Rechtsprechung
| OLG Köln, 17.10.2012 - II-4 UF 171/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anerkennung einer ausländischen Adoption; Anforderungen an die Prüfung des Kindeswohls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gegen den "ordre public" verstoßende ausländische Adoptionsentscheidung ist nicht anerkennungsfähig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bedeutung der Anerkennung einer ausländischen (russischen) Adoption in Deutschland
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an eine hinreichende Prüfung des Kindeswohls nach deutschem Recht im Fall einer Minderjährigenadoption
Verfahrensgang
- AG Köln, 10.02.2012 - 302 F 311/10
- OLG Köln, 30.03.2012 - 4 UF 61/12
- OLG Köln, 17.10.2012 - II-4 UF 171/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 484
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- KG, 04.04.2006 - 1 W 369/05
Minderjährigenadoption: Anerkennung bzw. Feststellung der Wirksamkeit einer in …
Auszug aus OLG Köln, 17.10.2012 - 4 UF 171/12
Ein Verstoß gegen den deutschen ordre public ist dementsprechend anzunehmen, wenn eine hinreichende Kindeswohlprüfung der Entscheidung nicht vorausgegangen ist (…OLG Karlsruhe, B. v. 6.2.2012, 2 UF 85/11, zitiert nach juris, Rn. 30, 31;… OLG Düsseldorf, B. v. 23.12.2011, II-1 UF 169/10, zitiert nach juris, Rn. 8;… OLG Celle, B.v. 12.10.2011, 17 UF 98/11, zitiert nach juris, Rn. 16; KG Berlin, B.v.4.4.2006, 1 W 369/05, zitiert nach juris, Rn. 27) .Soweit die Annehmende ihre Rechtsansicht auf die Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 4.4.2006 (1 W 369/05, FamRZ 2006, 1405) stützt, verkennt sie, dass in dem dort entschiedenen Fall eine Kindeswohlprüfung durchgeführt worden ist, bei welcher der internationale Charakter der beabsichtigten Adoption auch Berücksichtigung fand.
- OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 251/08
Anerkennung einer ausländischen Adoption
Auszug aus OLG Köln, 17.10.2012 - 4 UF 171/12
Rn. 9 Die unzureichende Prüfung durch das russischen Adoptionsgericht kann auch nicht durch eine Kindeswohlprüfung im Anerkennungsverfahren geheilt oder vervollständigt werden, weil dies dem Sinn eines Anerkennungsverfahrens zuwiderliefe, zumal dann die Abwägungsentscheidung des an sich zuständigen Adoptionsgerichts durch diejenige des anerkennenden Gerichts ersetzt würde (OLG Köln, B.v.29.5.2009, 16 Wx 251/08, zitiert nach juris, Rn. 15, OLG Düsseldorf a.a.O. Rn. 9, OLG Celle a.a.O. Rn. 19). - OLG Celle, 12.10.2011 - 17 UF 98/11
Auszug aus OLG Köln, 17.10.2012 - 4 UF 171/12
Ein Verstoß gegen den deutschen ordre public ist dementsprechend anzunehmen, wenn eine hinreichende Kindeswohlprüfung der Entscheidung nicht vorausgegangen ist (…OLG Karlsruhe, B. v. 6.2.2012, 2 UF 85/11, zitiert nach juris, Rn. 30, 31;… OLG Düsseldorf, B. v. 23.12.2011, II-1 UF 169/10, zitiert nach juris, Rn. 8; OLG Celle, B.v. 12.10.2011, 17 UF 98/11, zitiert nach juris, Rn. 16;… KG Berlin, B.v.4.4.2006, 1 W 369/05, zitiert nach juris, Rn. 27) .
