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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 27.09.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.09.2006 - 5 UF 156/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6418
OLG Frankfurt, 06.09.2006 - 5 UF 156/06 (https://dejure.org/2006,6418)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.09.2006 - 5 UF 156/06 (https://dejure.org/2006,6418)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. September 2006 - 5 UF 156/06 (https://dejure.org/2006,6418)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    BGB 1674, 1628
    Ruhen der elterlichen Sorge, Angelegenheit des täglichen Lebens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1628; BGB § 1674
    Ruhen der elterlichen Sorge bei Strafhaft - Kolumbienreise von erheblicher Bedeutung im Sinne von § 1628 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Ruhen der elterlichen Sorge während des Aufenthalts in Strafhaft; Erhebliche Bedeutung einer Reise nach Kolumbien für das Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 753
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2006 - 5 UF 156/06
    Nicht anders hat es sich hier hinsichtlich des Antragsgegners ungeachtet seiner zwischenzeitlichen Entlassung verhalten, so dass die Voraussetzungen des § 1674 BGB auch bereits vor seiner Haftentlassung nicht vorgelegen haben, und das Amtsgericht deswegen auf den noch nicht beschiedenen Antrag der Antragstellerin weiter zu prüfen hat, ob ihr das Sorgerecht gemäß § 1671 BGB ganz oder nur teilweise allein zu übertragen ist (vgl. dazu auch BVerfG, 1.Senat, FamRZ 2004, 354 ff. einerseits und FamRZ 2004, 1015 f. andererseits).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 738/01

    Verfassungsmäßigkeit einer Sorgerechtsentscheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2006 - 5 UF 156/06
    Nicht anders hat es sich hier hinsichtlich des Antragsgegners ungeachtet seiner zwischenzeitlichen Entlassung verhalten, so dass die Voraussetzungen des § 1674 BGB auch bereits vor seiner Haftentlassung nicht vorgelegen haben, und das Amtsgericht deswegen auf den noch nicht beschiedenen Antrag der Antragstellerin weiter zu prüfen hat, ob ihr das Sorgerecht gemäß § 1671 BGB ganz oder nur teilweise allein zu übertragen ist (vgl. dazu auch BVerfG, 1.Senat, FamRZ 2004, 354 ff. einerseits und FamRZ 2004, 1015 f. andererseits).
  • OLG Frankfurt, 17.09.2001 - 5 WF 137/01

    Elterliche Sorge, Ruhen, Strafhaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2006 - 5 UF 156/06
    Im Beschluss vom 17.09.2001 (5 WF 137/01, veröffentlicht bei www.hefam.de) wird dazu ausgeführt:.
  • OLG Hamm, 13.02.1996 - 15 W 434/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2006 - 5 UF 156/06
    Eine derartige Prüfung kann nicht durch die Annahme des Vorliegens der Voraussetzungen des § 1674 BGB umgangen werden ( Vgl. OLG Hamm vom 13.2.1996, FamRZ 1996, 1029).".
  • OLG Frankfurt, 19.04.2000 - 4 UF 21/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2006 - 5 UF 156/06
    "In Fällen eines längeren Auslandsaufenthaltes von Eltern ist bereits mehrfach entschieden, dass dies für die Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge nicht ausreichend ist, wenn die Eltern des Kindes erreichbar sind (Vgl. OLG Frankfurt vom 19.4.2000, 4 UF 21/00, und vom 16.7.1999, 6 UF 177/99).
  • OLG Frankfurt, 16.07.1999 - 6 UF 177/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2006 - 5 UF 156/06
    "In Fällen eines längeren Auslandsaufenthaltes von Eltern ist bereits mehrfach entschieden, dass dies für die Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge nicht ausreichend ist, wenn die Eltern des Kindes erreichbar sind (Vgl. OLG Frankfurt vom 19.4.2000, 4 UF 21/00, und vom 16.7.1999, 6 UF 177/99).
  • AG Ludwigslust, 09.10.2009 - 5 F 140/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des alleinigen Sorgerechts wegen länger andauernder …

