Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen Vergleich in einer isolierten Familiensache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)
Nr. VV RVG
Umfang der Beiordnung: Auch die Verfahrensdifferenzgebühr ist durch die Beiordnung für einen Vergleich umfasst - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen Vergleich in einer isolierten Familiensache
Verfahrensgang
- AG Plön, 24.11.2011 - 5 F 330/11
- OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11
Papierfundstellen
- NJW 2012, 1523
- FamRZ 2012, 1416
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- BGH, 18.06.1999 - V ZR 40/98
Ersetzung der notariellen Beurkundung durch einen gerichtlichen Vergleich
Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11
Hier stellt sich dagegen die Frage, welchen Umfang eine Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten in einem bereits rechtshängigen Verfahren hat, in dem zulässigerweise (vgl. BGHZ 142, 84, 90 f.; 35, 309, 316 f.; 14, 381;… Stein/Jonas/Münzberg, 22. Auflage, Rn. 12 ff. zu § 794 ZPO ) materiell rechtlich Gegenstände geregelt werden, die außerhalb des Prozesses streitig oder ungewiss sind.Hinreichende Gewähr gegen einen Missbrauch der Beurkundungsbefugnis des Gerichts bietet aber wiederum die Zweckverbindung des insgesamt Vereinbarten mit dem eingetretenen Erfolg, nämlich der völligen oder teilweisen Beilegung des Rechtsstreits im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (BGHZ 142, 84, 91).
- BGH, 28.06.1961 - V ZR 29/60
Prozeßvergleich vor unvorschriftsmäßig besetztem Gericht
Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11
Hier stellt sich dagegen die Frage, welchen Umfang eine Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten in einem bereits rechtshängigen Verfahren hat, in dem zulässigerweise (vgl. BGHZ 142, 84, 90 f.; 35, 309, 316 f.; 14, 381;… Stein/Jonas/Münzberg, 22. Auflage, Rn. 12 ff. zu § 794 ZPO ) materiell rechtlich Gegenstände geregelt werden, die außerhalb des Prozesses streitig oder ungewiss sind.Integrierender Bestandteil des Prozessvergleichs ist in solchen Fällen auch und gerade dasjenige, was die Parteien beim Vergleichsschluss in einen Zusammenhang mit dem Prozessgegenstand bringen, indem sie die Regelung des Prozessgegenstandes von der Regelung jenes anderen Punktes abhängig machen und umgekehrt (vgl. BGHZ 35, 309, 317).
- BGH, 03.08.2011 - XII ZB 153/10
Prozessvergleich: Ermessen des Gerichts bezüglich der Protokollierung eines über …
Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11
Im Übrigen liegt es im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob und in welchem Umfang es die Einigung, die über den Streitgegenstand hinausgeht, als gerichtlichen Vergleich protokolliert (BGH FamRZ 2011, 1572 zu einem Scheidungsfolgenvergleich).
- BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03
Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin
Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 08.06.2004 (FamRZ 2004, 1708 ) steht dem nicht entgegen. - BGH, 25.04.2007 - XII ZB 179/06
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine außergerichtliche Tätigkeit des …
Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11
Der Begriff des Rechtszuges ist kostenrechtlich zu verstehen und erfasst jeden Verfahrensabschnitt, der besondere Kosten verursacht (vgl. BGH FamRZ 2007, 1088 ). - OLG Bamberg, 21.03.2011 - 4 W 42/10
Prozesskostenhilfe: Erstreckung von Prozesskostenhilfe auf einen sogenannten …
Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11
119 ff. für die Terminsgebühr; a. A. OLG Bamberg, FamRZ 2011, 1605 mit Übersicht über den überwiegend Fälle des § 48 Abs. 3 RVG betreffenden Meinungsstand). - BGH, 05.10.1954 - V BLw 25/54
Vergleich vor dem Landwirtschaftsgericht
Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11
Hier stellt sich dagegen die Frage, welchen Umfang eine Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten in einem bereits rechtshängigen Verfahren hat, in dem zulässigerweise (vgl. BGHZ 142, 84, 90 f.; 35, 309, 316 f.; 14, 381;… Stein/Jonas/Münzberg, 22. Auflage, Rn. 12 ff. zu § 794 ZPO ) materiell rechtlich Gegenstände geregelt werden, die außerhalb des Prozesses streitig oder ungewiss sind. - OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 10 WF 30/08
Umfang der nachträglichen Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen …
Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11