- OLG Düsseldorf, 23.12.2011 - 1 UF 169/10
Rechtsfolgen unterbliebener Beteiligung der leiblichen Eltern im Rahmen einer …
Auszug aus OLG Köln, 17.10.2012 - 4 UF 171/12
Ein Verstoß gegen den deutschen ordre public ist dementsprechend anzunehmen, wenn eine hinreichende Kindeswohlprüfung der Entscheidung nicht vorausgegangen ist (…OLG Karlsruhe, B. v. 6.2.2012, 2 UF 85/11, zitiert nach juris, Rn. 30, 31; OLG Düsseldorf, B. v. 23.12.2011, II-1 UF 169/10, zitiert nach juris, Rn. 8;… OLG Celle, B.v. 12.10.2011, 17 UF 98/11, zitiert nach juris, Rn. 16;… KG Berlin, B.v.4.4.2006, 1 W 369/05, zitiert nach juris, Rn. 27) . - OLG Köln, 30.03.2012 - 4 UF 61/12
Auszug aus OLG Köln, 17.10.2012 - 4 UF 171/12
Wie der Senat bereits in dem in hiesigem Verfahren erlassenen Beschluss vom 30.3.2012 (II-4 UF 61/12) ausgeführt hat, sind die §§ 186 ff. FamFG nicht anzuwenden und handelt es sich auch nicht um eine Familiensache, wenn wie vorliegend allein die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung nach § 108 FamFG in Rede steht. - AG Köln, 10.02.2012 - 302 F 311/10
Auszug aus OLG Köln, 17.10.2012 - 4 UF 171/12
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 10.2.2012, Az. 302 F 311/10, wird zurückgewiesen. - OLG Karlsruhe, 06.02.2012 - 2 UF 85/11
Auszug aus OLG Köln, 17.10.2012 - 4 UF 171/12
Ein Verstoß gegen den deutschen ordre public ist dementsprechend anzunehmen, wenn eine hinreichende Kindeswohlprüfung der Entscheidung nicht vorausgegangen ist (OLG Karlsruhe, B. v. 6.2.2012, 2 UF 85/11, zitiert nach juris, Rn. 30, 31;… OLG Düsseldorf, B. v. 23.12.2011, II-1 UF 169/10, zitiert nach juris, Rn. 8;… OLG Celle, B.v. 12.10.2011, 17 UF 98/11, zitiert nach juris, Rn. 16;… KG Berlin, B.v.4.4.2006, 1 W 369/05, zitiert nach juris, Rn. 27) .
- AG Bremen, 22.04.2014 - 63 F 582/12 Die Kindeswohlprüfung muss hierbei neben der Elterneignung der Annehmenden und der Frage einer Eltern-Kind-Beziehung auch das Bestehen eines Adoptionsbedürfnisses umfassen (OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1522, 1523; OLG Celle FamRZ 2012, 1226, 1227; OLG Köln, Beschluss vom 17.10.2012, 4 UF 171/12, Rn. 5 - zitiert nach juris).
Eine unzureichende Kindeswohlprüfung des ausländischen Adoptionsgerichts kann nicht durch eine Kindeswohlprüfung im Anerkennungsverfahren geheilt oder vervollständigt werden, weil dies dem Sinn eines Anerkennungsverfahrens zuwiderliefe, die Abwägungsentscheidung des an sich zuständigen Adoptionsgerichts durch diejenige des anerkennenden Gerichts ersetzt würde und das Anerkennungsverfahren einer Wiederholungsadoption gleichkäme, die nur in einem gesonderten Verfahren möglich ist (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 27.07.2012, 11-1 UF 82/11, Rn. 13 - zitiert nach juris; OLG Celle FamRZ 2012, 1226, 1228; OLG Köln, Beschluss vom 17.10.2012, 4 UF 171/12, Rn. 7 - zitiert nach juris - jeweils m. w. N.).
