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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20893
OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08 (https://dejure.org/2008,20893)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.11.2008 - 10 WF 225/08 (https://dejure.org/2008,20893)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. November 2008 - 10 WF 225/08 (https://dejure.org/2008,20893)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 621a Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 621g; BGB § 1671
    Vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Einstweilige Anordnung im Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge; Berücksichtigung einer ernsthaften Beeinträchtigung des Kindeswohles; Folgenabwägung bezüglich der vorläufigen Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 445
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 15.08.1989 - 16 WF 144/89

    Scheidung; Einstweilige Anordnung; Vorläufige Anordnung; Sorgerecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08
    Eine solche einstweilige Anordnung, die auch nur Teilbereiche der elterlichen Sorge erfassen kann, ist nur zulässig, wenn eine Regelungsbedürfnis, also ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil diese zu spät kommen und die Kindesinteressen nicht genügend waren würde (OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 304 ;… Zöller/Philippi, ZPO , 26. Aufl., § 621 g , Rz. 2).

    Schließlich ist eine einstweilige Anordnung auch dann angebracht, wenn die getrennt lebenden Eltern sich immer wieder wechselseitig des Kindes bemächtigen, weil ein solches unkoordiniertes Hin und Her für das Kind eine schwere Belastung und starke Verunsicherung bedeutet (OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 304, 305;… Senat, a.a.O.;… OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, a.a.O.).

  • OLG Köln, 21.09.1998 - 14 UF 166/98

    Anfechtbarkeit von vorläufigen Anordnungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht im …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08
    Daher entspricht es regelmäßig dem Wohl des Kindes nicht, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern und somit vor der Entscheidung des Amtsgerichts in der Hauptsache über einen erneuten Ortswechsel zu befinden (…Senat, a.a.O.;… OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, a.a.O.; OLG Köln, NJW 1999, 224 ).
  • BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des gemeinsamen Sorgerechts bei …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08
    Das Ergebnis der Anhörung der Eltern ist weder im Sitzungsprotokoll noch in einem Anhörungsvermerk bzw. im angefochtenen Beschluss selbst wiedergegeben (vgl. insoweit BGH, FamRZ 2001, 907, 908; OLG Saarbrüchen, FamRZ 2006, 557 ).
  • BVerfG, 12.06.2007 - 1 BvR 1426/07

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der eine Änderung des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08
    In Sorgerechtsstreitigkeiten ist aber zu berücksichtigen, dass die vorzunehmende Abwägung nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren ist (BVerfG, FamRZ 2007, 1626 ).
  • OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 9 UF 213/07

    Aufenthaltsbestimmungsrecht getrennt lebender Eltern beim gemeinsamen Sorgerecht …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08
    Unabhängig von der Frage, ob hier eine - auch für das Hauptverfahren beachtlich - Willensäußerung vorliegt (vgl. hierzu Senat, FamRZ 2003, 1952, 1954; OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, FamRZ 2008, 1472, 1474), obwohl die Mutter selbst mit der sofortigen Beschwerde vorgetragen hat, F... und O... ständen in ihrer geistigen Entwicklung durchschnittlichen 9- bzw. 10-jährigen Kindern nicht gleich, kann eine etwaige Weigerungshaltung der Kinder darauf hindeuten, dass sie stärke Bindungen an die Antragsgegnerin als an den Antragsteller haben.
  • OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02

    Aufenthaltsbestimmungsrecht und elterliche Sorge in Abhängigkeit der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08
    Unabhängig von der Frage, ob hier eine - auch für das Hauptverfahren beachtlich - Willensäußerung vorliegt (vgl. hierzu Senat, FamRZ 2003, 1952, 1954; OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, FamRZ 2008, 1472, 1474), obwohl die Mutter selbst mit der sofortigen Beschwerde vorgetragen hat, F... und O... ständen in ihrer geistigen Entwicklung durchschnittlichen 9- bzw. 10-jährigen Kindern nicht gleich, kann eine etwaige Weigerungshaltung der Kinder darauf hindeuten, dass sie stärke Bindungen an die Antragsgegnerin als an den Antragsteller haben.
  • OLG Brandenburg, 17.04.2003 - 10 WF 43/03