Der Senat folgt dem in Fortführung dieser Rechtsprechung im Ergebnis auch in Fällen, in denen wie hier eine isolierte Familiensache anhängig ist, ein Vergleich sich auch auf nicht anhängige andere Familiensachen zwischen den Beteiligten erstreckt und dem Beteiligten, dem Verfahrenskostenhilfe für die anhängige Familiensache bewilligt worden ist, Verfahrenskostenhilfe auch für den Vergleich bewilligt wird (ebenso OLG Düsseldorf, FamRZ 2009, 1087 für die Terminsgebühr; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, 19. Aufl., Rn. 116 zu § 48 RVG für die Verfahrensdifferenzgebühr, differenzierend Rnn. - OLG Koblenz, 08.02.2001 - 15 WF 2/01
Anspruch des Rechtsanwalts auf Zahlung seiner Vergütung bei Prozesskostenhilfe; …
Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11
Das gilt auch, wenn wie hier in Verfahren über die elterliche Sorge eine Einigung über ein nicht anhängiges Umgangsrecht erzielt wird (OLG Zweibrücken, RPfl 2001, 557; OLG Koblenz, JurBüro 2001, 311; OLG München FamRZ 2000, 1389 ). - OLG Schleswig, 14.02.2012 - 15 WF 399/11
Umfang der Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Abschluss eines Vergleichs im …
Auszug aus OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11
Die Vergütung einer Verfahrensdifferenzgebühr aus der Staatskasse in Ehescheidungsverfahren, in denen ein Vergleich über nicht anhängige Folgesachen geschlossen wird, hat der Senat in seinem grundsätzlichen Beschluss vom 14.02.2012 in der auch ein Verfahren des Familiengerichts Plön betreffenden Sache 15 WF 399/11 bejaht, weil sich gemäß § 48 Abs. 3 RVG die Beiordnung in einer Ehesache auf den Abschluss eines Vergleichs im Sinne der Nr. 1000 VV RVG über Folgesachen erstreckt, eine Einigungsgebühr nicht ohne eine Verfahrensgebühr anfallen kann und die Gleichbehandlung unbemittelter Beteiligter mit bemittelten eine Vergütung gebietet. - OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 6 WF 80/01
Prozesskostenhilfe: Erstreckung auf einen Vergleich über ein nicht anhängiges …
- OLG München, 11.08.1999 - 11 WF 1088/99
Umfang eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein isoliertes …
- OLG Bremen, 21.03.1989 - 4 W 10/89
- OLG Köln, 29.04.2013 - 25 WF 235/12
Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Mehrvergleichs
Dabei unterliegt es zunächst keinem Zweifel, dass das Gericht berechtigt ist, die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe auf mit dem Vergleichsschluss zusammenhängende Gebühren (also die Verfahrens- und die Einigungsgebühr) zu erstrecken (OLG Köln [4. Zivilsenat] B. v. 12.07.2007 - 4 WF 117/07 = AGS 2008, 65; vgl. weiter OLG Köln [27. Zivilsenat] B. v. 12.11.2012 - 27 WF 171/12; OLG Schleswig B. v. 22.02.2012 - 15 WF 437/11 = FamRZ 2012, 1416 = NJW 2012, 1523;… Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, RVG, 20. Auflage 2012, § 48 Rz. 120;… Anwaltkommentar-RVG-Fölsch/Schnapp/N. Schneider, 6. Auflage 2012, § 48 Rz. 11). - OLG Hamm, 24.09.2015 - 6 WF 89/15
Anwaltsgebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines …
Vermittelnd nimmt der Senat (…Beschluss vom 25.05.2012, 6 WF 108/12, Rn. 22) im Einklang mit dem OLG Schleswig (Beschluss vom 22.02.2012, 15 WF 437/11, Rn. 9ff.) an, dass bei einer Erstreckung der Beiordnung auf den Mehrvergleich auch die mit der Einigungsgebühr zwingend verbundene Verfahrensdifferenzgebühr von der Beiordnung erfasst ist.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 01.03.2012 - II-12 WF 29/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aachen, 16.01.2012 - 220 F 134/10
- OLG Köln, 01.03.2012 - II-12 WF 29/12
Papierfundstellen
- MDR 2012, 1193
- FamRZ 2012, 1416
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (12)
- BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03
Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin
Auszug aus OLG Köln, 01.03.2012 - 12 WF 29/12
Rn. 38 Dem schließt sich der Senat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zur Situation im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (BGH, Beschluss vom 08.06.2004, VI ZB 49/03, NJW 2004, 2595-2597) an.Auch der Gesichtspunkt, dass § 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO eine möglichst frühe und damit kostengünstige gütliche Beilegung der Streitigkeit fördern will, kann die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das gesamte Verfahren bei Abschluss eines Vergleichs nicht rechtfertigen." (BGH, NJW 2004, 2595-2597).