- OLG Frankfurt, 10.06.2014 - 20 W 24/14
Zur Anerkennung philippinischer Adoptionsentscheidung und zum Vorliegen eines …
Die Prüfung des Kindeswohls hat sich nach deutschem Rechtsverständnis auf das Bestehen eines Adoptionsbedürfnisses, der Elterneignung der Adoptiveltern und dem Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses bzw. eine diesbezügliche begründete Erwartung zu erstrecken (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1522 und StAZ 2013, 82 = FamRZ 2013, 714; OLG Köln FamRZ 2013, 484; OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 582; OLG Celle, Beschluss vom 20.01.2014 - 17 UF 50/13 - dok. - OLG Hamm, 21.01.2014 - 11 UF 127/13
Antterkennung einer ukrainischen Adoptionsentscheidung
Damit genügt die der Entscheidung vorangegangene Kindeswohlprüfung insgesamt den Mindestanforderungen nicht (vgl. hierzu auch OLG Köln, Beschluss vom 17.10.2012 - 4 UF 171/12 -, juris m.w.N.).
- AG Saarbrücken, 21.01.2025 - 10 F 46/22 Rn. 31 Die Prüfung des Kindeswohls hat sich nach deutschem Rechtsverständnis neben dem bereits dargelegten Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses auf das Bestehen eines Adoptionsbedürfnisses und die Elterneignung der Adoptiveltern zu erstrecken (vgl. etwa OLG Frankfurt FamRZ 2014, 1572; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1522; OLG Köln FamRZ 2013, 484; OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 582).
- OLG Karlsruhe, 02.09.2013 - 2 UF 23/13 Für die Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen Adoptionsentscheidung ist daher erforderlich, dass sie sich mit der Frage auseinandersetzt, ob die konkrete Adoption dem Kindeswohl entspricht, ob also ein Adoptionsbedürfnis vorliegt, ob die Elterneignung des Annehmenden gegeben ist und ob eine Eltern-Kind-Beziehung bereits entstanden ist oder ihre Entstehung zu erwarten ist (vgl. Senat, FamRZ 2013, 715; OLG Köln, FamRZ 2013, 484; KG Berlin, FamRZ 2012, 1234).
- AG Köln, 30.01.2024 - 312 F 169/22 Diese unzureichende Prüfung kann nicht im Anerkennungsverfahren geheilt oder vervollständigt werden (OLG Köln vom 17.10.2012, II-4 UF 171/12).
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Rechtsprechung
| LG Koblenz, 17.07.2012 - 2 T 330/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Regress muss Höhe und den Zeitpunkt der Zahlungen enthalten
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 484
Wird zitiert von ... (2)
- LG Halle, 30.03.2023 - 1 T 80/23
Betreuungssache: Aufhebung eines Rückforderungsbeschlusses hinsichtlich einer …
Rn. 14 Dies entspricht im Übrigen nicht nur der ständigen Rechtsprechung der zitierten Kammer des Landgerichts Kassel, sondern auch der soweit erkennbar einhelligen Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. exemplarisch LG Koblenz, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 2 T 330/12;… Staudinger/Bienwald (2020) BGB § 1836e Rn. 27, Vox/Fröschle in: Jox/Fröschle, Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 4. Aufl. 2020, Anhang zu § 292 FamFG, Rz. 32). - LG Mainz, 24.05.2017 - 8 T 90/17 Ein derartiger Beschluss kann mangels hinreichender Bestimmtheit nicht nach der JBeitrO beigetrieben werden und schon deshalb keinen Bestand haben (vgl. LG Koblenz, Beschluss vom 17. Juli 2012, 2 T 230/12, FamRZ 2013, 484).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.07.2012 - II-1 UF 70/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
Vollstreckbarerklärung eines türkischen Titels über Kindesunterhalt
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Vollstreckbarerklärung eines türkischen Titels über Kindesunterhalt
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Türkischer Titel auf Zahlung von Kindesunterhalt ist nicht für vollstreckbar zu erklären bei Widerspruch zu einem Beschluss
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
HUntÜ 2007 Art. 5
Anerkennung und Vollstreckung --> Unterhaltssachen
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 484
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