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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - I-3 Wx 269/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,28898
OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - I-3 Wx 269/11 (https://dejure.org/2011,28898)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.11.2011 - I-3 Wx 269/11 (https://dejure.org/2011,28898)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. November 2011 - I-3 Wx 269/11 (https://dejure.org/2011,28898)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 653
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 27.11.2007 - 34 Wx 107/07

    Grundbuchamt muss Ausschluss d. gemeindlichen Vorkaufsrechts prüfen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 3 Wx 269/11
    Rn. 33 Die Nichtabhilfe gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG ist eine regelmäßig in Beschlussform zu treffende und den Beteiligten bekannt zu gebende Sachentscheidung (OLG München, Beschluss - 34 Wx 9/10 - vom 18.02.2010 bei Juris; LG Kaiserslautern NJOZ 2006, 2601; siehe auch OLG München, FGPrax 2008, 13).
  • OLG München, 18.02.2010 - 34 Wx 9/10

    Grundbuchverfahren: Mängel des Nichtabhilfeverfahrens; Erforderlichkeit der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 3 Wx 269/11
    Rn. 33 Die Nichtabhilfe gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG ist eine regelmäßig in Beschlussform zu treffende und den Beteiligten bekannt zu gebende Sachentscheidung (OLG München, Beschluss - 34 Wx 9/10 - vom 18.02.2010 bei Juris; LG Kaiserslautern NJOZ 2006, 2601; siehe auch OLG München, FGPrax 2008, 13).
  • OLG München, 04.02.2010 - 31 Wx 13/10

    Beschwerde in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Form der Entscheidung des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 3 Wx 269/11
    Jedenfalls muss der Nichtabhilfebeschluss in Verbindung mit dem Ausgangsbeschluss erkennen lassen, dass der Erstrichter/Rechtspfleger das wesentliche Beschwerdevorbringen beachtet und seiner Pflicht zur Prüfung und Selbstkontrolle im Abhilfeverfahren nachgekommen ist (vgl. OLG München - 31 Wx 13/10 m.w.N. - vom 04.02.2010; Senat -I- 3 Wx 51/10 vom 18.03.2010).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.2010 - 3 Wx 51/10

    Unzureichende Begründung der gerichtlichen Nichtabhilfe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 3 Wx 269/11
    Jedenfalls muss der Nichtabhilfebeschluss in Verbindung mit dem Ausgangsbeschluss erkennen lassen, dass der Erstrichter/Rechtspfleger das wesentliche Beschwerdevorbringen beachtet und seiner Pflicht zur Prüfung und Selbstkontrolle im Abhilfeverfahren nachgekommen ist (vgl. OLG München - 31 Wx 13/10 m.w.N. - vom 04.02.2010; Senat -I- 3 Wx 51/10 vom 18.03.2010).
  • LG Kaiserslautern, 07.03.2006 - 1 T 38/06
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 3 Wx 269/11
    Rn. 33 Die Nichtabhilfe gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG ist eine regelmäßig in Beschlussform zu treffende und den Beteiligten bekannt zu gebende Sachentscheidung (OLG München, Beschluss - 34 Wx 9/10 - vom 18.02.2010 bei Juris; LG Kaiserslautern NJOZ 2006, 2601; siehe auch OLG München, FGPrax 2008, 13).
  • LG Stuttgart, 10.02.2022 - 19 T 46/22

    Grobe Verfahrensverstöße bei der Durchführung des Unterbringungsverfahrens

    Grobe Verfahrensverstöße, Mängel bei der Durchführung des Abhilfeverfahrens - z.B. Verletzung des rechtlichen Gehörs - oder ein fehlendes Abhilfeverfahren berechtigen das Beschwerdegericht, die Sache in entsprechender Anwendung des § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG unter Aufhebung des Vorlagebeschlusses zur erneuten - ordnungsgemäßen - Durchführung des Abhilfeverfahrens an die Vorinstanz zurückzugeben (st. Rspr.: KG JurBüro 2015, 435; OLG Brandenburg FGPrax 2000, 45; OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 275; FamRZ 2012, 653; OLG Hamm FGPrax 2010, 323; FGPrax 2010, 266; OLG Jena FamRZ 2010, 1692; OLG München FGPrax 2017, 278; RNotZ 2010, 397; FamRZ 2010, 1000; OLG Schleswig SchlHA 2011, 169;… Keidel/Sternal, 20. Aufl. 2020, FamFG § 68 Rn. 34 m.w.N.).

    Die Anforderungen an die Begründungsintensität hängen vom Einzelfall ab, wobei der Beschluss zumindest in Verbindung mit dem Ausgangsbeschluss erkennen lassen muss, dass das erstinstanzliche Gericht das wesentliche Beschwerdevorbringen beachtet hat und seiner Pflicht zur Prüfung und Selbstkontrolle im Abhilfeverfahren nachgekommen ist (OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 653).

