Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 18.04.2011 - 13 UF 48/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nauen, 19.11.0201 - 24 F 472/10
- AG Nauen, 10.03.2011 - 20 F 20/11
- OLG Brandenburg, 18.04.2011 - 13 UF 48/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1872
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09
Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2011 - 13 UF 48/11
Das Familiengericht hat dem Verfahrenspfleger durch die Gestaltung des Verfahrens zu ermöglichen, seine Funktion sinnvoll wahrzunehmen und zu den die Interessen und den Willen des Kindes betreffenden Tatsachen und den diesbezüglichen Ermittlungen des Familiengerichts umfassend Stellung zu nehmen (BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 33).Das Familiengericht hat dem Verfahrenspfleger durch die Gestaltung des Verfahrens zu ermöglichen, seine Funktion sinnvoll wahrzunehmen und zu den die Interessen und den Willen des Kindes betreffenden Tatsachen und den diesbezüglichen Ermittlungen des Familiengerichts umfassend Stellung zu nehmen (BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 33).
- BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10
Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2011 - 13 UF 48/11
Dazu muss er sich in die Verfahrensakten einarbeiten und die Gelegenheit haben, sich mit den Kindern unter gesprächstauglichen Umständen näher zu unterhalten (vgl. BGH Beschluss vom 16.03.2011 - XII ZB 407/10).Dazu muss er sich in die Verfahrensakten einarbeiten - im Falle der teilweisen Entziehung der elterlichen Sorge also in diejenige des Verfahrens 20 F 193/10, für das ihn das Amtsgericht überhaupt nicht bestellt hat - und die Gelegenheit haben, sich mit den Kindern unter gesprächstauglichen Umständen näher zu unterhalten (vgl. BGH Beschluss vom 16.03.2011 - XII ZB 407/10, juris Tz. 70).
- OLG Brandenburg, 11.02.2011 - 13 UF 7/11
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2011 - 13 UF 48/11
Auf die Beschwerde des Antragstellers hat der Senat den Beschluss vom 09.12.2010 durch Beschluss vom 11.02.2011 - 13 UF 7/11 - wegen schwerwiegender Verletzungen der Verfahrensrechte der Kinder und des Antragstellers aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.Die Annahme, der Aufhebungsbeschluss des Senats vom 11.02.2011 - 13 UF 7/11 -, der mit den Beschwerdeführer schwerwiegend belastenden Verfahrensfehlern begründet war, lasse den bereits am 09.12.2010 aufgehobenen Ausgangsbeschluss vom 19.11.2010, der die Verfahrensrechte der Kinder und des Antragsstellers noch schwerer verletzt hatte, wieder aufleben, verbietet sich, wie der Senat der Vollständigkeit halber ergänzt, von selbst.
- OLG Hamm, 22.04.2013 - 10 UF 159/12
Durchführung des Versorgungsausgleichs; Berechnung der Ausgleichsrente gem. § 20 …
Streitig ist, ob die Sozialversicherungsbeiträge bzw. die Aufwendungen für eine private Kranken- und Pflegeversicherung auch dann - ganz oder teilweise - abzuziehen sind, wenn die Versorgungsbezüge auch nach Abzug des Ausgleichswertes die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6, 7 SGB V überschreiten und sich der für den Ausgleichspflichtigen zu zahlende Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung ohne Berücksichtigung des Ausgleichswertes rechnerisch nicht reduzieren würde (für einen anteiligen Abzug: OLG Oldenburg, FamRZ 2012, 1718, bei juris Langtext Rn 22f;… Borth, a.a.O., Rn 763; ders., in: FamRZ 2011, 1872;… Gutdeutsch, in: Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, Stand: 01.08.2012, § 20 VersAusglG Rn 5a;… Roggatz, in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 20 VersAusglG Rn 21; gegen einen Abzug der Beiträge: OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 1870, 1871f).
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