Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 9 UF 77/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Nachehelichenunterhalt: Zumutbarkeit der Verwertung von Vermögen zur Deckung des Unterhaltsbedarfs
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1577 Abs. 1, 3
Zur Verwertung von vorhandenem Vermögen zu Unterhaltszwecken - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Vermögen für Unterhaltszwecke verwerten?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Neuberechnung eines Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt; Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Höhe von Unterhaltsansprüchen; Umfang der Pflicht zur Verwertung des Stamms des eigenen Vermögens zur Sicherung des Grundbedarfs
Verfahrensgang
- AG Homburg, 04.05.2006 - 10 F 41/04
- OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 9 UF 77/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1377
- FamRZ 2008, 698
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05
Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 9 UF 77/06
Denn den Unterhaltsschuldner trifft eine Obliegenheit zur Geltendmachung des Realsplittings nur insoweit, als er den Unterhaltsanspruch anerkannt hat, dieser rechtskräftig feststeht oder soweit er den Unterhaltsanspruch freiwillig erfüllt (BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - XII ZR 37/05). - BGH, 19.05.1999 - XII ZR 210/97
Verschweigen der Zuwendung eines Dritten kann zur Anfechtung eines …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 9 UF 77/06
Nach § 1577 Abs. 3 BGB braucht der Berechtigte den Stamm seines Vermögens nicht zu verwerten, soweit die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre (vgl. hierzu: BGH, FamRZ 1986, 560; FamRZ 1985, 360; FamRZ 1985, 357; FamRZ 2000, 153). - BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 59/83
Berücksichtigung der Nutzungen des im Wege des Zugewinnausgleichs erhaltenen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 9 UF 77/06
Nach § 1577 Abs. 3 BGB braucht der Berechtigte den Stamm seines Vermögens nicht zu verwerten, soweit die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre (vgl. hierzu: BGH, FamRZ 1986, 560; FamRZ 1985, 360; FamRZ 1985, 357; FamRZ 2000, 153).
- BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt - Bestimmung des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 9 UF 77/06
Allerdings dient das Vermögen dazu, den Unterhalt des Berechtigten ergänzend zu dessen sonstigen erzielten bzw. erzielbaren Einkünften auf Lebenszeit zu sichern (BGH, FamRZ 1985, 354), so dass die Berechnung des Familiengerichts, das eine anteilige Verteilung auf einen Zeitraum von 10 Jahren vorgenommen hat, keinen Bestand haben kann. - BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 60/83
Bestreitung des Unterhalts des getrennt lebenden Ehegatten aus dem Stamm seines …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 9 UF 77/06
Nach § 1577 Abs. 3 BGB braucht der Berechtigte den Stamm seines Vermögens nicht zu verwerten, soweit die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre (vgl. hierzu: BGH, FamRZ 1986, 560; FamRZ 1985, 360; FamRZ 1985, 357; FamRZ 2000, 153). - BGH, 28.11.1990 - XII ZR 1/90
Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs wegen unbilliger Härte
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 9 UF 77/06
Die vom Antragsteller im Jahr 2006 für die Jahre 2004 und 2005 geleisteten Steuernachzahlungen sind - dem nach höchstrichterlicher Rechtsprechung geltenden sog. "In-Prinzip" (vgl. etwa: BGH, FamRZ 1991, 670) folgend - mit 3.475,38 EUR und 411, 48 EUR einkommensmindernd zu berücksichtigen. - BGH, 05.03.1986 - IVb ZR 12/85
Unterhaltsmindernde Berücksichtigung der Verwendung geerbten Kapitalvermögens zur …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 9 UF 77/06
Nach § 1577 Abs. 3 BGB braucht der Berechtigte den Stamm seines Vermögens nicht zu verwerten, soweit die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre (vgl. hierzu: BGH, FamRZ 1986, 560; FamRZ 1985, 360; FamRZ 1985, 357; FamRZ 2000, 153).
- OLG Karlsruhe, 30.10.2009 - 5 UF 5/08
Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei hohem Familieneinkommen
Hierbei ist die voraussichtliche gesamte Lebensdauer des Berechtigten zu beachten (BGH, FamRZ 1985, 354 ; BGH, FamRZ 1985, 357 ; OLG Saarbrücken, FamRZ 2008, 698 ; OLG Hamm, FamRZ 2006, 1680 ;… Wendl/Staudigl/Dose, aaO., § 1 Rn. 410 ff., 412 f., m. w. N.;… Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 5. Aufl., IV 613). - LG München II, 05.04.2018 - 9 O 4229/16
Schadensersatz wegen entgangenen Elternunterhalts
Rn. 76 (b) Zwar könnte i. S. d. § 1577 Abs. 3 BGB eine Verwertung der einzigen eigengenutzten Immobilie der Kläger unwirtschaftlich oder unzumutbar sein, doch wegen der im konkreten Einzelfall ohnehin bereits behaupteten Veräußerung der Eigentumswohnung für EUR 180.000,- an die Tochter der Kläger durch notariellen Kaufvertrag vom 19.04.2017 würde sich die Frage der Unzumutbarkeit oder Unwirtschaftlichkeit nicht mehr stellen, weil die Verwertung von nicht angelegtem Kapitalvermögen regelmäßig nicht als unwirtschaftlich angesehen werden kann, und weil sich auch die Verwertung eines Teils des Vermögens der Kläger in Form des ihnen etwa aus dem Verkauf der Wohnung zugeflossenen Erlöses zum Bestreiten ihres Unterhalts unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse vorliegend nicht als unbillig darstellen würde (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.5. 2007 - 9 UF 77/06 = FamRZ 2008, 698 = NJW-RR 2007, 1377;… Pal.-Brudermüller, BGB, 77. Aufl. 2018, § 1577 Rn. 31 m. w. N.).
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