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der Übertragung des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08
    Erforderlich ist vielmehr, dass ohne eine Eilentscheidung des Gerichts eine nachteilige Beeinträchtigung des Kindeswohls ernsthaft zu befürchten ist (Senat, FamRZ 2004, 210 ; OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, FamRZ 1998, 1249 ;… Keidel/Kahl, FGG , 15. Aufl., § 19 , Rz. 30 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 21.11.2005 - 2 UF 13/05

    Sorge- und Umgangsrecht: Pflicht zur Dokumentation der Anhörung von Kindern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08
    Das Ergebnis der Anhörung der Eltern ist weder im Sitzungsprotokoll noch in einem Anhörungsvermerk bzw. im angefochtenen Beschluss selbst wiedergegeben (vgl. insoweit BGH, FamRZ 2001, 907, 908; OLG Saarbrüchen, FamRZ 2006, 557 ).
  • OLG Brandenburg, 18.08.1997 - 9 WF 90/97

    Erlass einer vorläufigen Anordnung im Verfahren zur Regelung der elterlichen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08
    Erforderlich ist vielmehr, dass ohne eine Eilentscheidung des Gerichts eine nachteilige Beeinträchtigung des Kindeswohls ernsthaft zu befürchten ist (Senat, FamRZ 2004, 210 ; OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, FamRZ 1998, 1249 ;… Keidel/Kahl, FGG , 15. Aufl., § 19 , Rz. 30 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 26.04.2022 - 10 UF 20/22

    Einstweilige Anordnung über Teilbereiche der elterlichen Sorge für ein …

    (BVerfG, FamRZ 2007, 1626; OLG Brandenburg - 2. Familiensenat -, FamRZ 2009, 445).

    Diese hat sich nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren (BVerfG, FamRZ 2007, 1626; OLG Brandenburg - 2. Familiensenat -, FamRZ 2009, 445).

    Regelmäßig entspricht es dem Wohl des Kindes nicht, vor einer Entscheidung des Amtsgerichts in der Hauptsache eine erneute Veränderung der Verhältnisse herbeizuführen (vgl. OLG Brandenburg - 2. Familiensenat -, Beschluss vom 15.09.2014 - 10 UF 152/14, BeckRS 2015, 02399; FamRZ 2009, 445; FamRZ 2004, 210; OLG Brandenburg - 1. Familiensenat -, FamRZ 1998, 1249; OLG Brandenburg - 5. Familiensenat -, NJW-RR 2013, 1418, 1419; OLG Köln, FamRZ 1999, 181).

  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12

    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

    Rn. 40 Eine solche einstweilige Anordnung in Sorgerechtsfragen, die auch nur Teilbereiche der elterlichen Sorge erfassen kann, ist zulässig, wenn eine Regelungsbedürfnis, also ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil diese zu spät kommen und die Kindesinteressen nicht genügend wahren würde (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.8.1989 - 16 WF 144/89 - FamRZ 1990, 304; OLG Brandenburg, Beschluss vom 4.11.2008 - 10 WF 225/08 - OLGR 2009, 375).
  • OLG Brandenburg, 20.05.2020 - 9 UF 97/20

    Corona-Pandemie: Kinder sollen frühestens ab dem 6. Lebensjahr persönlich …

    Diese hat sich nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren (vgl. BVerfG, FamRZ 2007, 1626; FamRZ 2011, 622 OLG Brandenburg FamRZ 2009, 445).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2013 - 3 UF 11/13

    Elterliche Sorge: Einstweilige Anordnung zur Regelung des …

    Diese hat sich nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren (BVerfG, FamRZ 2007, 1626; OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, FamRZ 2009, 445).

    Regelmäßig entspricht es dem Wohl des Kindes nicht, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern und somit vor einer etwaigen Entscheidung des Amtsgerichts in der Hauptsache über einen erneuten Ortswechsel zu befinden (OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, FamRZ 2009, 445; FamRZ 2004, 210; OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, FamRZ 1998, 1249; OLG Köln, FamRZ 1999, 181).