- OLG Nürnberg, 22.12.2010 - 7 WF 1773/10
Gebühren des Prozesskostenhilfeanwalts in Ehesachen: Gebührentatbestände bei …
Auszug aus OLG Köln, 01.03.2012 - 12 WF 29/12
Rn. 45 Für den Fall, des Vergleichs über nicht anhängige oder nicht rechtshängige Folgesachen in einer Ehesache (§ 48 Abs. 3 RVG), vertritt die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte überwiegend die Ansicht, dass neben der Einigungsgebühr auch die Terminsgebühr und die Verhandlungsdifferenzgebühr vergütungsfähig ist (OLG Nürnberg, FamRZ 2011, 1976f; OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 2114-2116; Saarländisches OLG FamRZ 2009, 143; OLG Koblenz FamRZ 2009, 143f; OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 1010f; OLG Köln FamRZ 2008, 707 f; OLG Köln, OLGR Köln 2008, 65 f,).Rn. 46 Durch die Sondervorschrift des § 48 Abs. 3 RVG für den Scheidungsverbund sollen die Gerichte im Ehescheidungsverfahren dadurch entlastet werden, dass sich die Verfahrenskostenhilfe ohne weitere Prüfung der Erfolgsaussicht auf den Abschluss von Verträgen in Folgesachen erstreckt (Schleswig Holsteinisches OLG, Beschluss vom 14.02.2012, 15 WF 399/11, zitiert nach juris; OLG Nürnberg, FamRZ 2011, 1976 f).
- OLG Bamberg, 08.05.2009 - 7 WF 41/09
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Vergütungsanspruch des beigeordneten Anwalts …
Auszug aus OLG Köln, 01.03.2012 - 12 WF 29/12
Rn. 37 Die Beiordnung "für den Vergleich" oder "für die Vereinbarung" hat - sofern nicht der Sonderfall des Scheidungsverbundverfahrens gemäß § 48 Abs. 3 RVG betroffen ist -zur Folge, dass dem beigeordneten Rechtsanwalt für den Mehrvergleich aus der Staatskasse lediglich die Einigungsgebühr, nicht jedoch die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr zu erstatten ist (OLG Celle FamRZ 2011, 835 f, OLG Bamberg JurBüro 2009, 592 f, OLG Düsseldorf, FamRZ 2009, 714).Rn. 44 Die Rechtsprechung zur Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts im Fall des § 48 Abs. 3 RVG ist für das vorliegende Verfahren nicht heranzuziehen, weil die Rechtslage im Scheidungsverbundverfahren mit dem hier zu entscheidenden Fall des Mehrvergleichs isolierter Familiensachen nicht zu vergleichen ist (vgl. OLG Bamberg JurBüro 2009, 592 f, Tz. 5, OLG Bamberg, FamRZ 2010, 231 f, Tz. 14).
