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Rechtsprechung
   KG, 21.06.2012 - 19 UF 147/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,53539
KG, 21.06.2012 - 19 UF 147/11 (https://dejure.org/2012,53539)
KG, Entscheidung vom 21.06.2012 - 19 UF 147/11 (https://dejure.org/2012,53539)
KG, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - 19 UF 147/11 (https://dejure.org/2012,53539)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 472
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 08.04.2015 - XII ZB 428/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung der Gesetzesänderung betreffend …

    Rn. 7 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2013, 472 veröffentlicht ist, hat den Versorgungsausgleich gemäß § 27 VersAusglG geringfügig - wegen eines Teils der Zusatzversorgung der Antragsgegnerin - herabgesetzt und dies im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • OLG Hamm, 26.10.2023 - 5 UF 48/23

    Abänderung eines Versorgungsausgleichs hinsichtlich der Vornahme einer internen …

    Vorstehendes kann selbst dann gelten, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte selbst nur über eine geringe Versorgung verfügt und diese auch nicht mehr wesentlich verbessern kann (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 19 UF 147/11 -, FamRZ 2013, 472ff., bei juris Langtext Rn. 21;… Breuers, in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, a.a.O., § 27 VersAusglG Rn. 59).

    Rn. 36 Im Ergebnis kann eine Begrenzung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer betrieblichen Altersversorgung, aus der seit längerer Zeit eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird, dahingehend in Betracht kommen, dass das Anrecht nur in der Höhe ausgeglichen wird, in der es ohne den vorzeitigen Eintritt der Invalidität zu übertragen gewesen wäre (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 19 UF 147/11 -, FamRZ 2013, 472ff., bei juris Langtext Rn. 15).

  • OLG Zweibrücken, 03.12.2013 - 6 UF 39/13

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der …

    Bedingungen fortgesetzt worden wäre (vgl. BGH FamRZ 1999, 497 ;… MüKo BGB , 6. Aufl., § 27 VersAusglG , Rn. 27 m. w. N.; KG FamRZ 2013, 472), hat der Senat durch ergänzende Auskunft der BASF SE ermittelt:.
  • OLG Dresden, 30.11.2017 - 23 UF 348/17
    Seite7 das Anrecht in kürzerer Zeit erdient hätte als bei regulärem Arbeitsende, was dem Ausgleichsberechtigten infolge günstigerer Zeitrelationen mit einem höheren Ausgleichswert zugutekäme (vgl. KG FamRZ 2013, 472; BGH FamRZ 2015, 1001; Holzwarth FamRZ 2015, 1006; seit BGHZ 82, 66).
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