  • OLG Celle, 19.07.2012 - 15 UF 81/12

    Kriterien für die gerichtliche Entscheidung über den Aufenthalt des Kindes

    Ein mehrfacher Wechsel des Aufenthalts für die Geltungsdauer der einstweiligen Anordnung bis zu einer abschließenden Hauptsacheentscheidung entspricht nicht den Bedürfnissen des Kindes nach kontinuierlichen familiären und sozialen Bezügen (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 189, 190; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 445).
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 99/10

    Elterliche Sorge: Abänderung einer bereits vollzogenen einstweiligen Anordnung …

    Daraus folgt auch, das es regelmäßig nicht dem Wohl des Kindes entspricht, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern und somit vor der Entscheidung des Familiengerichts in der Hauptsache über einen erneuten Ortswechsel zu befinden (Saarländisches Oberlandesgericht, 9. Zivilsenat, Beschluss vom 24. September 2009 - 9 WF 67/09 - OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 445, sowie FamRZ 2004, 210; OLG Dresden FamRZ 2003, 1306; OLG Köln FamRZ 1999, 181).
  • OLG Brandenburg, 09.09.2013 - 3 UF 64/13

    Abänderung einer bereits vollzogenen einstweiligen Anordnung über das …

    Diese hat sich nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren (BVerfG, FamRZ 2007, 1626; OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, FamRZ 2009, 445).

    Wenn das Hauptsacheverfahren noch offen ist, ist daher regelmäßig ausschlaggebend, dass ein mehrfacher Wechsel des Wohnortes und der unmittelbaren Bezugsperson, der das Kindeswohl in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigen würde, zu vermeiden ist (…vgl. BVerfG, a.a.O.; siehe auch OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, FamRZ 2009, 445; FamRZ 2004, 210; OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, FamRZ 1998, 1249; OLG Köln, FamRZ 1999, 181; OLG Celle, Beschluss vom 19.7.2012 - 15 UF 81/12, BeckRS 2012, 17264; Senatsbeschluss vom 12.3.2013 - 3 UF 24/13 - Burschel, FamFR 2010, 329).

  • OLG Saarbrücken, 06.11.2009 - 9 WF 93/09

    Voraussetzungen des teilweisen Entzugs der elterlichen Sorge im Wege …

    Erforderlich ist vielmehr, dass ohne eine Eilentscheidung des Gerichts eine nachteilige Beeinträchtigung des Kindeswohls ernsthaft zu befürchten ist (OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 445, m.w.N.;… Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl., § 19, Rz. 30 m. w. N.).
  • OLG Dresden, 28.01.2020 - 21 UF 979/19
    Denn eine Abänderung einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Aufenthalts im Beschwerdeverfahren entspricht in der Regel nicht dem Wohl des Kindes: Diesem ist ein mehrfacher Wechsel der unmittelbaren Bezugsperson und des Wohnumfeldes nicht zuzumuten (vgl. auch BVerfG, JAmt 2011, 107, 109; FamRZ 2007, 1626, 1627; OLG Dresden, FamRZ 2003, 1306, 1307; OLG Saarbrücken, FamRZ 2011, 490; OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 445).
  • OLG Hamm, 13.02.2017 - 3 UF 2/17
    Rn. 43 2. Eine einstweilige Anordnung in Sorgerechtsfragen, die auch nur Teilbereiche der elterlichen Sorge erfassen kann, ist zulässig, wenn ein Regelungsbedürfnis, also ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil diese zu spät kommen und die Kindesinteressen nicht genügend wahren würde (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2012, 236-237; OLG Brandenburg, Beschluss vom 04. November 2008 - 10 WF 225/08 -, m. w. N., jeweils juris).
  • OLG Saarbrücken, 24.09.2009 - 9 WF 67/09

    Zulässigkeit der Änderung des Aufenthalts des Kindes während eines …

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