- OLG Celle, 21.01.2011 - 10 WF 6/11
Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs über …
Auszug aus OLG Köln, 01.03.2012 - 12 WF 29/12
Rn. 37 Die Beiordnung "für den Vergleich" oder "für die Vereinbarung" hat - sofern nicht der Sonderfall des Scheidungsverbundverfahrens gemäß § 48 Abs. 3 RVG betroffen ist -zur Folge, dass dem beigeordneten Rechtsanwalt für den Mehrvergleich aus der Staatskasse lediglich die Einigungsgebühr, nicht jedoch die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr zu erstatten ist (OLG Celle FamRZ 2011, 835 f, OLG Bamberg JurBüro 2009, 592 f, OLG Düsseldorf, FamRZ 2009, 714). - OLG Stuttgart, 18.01.2008 - 8 WF 12/08
Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Prozesskostenhilfeanwalt in einer …
Auszug aus OLG Köln, 01.03.2012 - 12 WF 29/12
Rn. 45 Für den Fall, des Vergleichs über nicht anhängige oder nicht rechtshängige Folgesachen in einer Ehesache (§ 48 Abs. 3 RVG), vertritt die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte überwiegend die Ansicht, dass neben der Einigungsgebühr auch die Terminsgebühr und die Verhandlungsdifferenzgebühr vergütungsfähig ist (OLG Nürnberg, FamRZ 2011, 1976f; OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 2114-2116; Saarländisches OLG FamRZ 2009, 143; OLG Koblenz FamRZ 2009, 143f; OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 1010f; OLG Köln FamRZ 2008, 707 f; OLG Köln, OLGR Köln 2008, 65 f,). - OLG Koblenz, 06.06.2006 - 14 W 328/06
Gebühren des PKH-Anwalts bei Abschluss eines Prozessvergleichs
Auszug aus OLG Köln, 01.03.2012 - 12 WF 29/12
Rn. 42 Soweit das Oberlandesgericht Koblenz in einer Entscheidung vom 06.06.2006 (FamRZ 2006, 1691) die Ansicht vertritt, im Falle des Mehrvergleichs stehe dem beigeordneten Rechtsanwalt auch die Verhandlungs- und die Terminsgebühr in Höhe des Mehrwertes des Vergleiches zu, kann dem nicht gefolgt werden. - OLG Karlsruhe, 09.07.2009 - 2 WF 33/09
Anwaltsgebühren nach Erweiterung der Prozesskostenhilfe in einer Ehesache auf …
Auszug aus OLG Köln, 01.03.2012 - 12 WF 29/12
Rn. 45 Für den Fall, des Vergleichs über nicht anhängige oder nicht rechtshängige Folgesachen in einer Ehesache (§ 48 Abs. 3 RVG), vertritt die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte überwiegend die Ansicht, dass neben der Einigungsgebühr auch die Terminsgebühr und die Verhandlungsdifferenzgebühr vergütungsfähig ist (OLG Nürnberg, FamRZ 2011, 1976f; OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 2114-2116; Saarländisches OLG FamRZ 2009, 143; OLG Koblenz FamRZ 2009, 143f; OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 1010f; OLG Köln FamRZ 2008, 707 f; OLG Köln, OLGR Köln 2008, 65 f,). - OLG Saarbrücken, 04.04.2008 - 6 WF 19/08
Terminsgebühr aus der Staatskasse bei Erstreckung der Beiordnung eines …
Auszug aus OLG Köln, 01.03.2012 - 12 WF 29/12
Rn. 45 Für den Fall, des Vergleichs über nicht anhängige oder nicht rechtshängige Folgesachen in einer Ehesache (§ 48 Abs. 3 RVG), vertritt die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte überwiegend die Ansicht, dass neben der Einigungsgebühr auch die Terminsgebühr und die Verhandlungsdifferenzgebühr vergütungsfähig ist (OLG Nürnberg, FamRZ 2011, 1976f; OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 2114-2116; Saarländisches OLG FamRZ 2009, 143; OLG Koblenz FamRZ 2009, 143f; OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 1010f; OLG Köln FamRZ 2008, 707 f; OLG Köln, OLGR Köln 2008, 65 f,). - OLG Köln, 17.09.2007 - 25 WF 204/07
Gerichtszuständigkeit für Erinnerungen des Rechtsanwalts gegen die Festsetzung …
