühr rechtfertigt, da gemäß § 516 Abs. 3 ZPO das Gericht von Amts wegen über die Kosten zu entscheiden hat, ein solcher Antrag also unnötig ist (OLG Hamburg, MDR 2003, 1261 ; Kammergericht, JurBüro 2004, 91 ; OLG München, FamRZ 2005, 738 = JurBüro 2004, 380; OLG Naumburg, JurBüro 2004, 661 ;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG , 17. Aufl., VV 3200 Rdn. 75; Hansens, BRAGO -Report 2003, 74 ff., 75; 95 ff., 96; Enders, JurBüro 2003, 561, 562 Nr. 2.2.). - OLG München, 20.06.2008 - 11 WF 857/08
Kostenerstattungsanspruch des Berufungsbeklagten: Rechtsanwaltsgebühr für einen …
Weiter ist auch ganz herrschende Meinung, dass allein für den Antrag auf Kostenüberbürdung gemäß § 516 Abs. 3 ZPO keine Verfahrensgebühr anfällt, da eine solche Kostenentscheidung vom Gericht von Amts wegen zu treffen ist (Senat FamRZ 05, 738 = JurBüro 04, 280; OLG Brandenburg MDR 06, 1259;… Gerold, Schmid, Müller-Rabe RVG, 17. Aufl., VV 3200 Rn. 75 m. w. N.).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 06.10.2004 - 13 WF 930/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de
BRAGO § 23
Vergleichsgebühr bei Verständigung im Sorgerechtsstreit - Wolters Kluwer
Festsetzung einer Vergleichsgebühr; Übereinstimmender Vorschlag der Eltern zur Sorgerechtsregelung; Bestimmung des Vergleichscharacters
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neuwied, 15.09.2004 - 16 F 174/03
- OLG Koblenz, 06.10.2004 - 13 WF 930/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 738
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.09.2002 - I ZB 20/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.10.2004 - 13 WF 930/04
In der Regel ist es vielmehr erforderlich, dass die Vereinbarung auch als Vollstreckungstitel tauglich sein muss (BGH FamRZ 2003, 89).
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