Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 10.04.2008 - 7 UF 55/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Einbenennung: Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils bei fehlendem Namensband
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1618 S. 4
Ersetzung der Einwilligung zur Benennung eines Kindes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Voraussetzungen für eine Ersetzung der notwendigen Einwilligung des anderen Elternteils zur Einbenennung (Namensänderung) des Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hof, 29.01.2008 - 50 F 393/07
- OLG Bamberg, 10.04.2008 - 7 UF 55/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1243
- FamRZ 2008, 2148
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99
Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die …
Auszug aus OLG Bamberg, 10.04.2008 - 7 UF 55/08
Zutreffend ist der Ausgangspunkt des Erstgerichts, dass die Anforderungen an die Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils durch Art. 1 Nr. 7 KindRG vom Gesetzgeber bewusst verschärft worden sind, um die Bindung des Kindes an diesen Elternteil zu unterstreichen und den Schutz der namensrechtlichen Bindung des Kindes zum nicht sorgeberechtigten Elternteil stärker als bisher auszugestalten (BGH DNotZ 2002, 545 m. w. Nachw. insb. aus den Gesetzesmaterialien). - OLG Köln, 23.01.2006 - 4 UF 183/05
Zu den Einbenennungsvoraussetzungen nach § 1618 BGB
Auszug aus OLG Bamberg, 10.04.2008 - 7 UF 55/08
Dabei hat nicht der andere Elternteil die Gründe für die Verweigerung der Zustimmung zu rechtfertigen, sondern der antragstellende Elternteil die Notwendigkeit der Namensänderung zu begründen und trägt insoweit die Darlegungs- und Feststellungslast (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 23.01.2006 4 UF 183/05, BeckRS 2006, 09821 = FamRZ 2006, 1872). - OLG Rostock, 12.09.2006 - 11 UF 43/06
Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils zur Einbenennung
Auszug aus OLG Bamberg, 10.04.2008 - 7 UF 55/08
8Die Beschwerde erweist sich auch als begründet, weil nach Ansicht des Senats bei der in diesem Falle vorliegenden Namens- und Sorgerechtskonstellation im Wege einer teleologischen Reduktion geringere Anforderungen an die Erforderlichkeit für das Kindeswohl nach § 1618 Abs. 1 Satz 4 BGB gestellt werden können (a. A. allerdings wohl OLG Rostock, Beschluss v. 12.09.2006, 11 UF 43/06, BeckRS 2007, 02536).
- OLG Frankfurt, 18.12.2019 - 1 UF 140/19
Ersetzung der Einwilligung in Namensänderung setzt keine Kindeswohlgefährdung …
Teilweise wird die gesetzliche Voraussetzung der Kindeswohlerforderlichkeit daher positiv dahin formuliert, dass die Einwilligung dann zu ersetzen ist, wenn die Einbenennung dem Kind einen so erheblichen Vorteil bringt, dass ein verständiger Elternteil nicht auf der Erhaltung des Namensbandes bestehen würde (Ermann/Döll, BGB, § 1618 Rn. 9 unter Hinweis auf OLG Bamberg NJW-RR 2008, 1243; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1058f; OLG Köln, FamRZ 2001, 1547ff; OLG Saarbrücken FamRZ 2013, 1054). - OLG Dresden, 11.04.2014 - 22 UF 833/13
Einbenennung des Kindes ohne Einwilligung des Vaters
Aufgrund dieses Umstands seien die Anforderungen im Sinne von § 1618 Abs. 4 BGB herabzusetzen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 10.04.2008, Az.: 7 UF 55/08).Der Senat folgt dem OLG Bamberg (Beschluss vom 10.04.2008, Az.: 7 UF 55/08) darin, dass eine Abwägung der grundsätzlich gleichrangigen Kindes- und Elterninteresse im Einzelfall erforderlich ist.
- OLG Dresden, 11.04.2014 - 22 UF 833/14
Voraussetzungen der Einbenennung eines Kindes gegen den Willen des anderen …
Aufgrund dieses Umstands seien die Anforderungen im Sinne von § 1618 Abs. 4 BGB herabzusetzen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 10.04.2008, Az.: 7 UF 55/08).Der Senat folgt dem OLG Bamberg (Beschluss vom 10.04.2008, Az.: 7 UF 55/08) darin, dass eine Abwägung der grundsätzlich gleichrangigen Kindes- und Elterninteresse im Einzelfall erforderlich ist.