    Allein die Möglichkeit, dass der Antragsgegner brieflich und im Notfall auch telefonisch in der Justizvollzugsanstalt zu erreichen ist, steht dem nicht entgegen (so aber OLG Frankfurt FamRZ 2007, 753).
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Rechtsprechung
   OLG München, 27.09.2006 - 4 UF 270/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,27279
OLG München, 27.09.2006 - 4 UF 270/06 (https://dejure.org/2006,27279)
OLG München, Entscheidung vom 27.09.2006 - 4 UF 270/06 (https://dejure.org/2006,27279)
OLG München, Entscheidung vom 27. September 2006 - 4 UF 270/06 (https://dejure.org/2006,27279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Regelung eines Aufenthaltsbestimmungsrechts i.F.e. fehlenden Einigung der Eltern; Berücksichtigung des Kindeswohls bei Sorgerechtsentscheidungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 753
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 12.01.2010 - 11 UF 251/09

    Zum familienrechtlichen Betreuungs-Wechselmodell

    Unverzichtbare Voraussetzung ist ein Konsens zur Durchführung der wechselseitigen Betreuung und ein gemeinsamer Kooperationswille (OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1266; OLG München FamRZ 2007, 753; OLG Dresden FamRZ 2005, 125 f.; Schwab FamRZ 1998, 457; Kostka FPR 2006, 271 ff.; Fichtner/Salzgeber FPR 2006, 278 ff.).
  • OLG Köln, 28.03.2019 - 10 UF 18/19

    Zulässigkeit der Abweichung von einem grundsätzlich nachvollziehbaren …

    Rn. 13 Der Senat verkennt nicht, dass der geäußerte Kindeswille der bereits 13 Jahre alten B als ein Akt der Selbstbestimmung der zur Selbständigkeit erzogenen und strebenden Person in Sorgerechtsentscheidungen weitgehend zu berücksichtigen ist, soweit dies mit dem Wohl des Kindes vereinbar ist (vgl. OLG München, Beschl. v. 27.09.2006 - 4 UF 270/06, FamRZ 2007, 753 (754)), und bei Nichtberücksichtigung des Kindeswillens auch zu beachten ist, ob nicht das Kind in der Entwicklung seiner Persönlichkeit bereits so weit fortgeschritten ist, dass eine seinem Willen zuwiderlaufende Entscheidung eine Gefährdung seiner Entwicklung bedeuten könnte (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 14.05.2009 - 2 UF 63/09, FamRZ 2009, 1763).
  • OLG Hamm, 14.05.2009 - 2 UF 63/09

    Elterliche Sorge; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Kindeswille

    Daraus folgt das verfassungsrechtliche Gebot, den Kindeswillen bei Sorgerechtsentscheidungen weitgehend zu berücksichtigen, soweit dies mit dem Wohl des Kindes vereinbar ist (vgl. OLG München FamRZ 2007, 753, 754).
  • AG Bad Kreuznach, 24.04.2020 - 91 F 4/20

    Kindschaftssache: Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf einen …

    Rn. 141 Insoweit verkennt das Gericht nicht die Wichtigkeit des geäußerten Willens des 6-jährigen Kindes als ein Akt der Selbstbestimmung, welcher grundsätzlich in Sorgerechtsentscheidungen weitgehend zu berücksichtigen ist, soweit dies mit dem Wohl des Kindes vereinbar ist (vgl. OLG München, Beschl. v. 27.09.2006 - 4 UF 270/06, FamRZ 2007, 753 (754)).
  • OLG München, 15.01.2013 - 4 UF 1827/12

    Abänderung einer getroffenen Umgangsvereinbarung; Paritätisches Wechselmodell; …

    Unverzichtbare Voraussetzung für ein Wechselmodell wäre darüber hinaus ein Konsens zur Durchführung der wechselseitigen Betreuung und ein gemeinsamer Kooperationswille (…OLG Koblenz a.a.O. unter Hinweis auf OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1266 ; OLG München FamRZ 2007, 753 ; OLG Dresden FamRZ 2005, 125 ; Schwab FamRZ 1998, 457 ; Kostka FPR 2006, 271 ; Fichtner/Salzgeber FPR 2006, 278 ; OLG Dresden FamRZ 2005, 125 ; Gutjahr FPR 2006, 301 ).
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