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Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.08.2011 - 12 WF 104/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,27024
OLG Celle, 15.08.2011 - 12 WF 104/11 (https://dejure.org/2011,27024)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.08.2011 - 12 WF 104/11 (https://dejure.org/2011,27024)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. August 2011 - 12 WF 104/11 (https://dejure.org/2011,27024)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berücksichtigungsfähigkeit staatlicher Sozialleistungen zur Deckung des Lebensunterhalts bei der Berechnung des Verfahrenswerts in Ehesachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 43 Abs. 2
    Verfahrenswert in Ehesachen; Berücksichtigung staatlicher Sozialleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigungsfähigkeit staatlicher Sozialleistungen zur Deckung des Lebensunterhalts bei der Berechnung des Verfahrenswerts in Ehesachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 240
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • OLG Brandenburg, 10.01.2011 - 9 WF 403/09

    Berücksichtigung des ALG II bei der Bemessung des Verfahrenswerts in Ehesachen

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2011 - 12 WF 104/11
    Rn. 9 Die Frage, ob durch die Ehegatten bezogene Leistungen nach dem SGB II als Nettoeinkommen i. S. d. § 43 Abs. 2 FamFG berücksichtigt werden müssen (so etwa der 15. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - des OLG Celle im Beschluss vom 01.09.2010 - NJW 2010, 3587; OLG Brandenburg FamRB 2011, 217; zit. nach juris) oder als staatliche Transferleistungen unberücksichtigt bleiben muss (10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - des OLG Celle FamRZ 2006, 1690; zuletzt Beschluss vom 08.06.2011 - 10 WF 39/11; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FamRZ 2010, 1939; OLG Stuttgart Beschluss vom 23.03.2011, zit. nach juris; OLG Hamm NJW 2011, 1235) ist weiterhin umstritten.

    Rn. 12 Gegen deren Berücksichtigung spricht zudem, dass ansonsten die gesetzliche Regelung des § 43 Abs. 1 S. 2 FamGKG, wonach der Wert nicht unter 2.000 EUR angenommen werden darf, ins Leere liefe, da unter Einschluss der binnen drei Monaten gewährten Sozialleistungen diese Grenze nahezu stets überschritten würde (OLG Hamm NJW 2011, 1235; OLG Stuttgart FamRB 2011, 217, zit. nach juris).

    Soweit die Gegenansicht meint, dieser gesetzliche Mindestwert könne nicht als Argument herangezogen werden, weil dieser seit über 30 Jahren nicht mehr an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst worden sei (OLG Brandenburg FamRB 2011, 217; zit. nach juris), so ist dem entgegen zu halten, dass dieser Wert mit ausdrücklicher Billigung des Gesetzgebers auch nach der Einführung des FamFG fortgeführt und durch das BVerfG ebenfalls bestätigt worden ist (BVerfG NJW 2009, 1197; FamRZ 2010, 25).

  • OLG Hamm, 18.01.2011 - 2 WF 7/11

    Wertfestsetzung bei Ehesachen, Sozialleistungen

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2011 - 12 WF 104/11
    Rn. 9 Die Frage, ob durch die Ehegatten bezogene Leistungen nach dem SGB II als Nettoeinkommen i. S. d. § 43 Abs. 2 FamFG berücksichtigt werden müssen (so etwa der 15. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - des OLG Celle im Beschluss vom 01.09.2010 - NJW 2010, 3587; OLG Brandenburg FamRB 2011, 217; zit. nach juris) oder als staatliche Transferleistungen unberücksichtigt bleiben muss (10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - des OLG Celle FamRZ 2006, 1690; zuletzt Beschluss vom 08.06.2011 - 10 WF 39/11; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FamRZ 2010, 1939; OLG Stuttgart Beschluss vom 23.03.2011, zit. nach juris; OLG Hamm NJW 2011, 1235) ist weiterhin umstritten.

    Rn. 12 Gegen deren Berücksichtigung spricht zudem, dass ansonsten die gesetzliche Regelung des § 43 Abs. 1 S. 2 FamGKG, wonach der Wert nicht unter 2.000 EUR angenommen werden darf, ins Leere liefe, da unter Einschluss der binnen drei Monaten gewährten Sozialleistungen diese Grenze nahezu stets überschritten würde (OLG Hamm NJW 2011, 1235; OLG Stuttgart FamRB 2011, 217, zit. nach juris).

  • BVerfG, 12.10.2009 - 1 BvR 735/09

    Verstoß gegen das Willkürverbot durch Streitwertfestsetzung im …

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2011 - 12 WF 104/11
    Soweit die Gegenansicht meint, dieser gesetzliche Mindestwert könne nicht als Argument herangezogen werden, weil dieser seit über 30 Jahren nicht mehr an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst worden sei (OLG Brandenburg FamRB 2011, 217; zit. nach juris), so ist dem entgegen zu halten, dass dieser Wert mit ausdrücklicher Billigung des Gesetzgebers auch nach der Einführung des FamFG fortgeführt und durch das BVerfG ebenfalls bestätigt worden ist (BVerfG NJW 2009, 1197; FamRZ 2010, 25).
  • BVerfG, 22.02.2006 - 1 BvR 144/06

