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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 18 UF 336/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,50973
OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 18 UF 336/10 (https://dejure.org/2011,50973)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.12.2011 - 18 UF 336/10 (https://dejure.org/2011,50973)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Dezember 2011 - 18 UF 336/10 (https://dejure.org/2011,50973)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich bei betrieblicher Altersversorgung: Interne Teilung eines aus mehreren Bausteinen bestehenden Anrechts; Prüfung der Angemessenheit der Teilungskosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung; Angemessenheit der Teilungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Teilungskosten in Höhe von 2,5 % des Versorgungsguthabens sind angemessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätze zur Durchführung des Versorgungsausgleichs bzgl. Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 711
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2011 - 2 UF 231/10

    Versorgungsausgleich: Angemessenheit der Höhe von Teilungskosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 18 UF 336/10
    Alle dafür notwendigen Personal- und Sachkosten sind anteilig - soweit sie plausibel konkretisiert werden können - zu berücksichtigen (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1906; OLG Nürnberg FuR 2011, 535; OLG Düsseldorf FamFR 2011, 433; OLG Karlsruhe FamFR 2011, 419;… Borth, Versorgungsausgleich, 6. Auflage, Kap. 3, Rn. 598).

    Rn. 34 Nach Auffassung des Senats ist die Angemessenheit der Teilungskosten nach § 13 VersAusglG unter Berücksichtigung der beim jeweiligen Versorgungsträger abhängig von dessen Kostenstruktur und den ausgehandelten Vorsorgemodellen tatsächlich anfallenden Kosten zu beurteilen (so auch OLG Karlsruhe FamFR 2011, 419).

    Bei mathematischer Betrachtung kann bei einer Mischkalkulation die Höhe der Teilungskosten zumindest das 1, 5-fache der nachgewiesenen durchschnittlichen Teilungskosten erreichen (so auch OLG Karlsruhe FamFR 2011, 419), damit einerseits nicht von einer außer Verhältnis zum Kostenaufwand stehenden Schmälerung des Anrechts gesprochen werden kann, andererseits den berechtigten Interessen des Versorgungsträgers auf Deckung seiner Kosten nachgekommen wird.

  • OLG Nürnberg, 03.11.2010 - 11 UF 500/10

    Durchführung des Versorgungsausgleichs: Zulässigkeit der Berechnung von …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 18 UF 336/10
    Bedenken werden zudem gegen die Berücksichtigung von Generalunkosten erhoben (…MünchKomm/Eichenhofer, BGB, 5. Aufl., § 13 VersAusglG Rn. 4 und 6;… Borth, Versorgungsausgleich, 6. Auflage, Kap 3, Rn. 598; OLG Nürnberg, FamRZ 2011, 898).

    Rn. 30 Teilweise wird eine einheitliche Kostenpauschale in Höhe von bis zu 250, 00 Euro als angemessen erachtet (OLG Nürnberg, FamRZ 2011, 898;… MünchKomm/Eichenhofer, a. a. O.;… jurisPK/Breuers, BGB, 5. Aufl., § 13 VersAusglG Rn. 11;… Hauß/Eulering, Versorgungsausgleich und Verfahren in der Praxis, 2009, Rn. 205;… generell auch Palandt/Brudermüller, a. a. O., Rn. 2).

  • OLG Nürnberg, 06.05.2011 - 11 UF 165/11

    Versorgungsausgleich: Angemessenheit der vom Versorgungsträger geltend gemachten …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 18 UF 336/10
    Alle dafür notwendigen Personal- und Sachkosten sind anteilig - soweit sie plausibel konkretisiert werden können - zu berücksichtigen (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1906; OLG Nürnberg FuR 2011, 535; OLG Düsseldorf FamFR 2011, 433; OLG Karlsruhe FamFR 2011, 419;… Borth, Versorgungsausgleich, 6. Auflage, Kap. 3, Rn. 598).

    Auch ist die Grenze für eine pauschale Kostenberechnung beim 5-fachen von 240% der Bezugsgröße (derzeit 30.660,00 EUR) sowie für die konkrete Berechnung der Teilungskosten beim 10-fachen des Betrags, also bei derzeit 61.320,00 EUR gesehen worden; demnach sollen pauschal angesetzte Teilungskosten bis zu einer Höhe von 766, 50 EUR sowie konkret berechnete Teilungskosten bis zu der Grenze von 1.533,00 EUR angemessen sein (OLG Nürnberg, B. v. 06.05.2011 FuR 2011, 535).

