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Rechtsprechung
   OLG München, 15.02.2007 - 11 W 676/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15066
OLG München, 15.02.2007 - 11 W 676/07 (https://dejure.org/2007,15066)
OLG München, Entscheidung vom 15.02.2007 - 11 W 676/07 (https://dejure.org/2007,15066)
OLG München, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 11 W 676/07 (https://dejure.org/2007,15066)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung einer Einigungsgebühr im Verfahren gemäß § 11 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für eine unprotokollierte Einigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1226
  • FamRZ 2007, 2000 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 11.02.2016 - 10 WF 71/15

    Verfahrenswert für Ehescheidung und Versorgungsausgleich: Berücksichtigung eines …

    Rn. 5 Da die Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers die Beschwerde damit begründen, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden und das Rechtsmittel "aus eigenem Recht" eingelegt haben, ist davon auszugehen, dass sie die Beschwerde nur im eigenen Namen, nicht auch in demjenigen der Partei eingelegt haben (vgl. Senat, JurBüro 1998, 421; FamRZ 2007, 2000;… Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., § 32 RVG Rn. 14), so dass das Beschwerderecht aus § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG folgt.

    Dabei finden die Vorschriften über das Beschwerdeverfahren nach § 68 GKG bzw. § 59 FamGKG entsprechend Anwendung (vgl. Senat, FamRZ 2007, 2000;… Hartmann, a.a.O., § 32 RVG Rn. 19, 22).

  • OLG Brandenburg, 16.10.2008 - 10 WF 113/08

    Streitwertfestsetzung: Stufenklage im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich, …

    Da die Prozessbevollmächtigte des Klägers die Beschwerde damit begründet, der Wert seit zu niedrig festgesetzt worden, ist davon auszugehen, dass sie die Beschwerde nur im eigenen Namen, nicht auch in demjenigen der Partei eingelegt hat (Senat, JurBüro 1998, 421; FamRZ 2007, 71; FamRZ 2007, 2000;… Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., § 32 RVG, Rz. 14), sodass das Beschwerderecht aus § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG folgt.

    Dabei finden die Vorschriften über das Beschwerdeverfahren nach § 68 GKG entsprechend Anwendung (vgl. Senat, FamRZ 2007, 2000;… Hartmann, a.a.O., § 32 RVG, Rz. 19, 22).

    Das Verschlechterungsverbot, das Verbot der so genannten reformatio in peius, gilt nicht, weil der Wert von Amts wegen stets richtig festgesetzt werden muss (vgl. Senat, JurBüro 1998, 418; FamRZ 2007, 2000;… Hartmann, a.a.O., § 68 GKG, Rz. 19).

  • OLG Brandenburg, 12.01.2015 - 10 WF 158/14

    Verfahrenswert der Geltendmachung von Nutzungsentschädigung für die Ehewohnung …

    Da die Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners die Beschwerde damit begründen, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden, ist davon auszugehen, dass sie die Beschwerde nur im eigenen Namen, nicht auch in demjenigen des Beteiligten eingelegt haben (Senat, JurBüro 1998, 421 ; FamRZ 2007, 2000;… Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., § 32 RVG Rn. 14), so dass das Beschwerderecht aus § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG folgt.

    Dabei finden die Vorschriften über das Beschwerdeverfahren nach § 68 GKG bzw. hier § 59 FamGKG entsprechend Anwendung (vgl. Senat, FamRZ 2007, 2000;… Hartmann, a.a.O., § 32 RVG Rn. 19, 22).

  • OLG Brandenburg, 16.02.2016 - 10 WF 111/15

    Wertfestsetzung in Scheidungssachen: Entscheidung über den Wert der abgetrennten …

    Da die Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin sie damit begründen, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden, ist davon auszugehen, dass sie die Beschwerde - wie in der Beschwerdeschrift auch zum Ausdruck gebracht - nur im eigenen Namen, nicht auch in demjenigen der beteiligten Ehefrau eingelegt haben (Senat, JurBüro 1998, 421; FamRZ 2007, 2000;… Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., § 32 RVG Rn. 14), so dass das Beschwerderecht aus § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG folgt.

    Dabei finden die Vorschriften über das Beschwerdeverfahren nach § 68 GKG bzw. - hier - § 59 FamGKG entsprechend Anwendung (vgl. Senat, FamRZ 2007, 2000;… Hartmann, a.a.O., § 32 RVG Rn. 19, 22).