  • OLG München, 13.07.2017 - 31 Wx 229/16

    Anforderungen an Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung

    Der Nichtabhilfebeschluss in Verbindung mit dem Ausgangsbeschluss muss aber jedenfalls erkennen lassen, dass der Erstrichter das wesentliche Beschwerdevorbringen beachtet und seiner Verpflichtung zur Prüfung und Selbstkontrolle im Abhilfeverfahren nachgekommen ist (vgl. Senatsbeschluss in FamRZ 2010, 1000; OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 653).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2021 - 3 Wx 253/20

    Grundbuchberichtigung bei "Verschmelzung" einer nicht rechtsfähigen …

    Jedenfalls muss der Nichtabhilfebeschluss in Verbindung mit dem Ausgangsbeschluss erkennen lassen, dass der Erstrichter/Rechtspfleger das wesentliche Beschwerdevorbringen beachtet und seiner Pflicht zur Prüfung und Selbstkontrolle im Abhilfeverfahren nachgekommen ist (Senat FamRZ 2015, 87; 2012, 653).
  • OLG Köln, 02.01.2018 - 2 Wx 269/17

    Bindung des deutschen Nachlassgerichts an die Erbquoten auf Grund …

    Solche groben, zu einer Zurückverweisung berechtigenden Verfahrensverstöße liegen insbesondere dann vor, wenn das Amtsgericht seiner Amtspflicht zur Überprüfung der angefochtenen Entscheidung und des Beschwerdevorbringens nicht nachgekommen ist (OLG Brandenburg FGPrax 2010, 45; OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 653;… Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 68 Rn. 34 m.w.N.), so wie hier.
  • OLG Köln, 19.08.2016 - 2 Wx 209/16

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung und Darlegungs- und Beweislast im …

    Solche groben, zu einer Zurückverweisung berechtigenden Verfahrensverstöße liegen insbesondere dann vor, wenn das Amtsgericht seiner Amtspflicht zur Überprüfung der angefochtenen Entscheidung und des Beschwerdevorbringens nicht nachgekommen ist (OLG Brandenburg FGPrax 2010, 45; OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 653;… Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 68 Rn. 34 m.w.N.).
  • OLG München, 07.03.2019 - 31 Wx 146/19

    Nichtabhilfeentscheidung

    Der Nichtabhilfebeschluss in Verbindung mit dem Ausgangsbeschluss muss aber jedenfalls erkennen lassen, dass der Erstrichter das wesentliche Beschwerdevorbringen beachtet und seiner Verpflichtung zur Prüfung und Selbstkontrolle im Abhilfeverfahren nachgekommen ist (vgl. Senatsbeschluss in FamRZ 2010, 1000; OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 653).
  • OLG Bamberg, 04.03.2013 - 1 W 12/13

    Reisekosten - Rechtsanwalt - Rechtsabteilung - Tochterunternehmen

    Jedenfalls muss der Nichtabhilfebeschluss in Verbindung mit dem Ausgangsbeschluss erkennen lassen, dass der Erstrichter das wesentliche Beschwerdevorbringen beachtet und seiner Pflicht zur Prüfung und Selbstkontrolle im Abhilfeverfahren nachgekommen ist (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 05.02.2013 - 6 W 6/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2011 - 3 Wx 269/11 - juris Rn. 17; OLG München…, Beschluss vom 04.02.2010 - 31 Wx 3/10 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 28.12.2022 - 7 W 39/22

    Anforderungen an ein Abhilfeverfahren in einer Nachlasssache

    Rn. 9 1) Die Entscheidung über die Nichtabhilfe nach § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG ist eine regelmäßig in Beschlussform zu treffende und den Beteiligten bekannt zu gebende Sachentscheidung (OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 653).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - 3 Wx 229/20
    Jedenfalls muss der Nichtabhilfebeschluss in Verbindung mit dem Ausgangsbeschluss erkennen lassen, dass der Erstrichter/Rechtspfleger das wesentliche Beschwerdevorbringen beachtet und seiner Pflicht zur Prüfung und Selbstkontrolle im Abhilfeverfahren nachgekommen ist (Senat FamRZ 2015, 275; 2012, 653, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LG Düsseldorf, 22.10.2018 - 25 T 526/18

    Begründung der Beschwerde im Abhilfeverfahren i.R.d. Festsetzung der Vergütung …

    Der Nichtabhilfebeschluss in Verbindung mit dem Ausgangsbeschluss muss aber jedenfalls erkennen lassen, dass der Erstrichter (bzw. Rechtspfleger) das wesentliche Beschwerdevorbringen beachtet und seiner Pflicht zur Prüfung und Selbstkontrolle im Abhilfeverfahren nachgekommen ist; ist dies nicht der Fall, leidet das Abhilfeverfahren an einem schwerwiegenden Mangel (vgl.: OLG München, Beschluss vom 23.12.2013 - 34 Wx 461/13; OLG Düsseldorf, FamRZ 2012, S. 653;… OLG München, MDR 2010, S. 588; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.10.2010 - 3 Wx 115/10;… OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2004, S. 116;… OLG Hamm, MDR 2004, S. 412;… Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 68 Rn. 34).
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