  • OLG Celle, 22.11.2010 - 10 UF 232/09

    Berücksichtigung der nach Ehezeitende liegenden rentenrechtlichen Zeiten bei der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 18 UF 336/10
    Von anderen wird eine Kombination zwischen einer Kostenpauschale und einem prozentualen Kostenanteil bevorzugt (…Wick, Der neue Versorgungsausgleich in der Praxis, 2011, Rn. 110; OLG Celle, FamRZ 2011, 723).
  • OLG Stuttgart, 25.06.2010 - 15 UF 120/10

    Versorgungsausgleich: Angemessene Teilungskosten des Versorgungsträgers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 18 UF 336/10
    Alle dafür notwendigen Personal- und Sachkosten sind anteilig - soweit sie plausibel konkretisiert werden können - zu berücksichtigen (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1906; OLG Nürnberg FuR 2011, 535; OLG Düsseldorf FamFR 2011, 433; OLG Karlsruhe FamFR 2011, 419;… Borth, Versorgungsausgleich, 6. Auflage, Kap. 3, Rn. 598).
  • OLG München, 14.10.2010 - 12 UF 605/10

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung des fondsgebundenen Anteils am …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 18 UF 336/10
    Dies erfordert die entsprechende Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Bausteine bereits bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs, sodass dessen Vollziehung durch die D. AG als Versorgungsträger auch im Verhältnis zum Ausgleichsberechtigten eindeutig ist (zur "gesplitteten Tenorierung" s. auch OLG München, Beschluss vom 14.10.2010 - 12 UF 605/10 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2011 - 15 UF 25/11

    Durchführung des Versorgungsausgleichs: Begriff der Teilungskosten des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 18 UF 336/10
    Rn. 23 Der Wortlaut der Vorschrift, der von den Kosten spricht, die bei der Teilung entstehen, lässt daran denken, die Verrechnung auf den Aufwand zu beschränken, der mit der Einrichtung des Kontos für den Ausgleichsberechtigten entsteht (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2011 - 15 UF 25/11 - Palandt/Brudermüller, BGB, 70. Aufl., § 13 VersAusglG Rn. 1;… Kemper, Versorgungsausgleich in der Praxis, Kap VIII, Rn. 289 f.).
  • OLG Bremen, 13.12.2010 - 4 UF 103/10

    Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs durch interne Teilung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 18 UF 336/10
    Dabei soll ein sehr werthaltiges Anrecht bei einem Kapitalwert in Höhe des 5, 2-fachen bzw. 7,8-fachen der genannten Summe noch nicht erreicht sein (OLG Bremen, FamRZ 2011, 895).
  • OLG Frankfurt, 19.08.2011 - 7 UF 13/11

    Versorgungsausgleich: Obergrenze für Pauschale des Versorgungsträgers für …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 18 UF 336/10
    Teilweise wird sie daher in Durchschnittsfällen abgelehnt und lediglich auf ungewöhnliche Ausnahmefälle beschränkt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.08.2011, 7 UF 13/11).
  • BGH, 18.03.2015 - XII ZB 74/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Bemessung des Teilungsaufwands des …

    Macht der Versorgungsträger demgegenüber geltend, dass ein Höchstbetrag von 500 EUR für seine Mischkalkulation nicht auskömmlich sei und trägt er in diesem Zusammenhang zu den durchschnittlich zu erwartenden Stückkosten der Teilung vor, zeichnet sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Tendenz ab, die absolute Obergrenze bei der Pauschalierung mit dem 1, 5-fachen des durchschnittlich zu erwartenden Aufwands anzusetzen (OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1948, 1951; OLG Stuttgart FamRZ 2012, 711, 713; OLG Düsseldorf FamRZ 2013, 381; vgl. auch OLG Nürnberg FamRZ 2014, 1703, 1706).
  • OLG Nürnberg, 15.04.2014 - 7 UF 1115/13

    Zur Wertermittlung und Teilung eines Anrechts der betrieblichen Altersvorsorge, …

    Zwar wird im Rahmen einer Mischkalkulation von einigen Oberlandesgerichten in solchen Fällen zu Recht (bei niedriger Untergrenze) der Ansatz des 1, 5-fachen Durchschnitts der Teilungskosten als Ober- bzw. Kappungsgrenze zugelassen (OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1948; OLG Stuttgart FamRZ 2012, 711, 713; OLG Düsseldorf FamRZ 2013, 381;… a. A. Borth, Versorgungsausgleich, 7. Aufl., Rn. 665).

    Die von den aufgeführten Autoren genannten Pauschalen von jeweils 40, 00 EUR für die Einrichtungskosten zum Ehezeitende (anders als die von Lucius/Veit/Groß, a.a.O. S. 55 hier angesetzten ca. 15-20 Minuten rechnet die Daimler AG allerdings laut der Entscheidung des OLG Stuttgart FamRZ 2012, 711 mit 90 Minuten) und die Administrationskosten im Leistungsfall hält der Senat für angemessen.

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