Rechtsprechung
| OLG Celle, 23.03.2007 - 19 UF 290/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1587c Nr. 1 BGB; § 1587c Nr. 3 BGB
Voraussetzungen für eine grobe Unbilligkeit eines Versorgungsausgleichs zwischen geschiedenen Ehegatten aufgrund vorsätzlich und schuldhaft wiederholter und erheblicher Straftaten; Vorliegen eines über allgemeine "tätliche Angriffe und Beleidigungen i.R.e. krisenhaften ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1587c Nr. 1, 3
Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Körperverletzungen und Bedrohungen durch die ausgleichsberechtigte Partei - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine grobe Unbilligkeit eines Versorgungsausgleichs zwischen geschiedenen Ehegatten aufgrund vorsätzlich und schuldhaft wiederholter und erheblicher Straftaten; Vorliegen eines über allgemeine "tätliche Angriffe und Beleidigungen i.R.e. krisenhaften ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
Keine schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs bei schweren Straftaten gegen den Ausgleichspflichtigen
Verfahrensgang
- AG Nienburg, 30.10.2006 - 8 F 255/05
- OLG Celle, 23.03.2007 - 19 UF 290/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 1333
- FamRZ 2007, 1333 (Volltext mit red. LS)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.09.1985 - IVb ZB 184/82
Ermittlung der auszugleichenden Versorgungsanwartschaften bei einer Notarkasse
Auszug aus OLG Celle, 23.03.2007 - 19 UF 290/06
Ein solches Verhalten geht über allgemeine "tätliche Angriffe und Beleidigungen im Rahmen einer krisenhaften Entwicklung" (vgl. BGH FamRZ 1985, 1236, 1240) deutlich hinaus, zumal das Eheleben der Parteien, wie aus dem Urteil hervorgeht, auch sonst von "heftigen verbalen und auch körperlichen Auseinandersetzungen" geprägt war, wobei insbesondere der Antragsgegner zu "gewalttätigen Ausbrüchen" (Bl. 127) neigte.
- OLG Oldenburg, 17.11.2016 - 3 UF 146/16
Keine Teilhabe an den Rentenansprüchen der Ehefrau bei krassem Fehlverhalten
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist zudem nicht umstritten, dass schon einmalige, schwerwiegende tätliche Angriffe gegen den Ausgleichsverpflichteten wie hier bei der zweiten Straftat - den Ausschluss des Versorgungsausgleichs rechtfertigen können (…vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2016, 377, Juris Rn. 12; OLG Celle, FamRZ 2007, 1333; jeweils m. w. N.). - OLG Brandenburg, 27.01.2015 - 10 UF 261/13
Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen sexuellen Missbrauchs einer …
In Betracht kommt dies insbesondere bei Straftaten zulasten des anderen Ehegatten (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 2007, 1748, 1749; OLG Celle, FamRZ 2007, 1333 ; KG, FamRZ 2004, 643 ). - OLG Hamm, 12.09.2011 - 8 UF 125/11 Auch ist nicht bewiesen, dass sich der Antragsgegner vorsätzlich und schuldhaft wiederholter und erheblicher Straftaten gegen die ausgleichspflichtige Antragstellerin schuldig gemacht hat, zumal wenn man verlangt, dass das Verhalten über allgemeine "tätliche Angriffe und Beleidigungen im Rahmen einer krisenhaften Entwicklung" deutlich hinausgehen muss (OLG Celle, FamRZ 2007, 1333).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 10 UF 255/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 629 a Abs. 2; ; BGB § 1587 c Nr. 1; ; BGB § 1587 o; ; BGB § 1587 o Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1587 o Abs. 2 Satz 3; ; BGB § 1587 o Abs. 2 Satz 4
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1587o
Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist zu genehmigen, wenn Unternehmer Grundstock eigenständiger Versorgung legen kann
- rechtsportal.de
BGB § 1587o Abs. 2 S. 3 § 1587a Abs. 2 S. 4
Gerichtliche Genehmigung des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs bei gleichzeitigem Ausschluss des Zugewinnausgleichs - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Voraussetzungen einer gerichtlichen Genehmigung eines im Zuge einer Ehescheidung erzielten Vergleichs über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs und des Zugewinnausgleichs; Erforderlichkeit des Versorgungsausgleichs als Grundlage für die Altersvorsorge und den Fall ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Prenzlau, 08.09.2004 - 7 F 274/03
- OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 10 UF 255/04
Papierfundstellen
- DNotZ 2007, 535
- FamRZ 2007, 1333 (Ls.)
- FamRZ 2007, 737
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.11.1993 - XII ZB 33/92
Genehmigung eines Verzichts auf Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 10 UF 255/04
So unterliegen vertragliche Vereinbarungen einerseits dem Beurkundungszwang (§ 1587 o Abs. 2 Satz 1 BGB) und dürfen andererseits keine Manipulationen zu Lasten der Versorgungsträger oder der Solidargemeinschaft aller Versicherten aufweisen, § 1587 o Abs. 1 Satz 2 BGB (BGH, FamRZ 1994, 234, 235).Es ist jedoch nicht der Sinn dieser Vorschrift, die Vertragsfreiheit der Ehegatten noch weiter einzuschränken, wenn die Erfüllung dieser Schutzfunktion gesichert ist (BGH, FamRZ 1987, 471, 473; FamRZ 1994, 234, 236).
Abgesehen von den Fällen, in denen der Verzicht im Hinblick auf Umstände erklärt wird, die im Rahmen des § 1587 c Nr. 1 BGB zu berücksichtigen sind, aber für sich gesehen die Annahme der groben Unbilligkeit nicht rechtfertigen (…vgl. MünchKomm/Strobel, aaO.), kommt es, entsprechend dem sozialpolitischen Ziel des Versorgungsausgleichs, darauf an, ob es der Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht bedarf, um für den verzichtenden Ehegatten den Grundstock einer eigenständigen Versorgung für das Alter und den Fall der Erwerbsunfähigkeit zu legen (vgl. BGH, FamRZ 1994, 234 ff, 236;… MünchKomm/Strobel, aaO.).
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