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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.10.2006 - 4 WF 142/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17283
OLG Köln, 06.10.2006 - 4 WF 142/06 (https://dejure.org/2006,17283)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.10.2006 - 4 WF 142/06 (https://dejure.org/2006,17283)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Oktober 2006 - 4 WF 142/06 (https://dejure.org/2006,17283)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Judicialis

    ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 120 Abs. 4 Satz 1; ; ZPO § 127 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag des Bezirksrevisors auf Nachzahlung; Frist zur Stellung des Nachzahlungsantrags; Wesentliche Veränderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse; Wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch Erlös aus einem Grundstücksverkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 296
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 08.10.1990 - 10 WF 196/90
    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2006 - 4 WF 142/06
    Die Regelung des § 120 Absatz 4 ZPO dient aber (anders als die Vorschrift des § 124 ZPO) nicht dazu, eine unzutreffende Bewertung bei der Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu korrigieren (vgl. auch OLG Celle FamRZ 1991, 207 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Bamberg, 01.06.1994 - 2 WF 44/94

    Erinnerung gegen die Abänderung einer Entscheidung über die Bewilligung von …

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2006 - 4 WF 142/06
    Das wäre nur dann in Erwägung zu ziehen, wenn die Antragstellerin rechtsmissbräuchlich gehandelt hätte, d.h. wenn sie sich absichtlich oder zumindest leichtfertig vermögenslos gemacht hätte, um wegen der Prozesskosten nicht in Anspruch genommen werden zu können (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1995, 374 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Nürnberg, 06.04.1995 - 11 WF 193/95

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Anordnung der Ratenzahlung; Änderung der …

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2006 - 4 WF 142/06
    Die Beschwerde ist als sofortige Beschwerde gemäß § 127 Absatz 3 ZPO zulässig (vgl. dazu OLG Nürnberg FamRZ 1995, 1592 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.05.2013 - XII ZB 282/12

    Prozesskostenhilfeverfahren: Beschwerderecht der Staatskasse gegen die Ablehnung …

    Rn. 14 (2) Nach anderer Ansicht erstreckt sich das in § 127 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 ZPO geregelte Beschwerderecht der Staatskasse auch auf Entscheidungen, durch die im Abänderungsverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO die Anordnung von Ratenzahlungen aufgehoben oder bei zuvor ratenfrei bewilligter Prozesskostenhilfe Ratenzahlungen abgelehnt werden (OLG München Rpfleger 1994, 218 f.; OLG Nürnberg Rpfleger 1995, 465 f.; OLG Schleswig OLGR 1999, 254; OLG Köln FamRZ 2007, 296; LAG Rheinland-Pfalz LAGE § 127 ZPO Nr. 15;… MünchKommZPO/Motzer 4. Aufl. § 127 Rn. 27;… Stein/Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. § 127 Rn. 10;… Zöller/Geimer ZPO 29. Aufl. § 127 Rn. 16 a, 24;… Saenger/Pukall ZPO 5. Aufl. § 127 Rn. 17;… Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe 6. Aufl. Rn. 876;… Schoreit/Groß Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe 11. Aufl. § 127 ZPO Rn. 35; Büttner FPR 2002, 500).
  • OLG Koblenz, 04.09.2013 - 13 WF 682/13

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Bewilligung unter Berücksichtigung künftig …

    Steht der Verkauf eines Hauses bei Antragstellung bevor oder hat er jedenfalls verfahrenskostenhilferechtlich zu erfolgen, ist somit bereits im Verfahrenskostenhilfebewilligungsbeschluss der Einsatz des Erlöses zwecks Begleichung der Verfahrenskosten anzuordnen (Anschluss OLG Köln, 6. Oktober 2006, 4 WF 142/06, FamRZ 2007, 296).

    Rn. 4 Steht der Verkauf eines Hauses bevor oder hat er verfahrenskostenhilferechtlich zu erfolgen, ist somit bereits im Verfahrenskostenhilfebewilligungsbeschluss der Einsatz des Erlöses zwecks Begleichung der Verfahrenskosten anzuordnen (vgl. OLG Köln FamRZ 2007, 296).

  • OLG Koblenz, 23.09.2013 - 13 WF 860/13

    Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung von "Kostgeld" als Einkommen; schlüssige …

    Rn. 5 Steht der Verkauf eines Hauses bevor oder hat er verfahrenskostenhilferechtlich zu erfolgen, ist sodann wiederum bereits im Verfahrenskostenhilfebewilligungsbeschluss der Einsatz des Erlöses zwecks Begleichung der Verfahrenskosten anzuordnen (vgl. OLG Köln FamRZ 2007, 296 und Senatsbeschluss vom 04.09.2013 - 13 WF 682/13 - juris sowie OLG Koblenz Beschluss vom 23.08.2013 - 7 WF 646/13).
  • OLG Schleswig, 31.01.2012 - 10 WF 249/11

    Verfahrenskostenhilfe für Stufenantrag

    Das Anpassungsverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO dient nicht der Korrektur versehentlich übersehener Zahlungsanordnungen (OLG Köln v. 6.10.2006 - 4 WF 142/06, FamRZ 2007, 296).
  • OLG Schleswig, 30.01.2020 - 15 WF 154/19

    Änderungsverfahren gem. § 120a ZPO betreffend die Bewilligung von …

    Möglich war es auch, in der Bewilligungsentscheidung den aus dem Vermögen zu zahlenden Betrag der Höhe nach festzulegen, indem die dem bedürftigen Beteiligten voraussichtlich erwachsenden Verfahrenskosten ermittelt und entsprechende Schonvermögensgrenzen berücksichtigt werden, und die Pflicht zum Einsatz dieses Vermögens bis zum Zeitpunkt des Geldmittelzuflusses zu stunden (OLG Köln, Beschluss vom 6. Oktober 2006 - 4 WF 142/06, FamRZ 2007, 296, 297).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2021 - 6 WF 127/21

    § 120a ZPO nicht zur Korrektur ursprünglich fehlerhafter Entscheidung

    Denn die Vorschrift des § 120 a ZPO dient gerade nicht der Überprüfung und Korrektur von ursprünglich fehlerhaften Entscheidungen (OLG Köln, Beschluss vom 12.02.1987 - 4 WF 2/87 -, FamRZ 1987, 962; OLG Köln, Beschluss vom 6.10.2006 - 4 WF 142/06 -, FamRZ 2007, 296; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6.12.2013 - 5 WF 298/13 , BeckRS 2013, 22047; OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.02.2015 - 11 WF 172/15 -, FamRZ 2015, 1313;… Dürbeck, in: Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 9. Auflage 2020, § 14 Rn. 960;… Schultzky, in: Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, § 120 a ZPO Rn. 6).
  • LAG Köln, 08.07.2013 - 1 Ta 153/13

    Änderung der Entscheidung über Prozesskostenhilfe - Begriff der wesentlichen …

    Ergibt sich bei dieser Berechnung keine nennenswerte Veränderung der Vermögensverhältnisse, darf eine nachträgliche Korrektur auch dann nicht erfolgen, wenn die ursprünglichen Vermögensverhältnisse eine andere Entscheidung - etwa eine Ratenzahlungsverpflichtung - gerechtfertigt hätte, die Ausgangsentscheidung mithin fehlerhaft war (OLG Köln v. 06.10.2006 - WF 142/06 - FamRZ 2007, 296; OLG Bamberg - 2 WF 156/04 - NJW 2005, 1286;… Zöller/Geimer, ZPO,29. Aufl. § 120 Rn. 19 a).
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