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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.06.2011 - I-16 W 3/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16803
OLG Köln, 27.06.2011 - I-16 W 3/11 (https://dejure.org/2011,16803)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.06.2011 - I-16 W 3/11 (https://dejure.org/2011,16803)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 2011 - I-16 W 3/11 (https://dejure.org/2011,16803)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    HUntÜ 1973 Art. 5
    Anerkennung und Vollstreckung --> Unterhaltssachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 384
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil …

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2011 - 16 W 3/11
    Dies setzt allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass die Grundlagen für die Berechnung allgemein zugänglich sowie leicht und sicher feststellbar sind, wie dies z.B. bei Indices oder gesetzlichen Grundlagen für Zinsansprüche der Fall ist (vgl. z.B. BGH NJW 1986, 1440; NJW 1990, 3084 und NJW 1993, 1801).
  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 73/84

    Bestimmheit eines ausländischen Titels; Vollstreckbarerklärung einer in der …

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2011 - 16 W 3/11
    Dies setzt allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass die Grundlagen für die Berechnung allgemein zugänglich sowie leicht und sicher feststellbar sind, wie dies z.B. bei Indices oder gesetzlichen Grundlagen für Zinsansprüche der Fall ist (vgl. z.B. BGH NJW 1986, 1440; NJW 1990, 3084 und NJW 1993, 1801).
  • BGH, 05.04.1990 - IX ZB 68/89

    Auslegung eines französischen Urteils hinsichtlich der Zinszahlungspflicht

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2011 - 16 W 3/11
    Dies setzt allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass die Grundlagen für die Berechnung allgemein zugänglich sowie leicht und sicher feststellbar sind, wie dies z.B. bei Indices oder gesetzlichen Grundlagen für Zinsansprüche der Fall ist (vgl. z.B. BGH NJW 1986, 1440; NJW 1990, 3084 und NJW 1993, 1801).
  • BGH, 26.10.2016 - XII ZB 134/15

    Auskunftsanspruch des Unterhalt begehrenden Antragstellers: Rechtsmittelbeschwer …

    Es muss auch nicht entschieden werden, ob der Unterhaltstitel, der - wie hier - auf den Bruchteil eines nicht bezifferten Individualeinkommens lautet, im Hinblick auf seine Bestimmtheit überhaupt für vollstreckbar erklärt werden kann oder ob es zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Antragstellerin in Deutschland nicht ohnehin eines neuen Leistungsantrags bedarf (vgl. dazu OLG Köln FamRZ 2012, 384 f.; OLG Zweibrücken OLGR 2005, 534, 535 f.; AG Wiesbaden FamRZ 2006, 562 f.; Finger FamFR 2011, 344; vgl. eingehend Seidl, Ausländische Vollstreckungstitel und inländischer Bestimmtheitsgrundsatz, S. 169 ff.).
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