Rechtsprechung
| OLG Hamm, 14.03.2011 - II-8 WF 61/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Umgangsrecht; Verfahrenskostenhilfe; Mutwilligkeit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 76 Abs. 2 FamFG, 114 ZPO, 1684 BGB
Umgangsrecht; Verfahrenskostenhilfe; Mutwilligkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 76 Abs. 2; ZPO § 114 S. 1
Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei Einleitung eines Umgangsverfahrens ohne vorherige Anrufung des Jugendamts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Keine Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei sofortiger Anrufung des Familiengerichts ohne vorherige Beteiligung des Jugendamtes in Umgangsverfahren; Anforderungen an eine Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei Einleitung eines Umgangsverfahrens ohne vorherige Anrufung ...
Verfahrensgang
- AG Coesfeld - 12 F 389/10
- OLG Hamm, 14.03.2011 - II-8 WF 61/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1669
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 18.12.2003 - 2 WF 420/03
Mutwilligkeit eines gerichtlichen Umgangsverfahrens; Beiordnung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2011 - 8 WF 61/11
Rn. 4 Es ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht als mutwillig im Sinne der §§ 76 Abs. 2 FamFG, 114 ZPO anzusehen, wenn ein Elternteil zur Regelung des Umgangs gem. § 1684 BGB das Familiengericht anruft, ohne vorher Beratung und Hilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen zu haben (vgl. 8 WF 70/10, Beschluss vom 12.07.2010;… Keidel-Zimmermann, FamFG, 16. Aufl., § 76 Rz. 19; zum alten Recht: OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S: 1712;… OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S. 1115; OLG Hamm, FamRZ 2004, S. 1116). - OLG Hamm, 12.07.2010 - 8 WF 70/10
Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Umgangsverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2011 - 8 WF 61/11
Rn. 4 Es ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht als mutwillig im Sinne der §§ 76 Abs. 2 FamFG, 114 ZPO anzusehen, wenn ein Elternteil zur Regelung des Umgangs gem. § 1684 BGB das Familiengericht anruft, ohne vorher Beratung und Hilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen zu haben (vgl. 8 WF 70/10, Beschluss vom 12.07.2010;… Keidel-Zimmermann, FamFG, 16. Aufl., § 76 Rz. 19; zum alten Recht: OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S: 1712;… OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S. 1115;… OLG Hamm, FamRZ 2004, S. 1116).
- OLG Hamm, 14.10.2014 - 6 WF 110/14
Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei Einleitung eines Umgangs- und …
Gegen die Annahme einer allgemeinen Beratungspflicht wird eingewandt, dass es keinen Erfahrungssatz gäbe, wonach bemittelte Parteien regelmäßig die außergerichtliche Streitschlichtung durch das Jugendamt wahrnehmen würden (OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.09.2012, Az. 3 WF 85/12; OLG Hamm, NJW-RR 2011, 1577; FamRZ 2011, 1669; OLG Celle, FamRZ 2013, 141). - OLG Frankfurt, 27.03.2017 - 2 WF 164/16
Keine Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung in Sorgerechts- und Umgangsverfahren …
Sei Letzteres gewählt, habe die Partei einen entsprechenden Rechtsgewährungsanspruch, auch wenn sie bedürftig sei (OLG Hamm FamFR 2011, 304; OLG Hamm NJW-RR 2011, 1577 [OLG Hamm 03.03.2011 - II-8 WF 34/11] ). - OLG Frankfurt, 27.03.2017 - 2 WF 163/16
Mutwilligkeit bei Antrag auf Verfahrenskostenhilfe
Sei Letzteres gewählt, habe die Partei einen entsprechenden Rechtsgewährungsanspruch, auch wenn sie bedürftig sei (OLG Hamm FamFR 2011, 304; OLG Hamm NJW-RR 2011, 1577 [OLG Hamm 03.03.2011 - II-8 WF 34/11] ). - AG Tecklenburg, 07.03.2014 - 3 F 17/14 Rn. 3 Zwar weist der/die Antragstellervertreter*in zutreffend darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm grundsätzlich nicht als mutwillig anzusehen ist, wenn ein Elternteil zur Regelung des Umgangs das Familiengericht anruft, ohne vorher Beratung und Hilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen zu haben (OLG Hamm, FamRZ 2011, 1669 m.w.N.), die vorliegenden Besonderheiten führen indes zu einer abweichenden Bewertung.
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 05.05.2011 - 5 WF 51/11 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1669
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 11.05.2021 - 4 WF 55/21
Ordnungsmittel gegen Kindsmutter wegen Nichtbefolgung von Umgangsvereinbarung
Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes unterbleibt nur dann, wenn die Kindesmutter als Verpflichtete Umstände detailliert erläutert, derentwegen sie an der Befolgung der gerichtlichen Anordnung gehindert war (BGH FamRZ 2012, 533; OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1669). - OLG Karlsruhe, 24.10.2025 - 16 WF 98/25
Ordnungsgeld; Verstoß; Umgangsregelung
Umgekehrt soll das Gericht sich bei der Ermessensausübung in erster Linie jedoch davon leiten lassen, dass die Vollstreckung der effektiven Durchsetzung einer gerichtlichen Entscheidung dient, die im Erkenntnisverfahren unter umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage auch und gerade unter Berücksichtigung des Kindeswohls getroffen wurde (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 5 WF 51/11 -, Rn. 24, juris).
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