Auszug aus OLG Köln, 01.03.2012 - 12 WF 29/12
Rn. 45 Für den Fall, des Vergleichs über nicht anhängige oder nicht rechtshängige Folgesachen in einer Ehesache (§ 48 Abs. 3 RVG), vertritt die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte überwiegend die Ansicht, dass neben der Einigungsgebühr auch die Terminsgebühr und die Verhandlungsdifferenzgebühr vergütungsfähig ist (OLG Nürnberg, FamRZ 2011, 1976f; OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 2114-2116; Saarländisches OLG FamRZ 2009, 143; OLG Koblenz FamRZ 2009, 143f; OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 1010f; OLG Köln FamRZ 2008, 707 f; OLG Köln, OLGR Köln 2008, 65 f,). - OLG Bamberg, 05.05.2009 - 2 WF 20/09
Prozesskostenhilfebewilligung für das Scheidungsverfahren: Vergütung des …
Auszug aus OLG Köln, 01.03.2012 - 12 WF 29/12
Rn. 44 Die Rechtsprechung zur Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts im Fall des § 48 Abs. 3 RVG ist für das vorliegende Verfahren nicht heranzuziehen, weil die Rechtslage im Scheidungsverbundverfahren mit dem hier zu entscheidenden Fall des Mehrvergleichs isolierter Familiensachen nicht zu vergleichen ist (vgl. OLG Bamberg JurBüro 2009, 592 f, Tz. 5, OLG Bamberg, FamRZ 2010, 231 f, Tz. 14). - OLG Düsseldorf, 09.09.2008 - 10 WF 23/08
Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Vereinbarung zum …
- OLG Schleswig, 14.02.2012 - 15 WF 399/11
Umfang der Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Abschluss eines Vergleichs im …
- OLG Dresden, 07.02.2014 - 23 WF 1209/13
Rechtsanwaltskosten
Der Senat schließt sich nunmehr der Auffassung an, dass auch die Verfahrensgebühr nicht erstattungsfähig ist (OLG Bamberg, Beschluss vom 07.11.2007, 2 WF 54/07, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 08.03.2013, 3 So 126/12, juris; Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 10.08.2012, 8 Ta 367/12, juris; OLG Köln, Beschluss vom 01.03.2012, 12 WF 29/12, juris; a.A. OLG Köln, Beschluss vom 29.04.2013, 25 WF 235/12;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Aufl., § 48 Rn. 150 ff., 174). - OLG Köln, 29.04.2013 - 25 WF 235/12
Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Mehrvergleichs
Rn. 21 Es liegt nahe, eine Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe "für das Verfahren und den Vergleich" regelmäßig dahingehend auszulegen, dass mit ihr alle entstandenen Gebühren abgedeckt und mithin von der Landeskasse zu erstatten sind (a.A. OLG Köln [12. Zivilsenat] B. v. 01.03.2012 - 12 WF 29/12 = MDR 2012, 1193).Das sei im Falle des Mehrvergleichs ebenso zu sehen (so: OLG Köln [12. Zivilsenat], B. v. 01.03.2012 - 12 WF 29/12 = MDR 2012, 1193; OLG Hamm, B. v. 14.02.2012 - 25 W 23/12 = AGS 2012, 479; OLG Bamberg, B. v. 21.03.2011 - 4 W 42/10 = FamRZ 2011, 1605; OLG Celle, B. v. 21.01.2011 - 10 WF 6/11 = FamRZ 2011, 835).
- OLG Koblenz, 19.05.2014 - 13 WF 369/14
Verfahrenskostenhilfe in Ehesachen: Auslegung des Bewilligungsbeschlusses im …
Danach liegt seit der Neufassung des § 48 Abs. 3 RVG außerhalb dessen Regelungsbereichs nicht mehr die Auslegung nahe, dass mit der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe alle mit dem Mehrvergleichsabschluss im Zusammenhang stehenden Gebühren von dem Bewilligungsbeschluss umfasst seien (Anschluss an: OLG Köln (12. Zivilsenat), 1. März 2012, II-12 WF 29/12, MDR 2012, 1193 und OLG Celle, 21. Januar 2011, 10 WF 6/11, FamRZ 2011, 835; entgegen: OLG Koblenz (14. Zivilsenat), 6. Juni 2006, 14 W 328/06, FamRZ 2006, 1691 und OLG Köln (25. Zivilsenat), 29. April 2013, II-25 WF 235/12, AGS 2013, 350).
