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Weitere Entscheidung unten: LG Koblenz, 13.09.2006

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 8 WF 104/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2221
OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 8 WF 104/06 (https://dejure.org/2006,2221)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.08.2006 - 8 WF 104/06 (https://dejure.org/2006,2221)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. August 2006 - 8 WF 104/06 (https://dejure.org/2006,2221)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühren: Anfall einer Einigungsgebühr bei vereinbartem Verzicht auf Versorgungsausgleich

  • Judicialis

    BGB § 1587o; ; RVG-VV Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587o; RVG -VV Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1
    Keine Einigungsgebühr bei gegenseitigem Verzicht auf Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Einigungsgebühr bei ausgehandeltem Verzicht auf Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entfallen der Rechtsanwaltsgebühr bei Verzicht der Parteien eines den Versorgungsausgleich betreffenden Verbundverfahrens auf Durchführung eines Versorgungsausgleichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1072
  • MDR 2007, 304
  • FamRZ 2007, 232
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 09.06.2005 - 13 WF 497/05

    Rechtsanwaltsgebühr: Anfallen der Einigungsgebühr beim gegenseitigen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 8 WF 104/06
    Der Senat setzt sich mit dieser Auslegung nicht in Widerspruch zum Beschluss des OLG Koblenz vom 9.6.2005 (NJW 2006, 850).
  • OLG Karlsruhe, 20.11.2006 - 16 WF 108/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf …

    Für eine Einigungsgebühr ist daher nach dem Wortlaut der Regelung der Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 RVG-VV kein Raum (ebenso OLG Stuttgart, Beschl. vom 15.08.2006 - 8 WF 104/06 - zitiert nach JURIS).
  • OLG Oldenburg, 06.04.2011 - 13 WF 42/11

    Einigungsgebühren für den Ausschluss des Versorgungsausgleichs sind auch bei …

    Rn. 7 Durch Beschluss vom 01 Juli 2010 (- 13 WF 90/10 - ) hat der Senat unter Hinweis auf die überwiegende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1463; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 1010; OLG Köln FamRZ 2008, 1010 sowie 2009, 237; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 2111; OLG Zweibrücken MDR 2009, 1314; OLG Celle FamRZ 2007, 201;… Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., Nr. 1000 VVRVG Rdnr. 5 und 26, jeweils m.w.N.; a.A. noch OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 843; OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 232) ausgeführt, dass bei einer Vereinbarung über den wechselseitigen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs die Einigungsgebühr jedenfalls dann anfällt, wenn Auskünfte der Versorgungsträger nicht eingeholt worden sind und die Person des Ausgleichspflichtigen nicht feststeht.
  • OLG München, 12.01.2012 - 11 WF 2265/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die …

    Rn. 9 a. Die Oberlandesgerichte Stuttgart (NJW 2007, 1072 = MDR 2007, 304 = FamRZ 2007, 232) und Karlsruhe (NJW 2007, 1072 = AGS 2007, 135) verneinten den Anfall einer Einigungsgebühr, wenn sich die Vereinbarung der Parteien über den Versorgungsausgleich auf einen Verzicht des Ausgleichsberechtigten beschränke.
  • OLG Köln, 14.05.2008 - 10 WF 90/08

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Abschluss eines Vergleichs über den …

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe (FamRZ 2007, 843 f.; ebenso wohl das Oberlandesgericht Stuttgart FamRZ 2007, 232 f.) vertritt die Ansicht, dass in einem solchen Fall die Einigungsgebühr generell nicht ausgelöst wird.
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2009 - 16 WF 133/09

    Erfallen der Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die Durchführung …

    Dies hat der Senat auch für den Fall der fehlenden Klärung der in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften in der Entscheidung vom 20.11.2006 mit der Begründung angenommen, dass letztlich nur eine der Prozessparteien vollständig auf den ihr allein zustehenden Ausgleich verzichte, da der Versorgungsausgleich nur einem der Ehepartner zustehe (Senat, a.a.O., unter Bezugnahme auf OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 232; im dort zugrundeliegenden Verfahren lagen allerdings sämtliche Auskünfte vor).
  • OLG Hamm, 25.01.2007 - 6 WF 360/06

    Voraussetzungen der Einigungsgebühr bei gegenseitigem Verzicht auf den …

    Die vorliegend zu beurteilende Vereinbarung unterscheidet sich also von den vorgenannten, da hier ausschließlich ein Verzicht erklärt worden ist und zuvor weder Streit zwischen den Parteien noch eine irgendwie geartete Ungewissheit bestanden hatte (so bereits Senatsbeschluss vom 8.1.2007, Az. 6 WF 171/06; in diesem Sinne auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.8.2006, FuR 2006, 573, 574 in einem ähnlich gelagerten Fall).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 35/07