- AG Schweinfurt, 07.05.2021 - 52 F 6/21
Einwilligung zur Namensänderung
Selbst wenn man nach der statistischen Wahrscheinlichkeit den Fall einer Beendigung einer jetzigen Ehe der Antragsteller in Betracht ziehen müsste, stünden beide Kinder mit dem dann insoweit unwandelbaren Namen nicht alleine da, unabhängig davon wie sich die Kindsmutter in Bezug auf ihre eigene Namensführung entscheiden würde, vgl. OLG Bamberg Beschluss vom 10.04.2008 Az.: 7 UF 55/08.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 11.01.2007 - 10 UF 112/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Voraussetzungen für eine Einbenennung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1618 BGB
Voraussetzungen für eine Einbenennung - Judicialis
BGB § 1618
- IWW
- rechtsportal.de
BGB § 1618 Abs. 1 Satz 4
Voraussetzungen für die Einbenennung eines Kindes bei Namensungleichheit - Kindeswohl? - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Namensrecht: Voraussetzungen für eine Einbenennung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einbenennung eines Kindes; Zustimmungserteilung zu einer Einbenennung
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 2148
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99
Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die …
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2007 - 10 UF 112/07
Danach ist gemäß ständiger Rechtsprechung, auch des erkennenden Senats, nach umfassender Interessenabwägung eine Ersetzung der Zustimmung nur noch in Ausnahmefällen vorzunehmen (…Palandt-Diederichsen, § 1618 Rdz. 17; BGH NJW 2002, 300; OLG München NJW-RR 2000, 667).Angesichts der vom geltenden Namensrecht eröffneten Vielfalt reichen lediglich Gründe der Zweckmäßigkeit oder Förderlichkeit für das Kindeswohl nicht aus (BGH NJW 2002, 300, 301; OLG Saarbrücken ZfJ 2000, 437, 438).
- BGH, 10.03.2005 - XII ZB 153/03
Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils in die …
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2007 - 10 UF 112/07
Die Einbenennung muß vielmehr für das Kindeswohl unabdingbar notwendig, also unerlässlich sein, um konkret drohende Schäden vom Kindeswohl abzuwenden (BGH FamRZ 2005, 889; 2002, 1330, 1331). - BGH, 09.01.2002 - XII ZB 166/99
Ersetzung der Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die …
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2007 - 10 UF 112/07
Die Einbenennung muß vielmehr für das Kindeswohl unabdingbar notwendig, also unerlässlich sein, um konkret drohende Schäden vom Kindeswohl abzuwenden (BGH FamRZ 2005, 889; 2002, 1330, 1331). - OLG München, 23.08.1999 - 16 UF 1249/99
Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils in die Einbenennung
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2007 - 10 UF 112/07
Danach ist gemäß ständiger Rechtsprechung, auch des erkennenden Senats, nach umfassender Interessenabwägung eine Ersetzung der Zustimmung nur noch in Ausnahmefällen vorzunehmen (…Palandt-Diederichsen, § 1618 Rdz. 17; BGH NJW 2002, 300; OLG München NJW-RR 2000, 667).
- OLG Hamm, 28.04.2020 - 2 WF 14/20
Einbenennung
Entscheidend ist insoweit aber, dass sich die asthmatische Erkrankung des Kindes - wie bereits vorstehend dargestellt - nach dem eigenen Vorbringen der Kindesmutter aufgrund der Namensdifferenz zwischen der Stieffamilie und dem Kind in der Vergangenheit gerade nicht entscheidend verschlechtert, sondern im Gegenteil trotz der Namensungleichheit sogar verbessert hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.01.2008 - 10 UF 112/07 -, FamRZ 2008, 2148, Tz. 12, zit. nach juris).Rn. 59 Die Kostenentscheidung beruht auf den § 84 Abs. 1 FamFG; die Entscheidung hinsichtlich des Verfahrenswertes ergibt sich aus §§ 40, 42 Abs. 2, 3 FamGKG (vgl. zum Verfahrenswert: OLG Hamm, Beschluss vom 11.01.2008 - 10 UF 112/07 -, FamRZ 2008, 2148; OLG Schleswig, Beschluss vom 30.05.2012 - 10 UF 276/11 -, FamRZ 2013, 227).
- OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 9 UF 110/08
Einbenennung: Erforderlichkeit der Namensänderung unter Berücksichtigung des …
Zutreffend und in Übereinstimmung mit der einhelligen - vom erkennenden Senat geteilten - Rechtsprechung (vgl. nur OLG Köln FamRZ 1999, 734; 2006, 1872 (LS.); OLG Hamm FamRZ 1999, 1380; 2008, 2148; OLG Celle FamRZ 1999, 1377; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1375; OLG Koblenz FamRZ 2000, 690; OLG Bremen FamRZ 2001, 858; OLG Bamberg FamRZ 2008, 2148; OLG Dresden FamRZ 1999, 1378; OLG Rostock MDR 2007, 592; KGR 2001, 258; OLG Brandenburg - 2. Familiensenat - FamRZ 2002, 1058; erkennender Senat, JAmt 2003, 194, und Beschluss vom 22. Dezember 2008, Az. 9 UF 123/08), die der Bundesgerichtshof wiederholt bestätigt hat (FamRZ 2002, 94 und 1331; 2005, 889), ist das Amtsgericht davon ausgegangen, dass die Neufassung von § 1618 BGB durch Art. 1 Nr. 7 KindRG, mit dem die bisherige Formulierung ("dem Kindeswohl dienlich") durch "für das Kindeswohl erforderlich" ersetzt worden ist, eine vom Gesetzgeber bewusst vorgenommene Verschärfung der Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des anderen (leiblichen) Elternteils darstellt und damit dem ausdrücklichen Zweck dient, die Bindung des Kindes an diesen Elternteil zu unterstreichen (…BT-Drucks. 13/8511, S. 73 f.).Eine solche unabdingbare Notwendigkeit besteht regelmäßig nur dann, wenn andernfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Einhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (…BGH a.a.O.; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1058; OLG Köln, Beschluss vom 23. Januar 2006, Az. 4 UF 183/05; OLG Hamm FamRZ 2008, 2148;… OLG Bamberg a.a.O.; erkennender Senat, Beschluss vom 22. Dezember 2008, Az. 9 UF 123/08;… Palandt-Diederichsen, a.a.O., § 1618 Rdnr. 18;… Staudinger-Coester (2007), § 1618 Rdnr. 27 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
Demgegenüber stellt die Funktion des Namens als Kennzeichen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Familie nur einen Teilaspekt dar (BGH FamRZ 2002, 1332; OLG Bamberg FamRZ 2008, 2148).
Außerdem darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass - statistisch nicht unwahrscheinlich - die Einbenennungsehe scheitern kann und in diesen Fällen das Kind an einem Namen festgehalten wird, zu dem eine nur vorübergehende Beziehung bestanden hat (vgl. OLG Nürnberg NJW-FER 2000, 2709; OLG Bamberg FamRZ 2008, 2148;… Palandt-Diederichsen, a.a.O., § 1618 Rdnr. 18;… Staudinger-Coester, a.a.O., § 1618 Rdnr. 27).
- VG Hamburg, 15.07.2008 - 15 K 4034/07
Voraussetzungen für Namensänderung des volljährigen Kindes nach der Scheidung der …
Eine benennbare psychische oder somatische Störung - z.B. eine Traumatisierung (vgl. VG Ansbach…, Urteil vom 28.4.2004, AN 15 K 03.01090, Juris Rn. 37, …und Urteil vom 7.7.2004, AN 15 K 04.00337, Juris Rn. 32 ff.; VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 29.8.2006, 17 K 2109/05, Juris Rn. 27 ff.) oder eine psychosomatische Krankheit (vgl. z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 11.1.2007, 10 UF 112/07, Juris Rn. 12) - deren Symptome noch andauern und durch eine Namensänderung gebessert werden könnten, wird jedoch nicht diagnostiziert.
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