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| KG, 21.09.2004 - 18 UF 89/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch eines Ehegatten auf den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns; Erstreckung der Wirkungen der Rücknahme des Scheidungsantrags auf die güterrechtliche Folgesache; Zustellung des Scheidungsantrags als maßgeblicher Stichtag für die Erteilung der Auskunft; Fortführung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 03.06.2004 - 22 F 623/04
- KG, 21.09.2004 - 18 UF 89/04
- KG, 29.10.2004 - 18 UF 89/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 805
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Bamberg, 25.04.1996 - 7 WF 45/96
Feststellung der Rechtswirksamkeit der Rücknahme des Scheidungsantrags ; …
Auszug aus KG, 21.09.2004 - 18 UF 89/04
Das OLG Bamberg führt in der vom Amtsgericht zitierten Entscheidung abgedruckt in FamRZ 1997, 91) zu dieser Rechtsfrage wie folgt aus: "... Mit der Scheidungsantragsrücknahme ist der Stichtag des § 1384 BGB keineswegs "endgültig vernichtet", wie das Familiengericht ausführt.
- OLG Köln, 27.05.2008 - 21 UF 43/08
Ermittlung des Stichtags für den Zugewinnausgleich
Auch das Kammergericht Berlin (FamRZ 2005, 805) und das OLG Bamberg (FamRZ 1997, 91) sind der Auffassung, dass der Stichtag des § 1384 BGB hinsichtlich der Rechtshängigkeit des ersten Scheidungsantrags für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs bestehen bleibt, wenn zwischen den Ehegatten bereits ein Scheidungsverbundverfahren anhängig war und sich eine Partei bei der Rücknahme des Scheidungsantrages vorbehalten hatte, die Folgesache Zugewinnausgleich aus selbständige Familiensache fortzuführen.
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