- OLG Köln, 02.10.2014 - 12 WF 130/14
Höhe der Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Bewilligung der …
Rn. 4 Der Senat hält an der mit Beschluss vom 1.3.2012 (12 WF 29/12, zitiert nach juris, Rn. 31-42 = MDR 2012, 1193, 1194) geäußerten Rechtsauffassung fest. - OLG Koblenz, 16.09.2014 - 13 WF 810/14
Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts in Familiensachen: Auslegung …
Danach liegt seit der Neufassung des § 48 Abs. 3 RVG außerhalb dessen Regelungsbereichs nicht mehr die Auslegung nahe, dass mit der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe alle mit dem Mehrvergleichsabschluss im Zusammenhang stehenden Gebühren von dem Bewilligungsbeschluss umfasst seien (Festhaltung OLG Koblenz, 19. Mai 2014, 13 WF 369/14 ; Anschluss OLG Köln, 1. März 2012, 12 WF 29/12, MDR 2012, 1193 und OLG Celle, 21. Januar 2011, 10 WF 6/11, FamRZ 2011, 835; entgegen OLG Koblenz, 6. Juni 2006, 14 W 328/06, FamRZ 2006, 1691 und OLG Köln, 29. April 2013, 25 WF 235/12, AGS 2013, 350). - OLG Köln, 12.07.2016 - 12 WF 134/16
Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Mehrvergleichs
Rn. 4 Der Senat hält weiterhin an seiner mit Beschlüssen vom 1.3.2012 (12 WF 29/12, zitiert nach juris, Rn. 31-42 = MDR 2012, 1193, 1194) und 2.10.2014 (…12 WF 130/14, FamRZ 2015, 1825, zitiert nach juris, Rn. 5-12) geäußerten Rechtsauffassung fest. - OLG Dresden, 25.03.2014 - 22 UF 572/13
Umfang der Verfahrenskostenhilfe für einen Vergleich über nicht rechtshängige …
Dies entspricht auch den Ausführungen zur Terminsgebühr, die gerade nur ausdrücklich die wirksame Beiordnung vor Beginn des Termins enthält, selbstverständlich in Bezug auf die rechtshängigen Verfahrensteile (…vgl. Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 48 RVG, Rdn. 92, 93; OLG Dresden…, Beschluss vom 07.02.2014, 23 WF 1209/13, a.a.O., Rdn. 14; gegen die Entstehung der Terminsgebühr auch OLG Hamm v. 14.02.12, 25 W 23/12 - juris; OLG Köln v. 01.03.2012, 12 WF 29/12 - juris; OLG Dresden v. 4.08.2011, 23 WF 475/11 - juris; OLG Bamberg v. 21.03.2011, 4 W 42/10 - juris; OLG Celle v. 21.01.2011, 10 WF 6/11 - juris; OLG München v. 19.03.2009, 11 WF 812/09 - juris; für die Gegenansicht: OLG Koblenz v. 6.06.2006, 14 W 328/06 - juris; OLG Köln v. 29.04.2013, 25 WF 235/13; v. 14.04.2013, 10 WF 38/13 - juris; OLG Schleswig-Holstein v. 14.02.2012, 15 WF 399/11 - juris; OLG Karlsruhe vom 09.07.09, 2 WF 33/09 - juris). - OLG Köln, 15.04.2013 - 10 WF 38/13
Höhe der Anwaltsgebühren bei einem Mehrvergleich und Bewilligung von …
Daran ändern nichts die vom Amtsgericht im Anschluss an die Entscheidungen des OLG Celle vom 21.01.2011 (- 10 WF 6/11 -, FamRZ 2011, 835 f.) und des 12. Zivilsenats - Familiensenat - des OLG Köln vom 01.03.2012 (- 12 WF 29/12 -, MDR 2012, 1193 f.) angeführten Erwägungen zum eingeschränkten Umfang der Bewilligung, da es um den sachlichen Bewilligungsumfang geht, wie er sich in Anbetracht der hier konkret erfolgten Bewilligung aus der objektiven Sicht der Verfahrensbeteiligten darstellt (…OLG Schleswig, a.a.O.).
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