  • OLG Brandenburg, 11.07.2017 - 10 WF 13/16

    Versorgungsausgleichsverfahren: Bemessung des Verfahrenswerts bei Verzicht der …

    Rn. 6 Da die Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin die Beschwerde damit begründen, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden und das Rechtsmittel "im eigenen Namen" eingelegt haben, ist davon auszugehen, dass sie die Beschwerde nur im eigenen Namen, nicht auch in demjenigen des von ihnen vertretenen Beteiligten eingelegt haben (vgl. Senat, JurBüro 1998, 421; FamRZ 2007, 2000;… Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl., § 32 RVG Rn. 16), so dass das Beschwerderecht aus § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG folgt.

    Dabei finden die Vorschriften über das Beschwerdeverfahren nach § 68 GKG bzw. § 59 FamGKG entsprechend Anwendung (vgl. Senat, FamRZ 2007, 2000;… Hartmann, a.a.O., § 32 RVG Rn. 19, 22).

  • OLG Brandenburg, 27.01.2017 - 10 WF 126/16

    Verfahrenswertfestsetzung: Schätzung des Interesses an einem Antrag auf …

    Da die Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers die Beschwerde damit begründet, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden, ist davon auszugehen, dass sie die Beschwerde nur im eigenen Namen, nicht auch in demjenigen des Beteiligten eingelegt hat (Senat, JurBüro 1998, 421; FamRZ 2007, 2000;… Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl., § 32 RVG Rn. 16), sodass das Beschwerderecht aus § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG folgt.

    Dabei finden den Vorschriften des Beschwerdeverfahrens nach §§ 68 GKG bzw. 59 FamGKG entsprechende Anwendung (vgl. Senat, FamRZ 2007, 2000;… Hartmann, a.a.O., § 32 RVG Rn. 19, 22).

  • OLG Brandenburg, 11.02.2016 - 10 UF 65/15

    Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs bei Ausgleich von an Rechten in der …

    Wenn sich ein Verfahrensbevollmächtigter gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes mit der Begründung wendet, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden, liegt darin grundsätzlich eine zulässige Beschwerde nur im eigenen Namen gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG , nicht auch in demjenigen der Partei (vgl. Senat, JurBüro 1998, 421 ; FamRZ 2007, 2000;… Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., § 32 RVG Rn. 14).

    Dabei finden die Vorschriften über das Beschwerdeverfahren nach § 68 GKG bzw. § 59 FamGKG entsprechend Anwendung (vgl. Senat, FamRZ 2007, 2000;… Hartmann, a.a.O., § 32 RVG Rn. 19, 22).

  • OLG Brandenburg, 26.05.2010 - 13 WF 20/10

    Streitwertfestsetzung: Berücksichtigung eines Hausgrundstücks bei der …

    Da für Streitwertbeschwerden das Verbot der Schlechterstellung nicht gilt (OLG Dresden, 20 WF 99/05, zitiert nach Juris; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, NVwZ-RR 2008, 431; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 2007, 2000) hatte der Senat die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung insgesamt zu überprüfen und den Streitwert wie aus dem Beschlusstenor ersichtlich festzusetzen.
  • OLG Brandenburg, 13.11.2014 - 10 WF 123/14

    Anhebung des Verfahrenswertes über den Regelwert von 1.500 EUR bei einer …

    Da der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin die Beschwerde damit begründet, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden, ist davon auszugehen, dass er das Rechtsmittel nur im eigenen Namen, nicht auch in demjenigen des vertretenen Beteiligten eingelegt hat (vgl. Senat, JurBüro 1998, 421 ; FamRZ 2007, 2000 ), sodass das Beschwerderecht aus § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG folgt.

    Dabei finden die Vorschriften über das Beschwerdeverfahren nach § 68 GKG bzw. § 59 FamGKG entsprechend Anwendung (vgl. Senat, FamRZ 2007, 2000 ;… Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., § 32 RVG Rn. 19, 22).

  • OLG Brandenburg, 27.01.2022 - 13 WF 230/21

    Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung; Geltendmachung einer Zustimmung zum …

    Die den Zulässigkeitsanforderungen nach § 59 Abs. 1 FamGKG unterliegende Beschwerde (vgl. OLG Brandenburg, 2. Senat für Familiensachen, FamRZ 2007, 2000) ist vorliegend in zulässiger Weise erhoben.
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