Rechtsprechung
| OLG Hamm, 16.11.2006 - 3 UF 112/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit um die elterliche Sorge und das Umgangsrecht mit einem leiblichen Kind; Voraussetzungen für die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil; Fehlende Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsfähigkeit der Eltern im Hinblick auf Angelegenheiten des Kindes; ...
- Wolters Kluwer
Ausschluss des gemeinsamen Sorgerechts bei Spannung oder Streitigkeit; Übertragung der elterlichen Sorge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bochum, 27.03.2006 - 58 F 177/05
- OLG Hamm, 16.11.2006 - 3 UF 112/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 757
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen …
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 3 UF 112/06
Nach BGH FamRZ 1999, 1646 schließt nicht jede Spannung oder Streitigkeit das gemeinsame Sorgerecht aus, sondern es ist maßgeblich darauf abzustellen, welche Auswirkungen die mangelnde Einigungsfähigkeit der Eltern bei einer Gesamtbeurteilung der Verhältnisse auf die Entwicklung und das Wohl des Kindes haben.
- OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 4 UF 274/15
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge aus Gründen des Kindeswohls
Auch bei kleinen Kindern spricht die Berufstätigkeit eines Elternteils selbst bei gleicher Erziehungseignung beider Elternteile nicht zwingend gegen einen gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes bei ihm, wenn die Betreuung während seiner Abwesenheit durch andere Bezugspersonen des Kindes sichergestellt ist und ihm hinreichend Zeit bleibt, die Sorge in einer kindeswohldienlichen Weise wahrzunehmen (vgl. OLG Hamm, ZKJ 2011, 385; FamRZ 2007, 757; OLG Köln, FamRZ 2003, 1950).
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