Rechtsprechung
| KG, 24.02.2005 - 18 UF 238/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO §§ 517 ff; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge, wenn bezüglich der Kinder selbst keine Streitigkeiten zwischen den Eltern ersichtlich sind - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Übertragung der alleinigen elterliche Sorge bei Kommunikationsproblemen der Eltern
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 17.11.2004 - 128 F 31/04
- KG, 24.02.2005 - 18 UF 238/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 923 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- AG Hof, 21.07.2025 - 1 F 1037/24
Die Übertragung der elterlichen Sorge wegen mangelnder Kommunikation und …
Trotz der Kommunikationsprobleme der Eltern kann eine Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht erfolgen, wenn sich der andere Elternteil bei Entscheidungsprozessen eher passiv verhält und die Kompetenz des antragstellenden Elternteils auch dann nicht in Frage stellt, wenn dieser Angelegenheiten der Kinder allein regelt, die über die Geschäfte des täglichen Lebens hinausgehen (vgl. KG, Beschluss vom 24.02.2005 - 18 UF 238/04).
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 09.02.2007 - 20 UF 799/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fehlende Kommunikationsbereitschaft zwischen zwei Elternteilen als Grund für eine Übertragung eines Alleinsorgerechts; Kindeswohl als maßgebliches Kriterium zur Entscheidung über einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dresden, 12.10.2006 - 300 F 572/06
- OLG Dresden, 09.02.2007 - 20 UF 799/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 923
Wird zitiert von ...
- AG Bitterfeld-Wolfen, 16.04.2015 - 8 F 402/14
Elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind: Übertragung der gemeinsamen …
Rn. 8 Die erforderliche Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft ist vor allem dann anzunehmen, wenn zu erwarten ist, dass beide Eltern in Sorgeangelegenheiten von erheblicher Bedeutung (§ 1687 Abs. 1 S 1) verständigungsbereit zusammenarbeiten können und wollen (BGH FamRZ 2011, 796, 798; FamRZ 2008, 592, 593; OLG Brandenburg FamRZ 2014, 1714; FamRZ 2014, 322; OLG Schleswig NJW-RR 2012, 520; OLG Hamm FamRZ 2012, 1064, 1065; FamRZ 2008, 1697, 1698; KG FamRZ 2011, 122, 123; FamRZ 2007, 754, 755; OLG Köln ZKJ 2011, 472; FamRZ 2008, 636, 637; OLG Dresden FamRZ 2007, 923 f; s auch OLG Brandenburg NotBZ 2011, 396 = FamFR 2011, 331).
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