Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 03.05.2004 - 9 WF 78/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 127 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 127 Abs. 2
Ablehnung einer beantragten Prozesskostenhilfe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Bedürftigkeit des Klägers; Berücksichtigung von Leasingsonderzahlungen im Zugewinnausgleich; Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 22.01.2004 - 34 F 175/03
- OLG Brandenburg, 03.05.2004 - 9 WF 78/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 991
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG Bamberg, 07.08.1995 - 2 UF 64/95
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2004 - 9 WF 78/04
Ob von diesem Grundsatz eine Ausnahme dann zu machen ist, wenn die vom Leasingnehmer zu erbringende Gegenleistung für die Sachnutzung nicht nur in der monatlich zu leistenden Leasingrate, sondern auch in einer vorweg zu entrichtenden Anzahlung (sog. Leasingsonderzahlung) besteht (so OLG Bamberg, FamRZ 1996, 549), mag hier dahinstehen.Hinsichtlich einer Leasingsonderzahlung ist daher wegen der Abhängigkeit von der Laufleistung und dem Restwert des geleasten Pkws eine detaillierte Angabe der dafür erforderlichen Faktoren notwendig (vgl. dazu im Einzelnen OLG Bamberg, FamRZ 1996, 549, 550).
- BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 69/85
Bewertung eines GmbH-Anteils beim Zugewinnausgleich unter Lebenden
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2004 - 9 WF 78/04
Der den Zugewinn begehrende Ehegatte trägt die Darlegungs- und Beweislast nicht nur für Bestand und Höhe seines eigenen Endvermögens, vielmehr auch für das Endvermögen des anderen Ehegatten (BGH FamRZ 1986, 1196 f.). - OLG Hamm, 11.04.1996 - 4 UF 454/95
Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2004 - 9 WF 78/04
Die Darlegungs- und Beweislast den Zugewinnausgleich begehrenden Ehegatten erstreckt sich hinsichtlich des Endvermögens des anderen Ehegatten nicht nur auf den Wert einzelner Gegenstände, sondern auch auf die das Endvermögen mindernden Verbindlichkeiten des anderen Ehegatten bzw. auf das Nichtvorhandensein solcher Verbindlichkeiten (OLG Hamm, FamRZ 1997, 87).
- OLG Bremen, 04.06.2007 - 4 WF 73/07
Verwertbares Vermögen im Rahmen der PKH-Bewilligung - Abgrenzung zwischen …
Für eine solche Ausweitung des Vermögensbegriffs ist angesichts der Regelung des § 120 Abs. 4 ZPO kein Raum (OLG Bremen FamRZ 1983, 637;… Zöller/Philippi, a.a.O., § 115 Rn. 58;… Musielak/Fischer, a.a.O., § 115 Rn. 36;… Zimmermann, a.a.O., Rn. 143; a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2005, 991 - wenn die Realisierung der Forderung sicher ist; OLG Koblenz Rpfleger 1998, 417; OLG Bamberg FamRZ 1999, 996; OLG Frankfurt FamRZ 1884, 809; OLG Nürnberg FamRZ 1989, 995; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 996). - OLG Bremen, 04.06.2007 - 4 WF 74/07
Zugewinnausgleich - Hausratsverordnung und Güterrecht
Für eine solche Ausweitung des Vermögensbegriffs ist angesichts der Regelung des § 120 Abs. 4 ZPO kein Raum (OLG Bremen FamRZ 1983, 637;… Zöller/Philippi, a.a.O., § 115 Rn. 58;… Musielak/Fischer, a.a.O., § 115 Rn. 36;… Zimmermann, a.a.O., Rn. 143; a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2005, 991 - wenn die Realisierung der Forderung sicher ist; OLG Koblenz Rpfleger 1998, 417; OLG Bamberg FamRZ 1999, 996; OLG Frankfurt FamRZ 1884, 809; OLG Nürnberg FamRZ 1989, 995; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 996). - OLG Brandenburg, 23.01.2008 - 9 UF 119/07
Prozesskostenhilfe: Einzusetzendes Vermögen bei Titulierung der Klageforderung
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Klageforderung bereits zugesprochen worden ist oder wenn der Beklagte die Forderung bereits anerkannt hat, da dann die Realisierung der Forderung nahe liegt (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2005, 991; OLG Bamberg FamRZ 1999, 996; OLG Koblenz Rechtspfleger 1989, 417;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl. 2008 § 115 Rdnr. 55).
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