Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 25.05.2010 - 9 WF 45/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,15906) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 115 Abs 3 ZPO, § 120 Abs 4 ZPO, § 127 Abs 2 ZPO
Prozesskostenhilfe: Nachträglicher Einsatz einer Unterhaltsabfindung für die Prozesskosten - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 120 Abs. 4; ZPO § 115
Pflicht zum Einsatz von Mitteln einer Unterhaltsabfindung für die Finanzierung der Prozesskosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht zum Einsatz von Mitteln einer Unterhaltsabfindung für die Finanzierung der Prozesskosten
Verfahrensgang
- AG Völklingen, 15.03.2010 - 8 F 284/08 UE/PKH 2
- OLG Saarbrücken, 25.05.2010 - 9 WF 45/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 2001
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Nürnberg, 23.01.2008 - 7 WF 92/08
Prozesskostenhilfe in Familiensachen: Abänderung des Bewilligungsbeschlusses …
- OLG Karlsruhe, 23.01.2014 - 2 WF 271/13
Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Unterhaltsabfindung als nachträglich …
Eine Unterhaltsabfindung kann, da es sich um eine grundsätzliche zweckgebundene Zuwendung handelt, die an die Stelle laufender Unterhaltszahlungen tritt, nicht als ein im Rahmen des § 120 Abs. 4 in Verbindung mit § 115 Abs. 3 ZPO nachträglich für Prozesskosten einzusetzendes Vermögen angesehen werden (…Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 115 Rdn. 5; OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 2001; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1196 für eine Abfindung zum Ausgleich des Verlustes des Arbeitsplatzes).
dejure.org
Übersicht OLG Saarbrücken
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.