    Einigungsgebühr bei gegenseitigem Verzicht auf Versorgungsausgleich im …

    Teilweise wird in der Rechtssprechung die Auffassung vertreten, die Erklärung der Parteien, auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten zu wollen, beschränke sich inhaltlich darauf, dass letztlich nur eine der Prozessparteien vollständig auf den ihr allein zustehen Ausgleichsanspruch verzichte (vgl. § 1587 a Abs. 1 Satz 1 BGB); da der Versorgungsausgleich nur einem der Ehepartner zustehen könne, sei ein gleichzeitig erklärter Verzicht der anderen Partei von vornherein inhaltsleer (vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 639; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 409f).
  • OLG Dresden, 10.02.2009 - 20 WF 80/09

    Einigungsgebühr; Verzicht auf Versorgungsausgleich

    Gerade dies setzt die vom Beschwerdeführer angeführte Rechtsprechung (OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 639; OLG Karlsruhe, OLGReport 2007, 72; OLG Hamm, OLGReport 2007, 230, 231, wo auch der hiesigen vergleichbare andere Konstellationen erörtert werden) indessen voraus.
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 28/07

    Gebühren und Auslagen eines beigeordneten Rechtsanwalts: Bindungswirkung einer …

    Unter diesen Umständen bedarf es keiner Entscheidung zu der in der Rechtssprechung unterschiedlich beantworteten Frage, ob hier die amtliche Anmerkung zu RVG VV-Nr. 1000 I Satz 1 2. Halbsatz eingreift, wonach keine Einigungsgebühr entsteht, wenn sich der Vertrag "ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht" beschränkt (vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 639; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 409f; OLG Nürnberg JurBüro 2007, 27).
  • OLG Hamm, 29.03.2007 - 6 WF 91/07

    Kein Anfallen einer Einigungsgebühr durch bloße Erklärung des Verzichts auf …

    Die vorliegend zu beurteilende Vereinbarung unterscheidet sich also von den vorgenannten, da hier ausschließlich ein Verzicht erklärt worden ist und zuvor weder Streit zwischen den Parteien noch eine irgendwie geartete Ungewissheit bestanden hatte (so bereits Senatsbeschlüsse vom 8.1.2007, Az. 6 WF 171/06 und vom 25.1.2007, Az. 6 WF 360/06; in diesem Sinne auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.8.2006, FuR 2006, 573, 574 in einem ähnlich gelagerten Fall).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - 10 WF 5/08

    Zur Einigungsgebühr beim gegenseitigen Verzicht auf die Durchführung des …

  • OLG Frankfurt, 23.11.2009 - 5 WF 247/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Einigungsgebühr bei Verzicht auf Durchführung des …

  • OLG Koblenz, 09.11.2007 - 13 WF 892/07

    Entstehung der Vergleichsgebühr im Verfahren über den Versorgungsausgleich

  • OLG Oldenburg, 01.07.2010 - 13 WF 90/10

    Enfallen der Einigungsgebühr bei Vereinbarung des wechselseitigen Verzichts auf …

  • OLG Karlsruhe, 31.08.2010 - 5 WF 187/10

    Erfallen der Einigungsgebühr

  • AG Emmerich, 04.10.2007 - 11 F 67/07

    Anfallen einer Einigungsgebühr bei einer Vereinbarung der Parteien zum Ausschluss …

  • OLG Karlsruhe, 31.08.2010 - 5 WF 177/10

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Verzicht auf die Durchführung des …

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.03.2010 - 143 F 13719/08

    Ehescheidungsverbundverfahren: Einigungsgebühr für den Prozesskostenhilfeanwalt …

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - 10 W 5/08
  • AG Wiesbaden, 10.07.2007 - 530 F 281/06

    Rechtsanwaltskosten im Ehescheidungsverfahren: Einigungsgebühr bei Verzicht auf …

  • AG Viechtach, 20.06.2007 - 1 F 524/06

    Einigungsgebühr bei Durchführung des Versorgungsausgleichs

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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 13.09.2006 - 2 T 677/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,33012
LG Koblenz, 13.09.2006 - 2 T 677/06 (https://dejure.org/2006,33012)
LG Koblenz, Entscheidung vom 13.09.2006 - 2 T 677/06 (https://dejure.org/2006,33012)
LG Koblenz, Entscheidung vom 13. September 2006 - 2 T 677/06 (https://dejure.org/2006,33012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung für eine rechtliche Beratung zu Telefonkosten auf Grundlage eines Berechtigungsscheins

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Mannheim, 31.10.2025 - 4 Qs 61/25

    Erfolgreiche Gegenvorstellung der Staatskasse wegen unzulässiger Kostenbeschwerde …

    Es muss also der Beschluss im (Erst-)Erinnerungsverfahren, nicht etwa der ursprünglich vom Urkundsbeamten festgesetzte Betrag, den Beschwerdeführer um mehr als 200 EUR beschweren (vgl. KG FamRZ 1987, 727; LG Koblenz FamRZ 2007, 232).

    Rn. 10 b) Die Beschwerde ist nach § 56 Abs. 2 Satz 1 iVm § 33 Abs. 3 Satz 2 RVG auch dann zulässig, wenn das Gericht der angefochtenen Entscheidung die Beschwerde wegen einer grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage nach dem eindeutigen Gesetzestext bereits in seinem Beschluss zugelassen hat (LG Koblenz FamRZ 2007, 232).

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