    Berücksichtigung von Sozialleistungen zum Einkommen; Auslegung des § 48 Abs. 3 S. …

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2011 - 12 WF 104/11
    Rn. 15 Insoweit hat auch das Bundesverfassungsgericht unter dem Aspekt der angemessenen Vergütung der Rechtsanwaltschaft diese Auslegung des Nettoeinkommens in seiner Rechtsprechung noch zu § 48 Abs. 3 S. 1 GKG, deren Wortlaut in § 43 Abs. 2 FamGKG übernommen worden ist, ausdrücklich gebilligt (NJW 2006, 1581).
  • BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 177/08

    Verletzung von Grundrechten eines Rechtsanwalts durch die Streitwertfestsetzung …

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2011 - 12 WF 104/11
    Soweit die Gegenansicht meint, dieser gesetzliche Mindestwert könne nicht als Argument herangezogen werden, weil dieser seit über 30 Jahren nicht mehr an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst worden sei (OLG Brandenburg FamRB 2011, 217; zit. nach juris), so ist dem entgegen zu halten, dass dieser Wert mit ausdrücklicher Billigung des Gesetzgebers auch nach der Einführung des FamFG fortgeführt und durch das BVerfG ebenfalls bestätigt worden ist (BVerfG NJW 2009, 1197; FamRZ 2010, 25).
  • OLG Celle, 19.05.2006 - 10 WF 466/05

    Maßgeblichkeit von Sozialleistungen beim Streitwert für eine Ehesache; …

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2011 - 12 WF 104/11
    Rn. 9 Die Frage, ob durch die Ehegatten bezogene Leistungen nach dem SGB II als Nettoeinkommen i. S. d. § 43 Abs. 2 FamFG berücksichtigt werden müssen (so etwa der 15. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - des OLG Celle im Beschluss vom 01.09.2010 - NJW 2010, 3587; OLG Brandenburg FamRB 2011, 217; zit. nach juris) oder als staatliche Transferleistungen unberücksichtigt bleiben muss (10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - des OLG Celle FamRZ 2006, 1690; zuletzt Beschluss vom 08.06.2011 - 10 WF 39/11; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FamRZ 2010, 1939; OLG Stuttgart Beschluss vom 23.03.2011, zit. nach juris; OLG Hamm NJW 2011, 1235) ist weiterhin umstritten.
  • OLG Celle, 01.09.2010 - 15 WF 215/10
    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2011 - 12 WF 104/11
    Rn. 9 Die Frage, ob durch die Ehegatten bezogene Leistungen nach dem SGB II als Nettoeinkommen i. S. d. § 43 Abs. 2 FamFG berücksichtigt werden müssen (so etwa der 15. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - des OLG Celle im Beschluss vom 01.09.2010 - NJW 2010, 3587; OLG Brandenburg FamRB 2011, 217; zit. nach juris) oder als staatliche Transferleistungen unberücksichtigt bleiben muss (10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - des OLG Celle FamRZ 2006, 1690; zuletzt Beschluss vom 08.06.2011 - 10 WF 39/11; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FamRZ 2010, 1939; OLG Stuttgart Beschluss vom 23.03.2011, zit. nach juris; OLG Hamm NJW 2011, 1235) ist weiterhin umstritten.
  • OLG Schleswig, 07.05.2010 - 10 WF 68/10

    Berücksichtigung von Arbeitslosengeld II bei der Bemessung des Streitwerts in …

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2011 - 12 WF 104/11
    Rn. 9 Die Frage, ob durch die Ehegatten bezogene Leistungen nach dem SGB II als Nettoeinkommen i. S. d. § 43 Abs. 2 FamFG berücksichtigt werden müssen (so etwa der 15. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - des OLG Celle im Beschluss vom 01.09.2010 - NJW 2010, 3587; OLG Brandenburg FamRB 2011, 217; zit. nach juris) oder als staatliche Transferleistungen unberücksichtigt bleiben muss (10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - des OLG Celle FamRZ 2006, 1690; zuletzt Beschluss vom 08.06.2011 - 10 WF 39/11; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FamRZ 2010, 1939; OLG Stuttgart Beschluss vom 23.03.2011, zit. nach juris; OLG Hamm NJW 2011, 1235) ist weiterhin umstritten.
  • OLG Celle, 08.06.2011 - 10 WF 39/11
    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2011 - 12 WF 104/11
    Rn. 9 Die Frage, ob durch die Ehegatten bezogene Leistungen nach dem SGB II als Nettoeinkommen i. S. d. § 43 Abs. 2 FamFG berücksichtigt werden müssen (so etwa der 15. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - des OLG Celle im Beschluss vom 01.09.2010 - NJW 2010, 3587; OLG Brandenburg FamRB 2011, 217; zit. nach juris) oder als staatliche Transferleistungen unberücksichtigt bleiben muss (10. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - des OLG Celle FamRZ 2006, 1690; zuletzt Beschluss vom 08.06.2011 - 10 WF 39/11; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FamRZ 2010, 1939; OLG Stuttgart Beschluss vom 23.03.2011, zit. nach juris; OLG Hamm NJW 2011, 1235) ist weiterhin umstritten.
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