Rechtsprechung
| OLG München, 22.12.2010 - 33 UF 1745/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Umgangsverfahren: Umgangsregelung durch Einsetzung eines Umgangspflegers bei gleichzeitigem Entzug der gemeinsamen elterlichen Sorge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 823
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- OLG Saarbrücken, 16.07.2007 - 9 UF 37/07
Anordnung einer Umgangspflegschaft bei Verweigerung des Umgangsrechts des nicht …
Auszug aus OLG München, 22.12.2010 - 33 UF 1745/10
Während nach altem Recht hierzu ein Teilentzug der elterlichen Sorge des den Umgang erschwerenden sorgeberechtigten Elternteil mit der Eingriffsschwelle des § 1666 BGB hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts während des Umgangs erforderlich war (vgl OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 162), damit gemäß § 1909 BGB ein Umgangspfleger als Ergänzungspfleger bestellt werden konnte, ist dies nach der Neufassung des § 1684 BGB nicht mehr nötig.
- BGH, 06.07.2016 - XII ZB 47/15
Familiengerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls: Voraussetzungen der …
Eine Entziehung dieses Teils des Sorgerechts sei nie erforderlich, weil die Regelung des Umgangs dem Familiengericht selbst obliege und von diesem vollständig zu treffen sei (OLG München FamRZ 2011, 823, 824; OLG Stuttgart FamRZ 2014, 1794, 1795). - OLG Frankfurt, 16.01.2015 - 4 UF 255/14
Zum Maßstab für die Prüfung des Entzugs der elterlichen Sorge
Ein Entzug des Umgangsbestimmungsrechts kommt nach § 1666 Abs. 1 BGB nur in Betracht, wenn die Gefahr besteht, dass die Eltern eine mit einer Gefährdung des Kindeswohls verbundene Umgangsbestimmung treffen (so auch OLG München, FamRZ 2011, 823, zitiert nach juris, dort Rdnr. 7). - OLG Stuttgart, 14.08.2014 - 11 UF 118/14
Umgangsregelung: Delegierung der Ausgestaltung an den Ergänzungspfleger
Rn. 16 Etwas Anderes gilt auch nicht für die Person einer Ergänzungspflegerin nach partiellem Sorgeentzug (so auch OLG München FamRZ 2011, 823: OLG Celle ZKJ 2011, 182;… aA Palandt/Götz, BGB, 73. Aufl, 2014, § 1684 Rn. 10, § 1666 Rn. 19 unter Bezugnahme auf Heilmann NJW 2012, 16, 21, dort lediglich unter Bezugnahme auf eine Entscheidungsanmerkung von Heilmann ZKJ 2011, 185 zu OLG Celle ZKJ 2011, 182; grundsätzlich für möglich erachtet von OLG Frankfurt FamRZ 2014, 396).Da bereits originär beim betreuenden, sorgeberechtigten Elternteil kein entsprechendes Bestimmungsrecht im Sinne einer Regelungsbefugnis vorhanden ist, kann dieses zwangsläufig auch nicht entzogen und auf einen Dritten übertragen werden (OLG München FamRZ 2011, 823).
- OLG Frankfurt, 16.04.2015 - 4 UF 54/15
Voraussetzungen für den Entzug des Umgangsbestimmungsrechts
Rn. 23 Ein Entzug des Umgangsbestimmungsrechts setzt - wie dargestellt - zunächst voraus, dass eine konkrete Gefahr besteht, dass die Eltern eine mit einer Gefährdung des Kindeswohls verbundene Umgangsbestimmung treffen (vgl. der erkennende Senat im oben zitierten Beschluss vom 16.1.2015, so auch OLG München, FamRZ 2011, 823, zitiert nach juris, dort Rdnr. 7). - OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 18 UF 58/13
Teilweiser Entzug des elterlichen Sorgerechts: Verhältnis von Sorgerecht und …
Beide Rechte stehen sich gleichgewichtig gegenüber und schränken sich wechselseitig ein, sodass der Inhaber des Sorgerechts nicht befugt ist, den Inhalt des Umgangsrechts zu bestimmen und umgekehrt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08. Mai 2012, 7 UF 23/12 -, juris; OLG München FamRZ 2011, 823). - OLG Frankfurt, 13.05.2015 - 4 UF 385/14
Voraussetzungen für Entzug des Umgangsbestimmungsrechts
Rn. 17 Ein Entzug des Umgangsbestimmungsrechts setzt - wie dargestellt - zunächst voraus, dass eine konkrete Gefahr besteht, dass die Eltern eine mit einer Gefährdung des Kindeswohls verbundene Umgangsbestimmung treffen (vgl. der erkennende Senat im oben zitierten Beschluss vom 16.1.2015, so auch OLG München, FamRZ 2011, 823, zitiert nach juris, dort Rdnr. 7). - OLG Brandenburg, 31.05.2012 - 9 UF 6/12
Umgangsverfahren: Anwendung neuen Verfahrensrechts im Beschwerdeverfahren; Inhalt …
Dieses Gebot zur Konkretisierung der Umgangsregelung gilt uneingeschränkt sowohl für den begleiteten oder geschützten Umgang wie auch für den Fall einer Einsetzung eines Umgangspflegers, denn das Gericht darf die Regelung des Umgangs nicht einem Dritten überlassen, dem vom Gesetz keine eigene Entscheidungskompetenz zugewiesen worden ist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2011, 150 [OLG Hamm 13.07.2010 - II-2 UF 277/09]; OLG München FamRZ 2011, 823; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1682). - OLG Frankfurt, 21.07.2022 - 4 UF 269/21
Entzug der elterlichen Sorge für fremduntergebrachte Kinder
Ein Eingriff in das elterliche Sorgerecht im Teilbereich des Umgangsbestimmungsrechts kommt nur ausnahmsweise und nur dann in Betracht, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass Eltern eine mit einer Gefährdung des Kindeswohls verbundene Umgangsbestimmung treffen (Senat, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 4 UF 385/14 -, juris; OLG München FamRZ 2011, 823). - OLG Hamm, 08.05.2012 - 7 UF 23/12
Einstweilige Anordnung; Umgangspflegschaft; Anfechtbarkeit
Rn. 31 Ob vor diesem Hintergrund die Anordnung einer Umgangspflegschaft, die der Durchsetzung des dem nicht betreuenden Elternteils zustehenden Umgangsrechts und seiner organisatorischen Absicherung dient, schon keinen Eingriff in die elterliche Sorge des anderen Elternteils darstellt (…in diesem Sinne OLG Celle, a.a.O., und OLG Köln, a.a.O.), ist allerdings nicht unstreitig (anders etwa OLG Hamm, NJW-RR 2011, 150; OLG München, Beschl. v. 22.12.2010 - 33 UF 1745/10, BeckRS 2011, 01292;… Palandt/Diederichsen, BGB, 71. Aufl., § 1684 Rn. 18). - OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 4 UF 159/13
Voraussetzungen der Umgangspflegschaft
Dem Gericht obliegt lediglich die Anordnung der Häufigkeit und Dauer der Umgangskontakte (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2011, 150; OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 822; OLG München, FamRZ 2011, 823), wohingegen der Ort, die Ausgestaltung und eine etwaige Begleitung der angeordneten Umgangskontakte dem bestellten Umgangspfleger überlassen werden können, an welchen die Kinder auf Verlangen herauszugeben sind (§ 1684 Abs. 3 Satz 4 BGB, vgl. die Begründung des Gesetzesentwurfs, BT-Drs. 16/6308 S. 345, 346). - OLG München, 16.08.2011 - 26 UF 263/11
Umgangsrechtsverfahren: Anordnung einer Übergaberegelung durch Umgangspfleger bei …
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