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Rechtsprechung
   KG, 14.11.2012 - 13 UF 141/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,52674
KG, 14.11.2012 - 13 UF 141/12 (https://dejure.org/2012,52674)
KG, Entscheidung vom 14.11.2012 - 13 UF 141/12 (https://dejure.org/2012,52674)
KG, Entscheidung vom 14. November 2012 - 13 UF 141/12 (https://dejure.org/2012,52674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • kanzleibeier.eu (Auszüge und Volltext)

    Ausschluss des Umgangs des Vaters mit den Kindern und zur Beachtlichkeit des Kindeswillens gegen den Umgang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684
    Beachtlichkeit des Kindeswillens im Umfangsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätze zur Beachtlichkeit des Kindeswillens im Umgangsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 709
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1245/05

    Verletzung von Grundrechten des Vaters durch den Ausschluss des Umgangsrechts; …

    Auszug aus KG, 14.11.2012 - 13 UF 141/12
    Ein Ausschluss des Umgangs ist nur zulässig, wenn anderenfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre und dem durch andere Maßnahmen zur Regelung des Umgangs nicht wirksam begegnet werden könnte (vgl. BVerfGE 31, 194 ; BVerfGK 6, 57 und 153; BVerfG, FamRZ 2005, 1057 ; BVerfG, FamRZ 2007, 105 ).

    Denn ein gegen den ernsthaften Widerstand des Kindes erzwungener Umgang kann durch die Erfahrung der Missachtung der eigenen Persönlichkeit größeren Schaden verursachen als nutzen (vgl. BVerfGK 6, 57).

    Ferner kann der Kindeswille unbeachtlich sein, wenn dessen Befolgung seinerseits zu einer Kindeswohlgefährdung führen würde (vgl. BVerfGE 31, 194 ; BVerfGK 6, 57 und 153; BVerfG, FamRZ 2005, 1057 ; BVerfG, FamRZ 2007, 105 ).

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus KG, 14.11.2012 - 13 UF 141/12
    Für den nicht sorgeberechtigten Elternteil ist ein regelmäßiger Umgang von Bedeutung, um sich von dem Wohlergehen und der Entwicklung des Kindes zu überzeugen, die verwandtschaftliche Bindung aufrecht zu erhalten und einer Entfremdung vorzubeugen sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

    Ein Ausschluss des Umgangs ist nur zulässig, wenn anderenfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre und dem durch andere Maßnahmen zur Regelung des Umgangs nicht wirksam begegnet werden könnte (vgl. BVerfGE 31, 194 ; BVerfGK 6, 57 und 153; BVerfG, FamRZ 2005, 1057 ; BVerfG, FamRZ 2007, 105 ).

    Ferner kann der Kindeswille unbeachtlich sein, wenn dessen Befolgung seinerseits zu einer Kindeswohlgefährdung führen würde (vgl. BVerfGE 31, 194 ; BVerfGK 6, 57 und 153; BVerfG, FamRZ 2005, 1057 ; BVerfG, FamRZ 2007, 105 ).

  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Umgangsregelung, die keine Übernachtung und …

    Auszug aus KG, 14.11.2012 - 13 UF 141/12
    Ein Ausschluss des Umgangs ist nur zulässig, wenn anderenfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre und dem durch andere Maßnahmen zur Regelung des Umgangs nicht wirksam begegnet werden könnte (vgl. BVerfGE 31, 194 ; BVerfGK 6, 57 und 153; BVerfG, FamRZ 2005, 1057 ; BVerfG, FamRZ 2007, 105 ).

    Ferner kann der Kindeswille unbeachtlich sein, wenn dessen Befolgung seinerseits zu einer Kindeswohlgefährdung führen würde (vgl. BVerfGE 31, 194 ; BVerfGK 6, 57 und 153; BVerfG, FamRZ 2005, 1057 ; BVerfG, FamRZ 2007, 105 ).

  • BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung eines Umgangsrechts des nicht …

    Auszug aus KG, 14.11.2012 - 13 UF 141/12
    Ein Ausschluss des Umgangs ist nur zulässig, wenn anderenfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre und dem durch andere Maßnahmen zur Regelung des Umgangs nicht wirksam begegnet werden könnte (vgl. BVerfGE 31, 194 ; BVerfGK 6, 57 und 153; BVerfG, FamRZ 2005, 1057 ; BVerfG, FamRZ 2007, 105 ).

    Ferner kann der Kindeswille unbeachtlich sein, wenn dessen Befolgung seinerseits zu einer Kindeswohlgefährdung führen würde (vgl. BVerfGE 31, 194 ; BVerfGK 6, 57 und 153; BVerfG, FamRZ 2005, 1057 ; BVerfG, FamRZ 2007, 105 ).

  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 311/08

    Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung

    Auszug aus KG, 14.11.2012 - 13 UF 141/12
    Zur Persönlichkeitsentwicklung gehört auch, dass der wachsenden Fähigkeit eines Kindes zu eigener Willensbildung und selbständigem Handeln Rechnung getragen wird, das Kind dies erfährt und sich so zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln kann (vgl. BVerfG, FamRZ 2008, 1737 ).
  • BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 776/05

    Regelung des Umgangsrechts eines nichtsorgeberechtigten Staatsbürgers Kameruns …

    Auszug aus KG, 14.11.2012 - 13 UF 141/12
    Da sowohl der den Umgang begehrende Elternteil wie auch das betroffene Kind ein Recht darauf haben, zu wissen, wann mit einer Überprüfung der Entscheidung gerechnet werden kann, genügt es insoweit nicht, den Umgangsantrag zurückzuweisen, sondern es bedarf einer konkreten Befristung des Umgangsausschlusses (vgl. BGH FamRZ 1994, 158 ; BVerfG, FamRZ 2006, 1005).
  • OLG Schleswig, 22.09.2015 - 10 UF 105/15

    Anordnung eines Umgangsausschlusses: Notwendigkeit der Einholung eines …

    Ein Kindeswille ist dabei grundsätzlich beachtlich, wenn er autonom, intensiv, stabil und zielorientiert ist (Kammergericht, FamRZ 2013, 709).
  • OLG Dresden, 27.04.2022 - 21 UF 71/22

    Beschwerde gegen die Nichtabänderung einer Umgangsvereinbarung; Einführung eines …

    Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen und dem Liebesbedürfnis Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, FamRZ 2015, 1093, 1094; OLG Koblenz, FamRZ 2018, 507, 508; KG, FamRZ 2013, 709).
  • OLG Koblenz, 04.01.2024 - 13 UF 314/23

    Ausschluss des Umgangs des Vaters mit dem Kind nach sexueller Belästigung

    Für diesen ist ein regelmäßiger Umgang zudem von Bedeutung, um sich von dem Wohlergehen und der Entwicklung seines Kindes zu überzeugen sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG FamRZ 1971, 421 zitiert nach KG FamRZ 2013, 709 ).

    Eine Disqualifizierung eines danach an sich beachtenswerten Kindeswillens ist daher lediglich dann gerechtfertigt, wenn manipulierte Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen und die Nichtbefolgung des Kindeswillens ihrerseits nicht wiederum zu seiner Kindeswohlgefährdung führt (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1057 und FamRZ 2001, 1057 sowie KG FamRZ 2013, 709 und Senatsbeschluss vom 24.07.2013 - 13 UF 200/13).

    Er ist autonom, intensiv, stabil, ernsthaft und zielorientiert (vgl. KG FamRZ 2013, 709 m.w.Nw. sowie Senatsbeschluss vom 24.07.2013 - 13 UF 200/13).

    Intensiv ist der Wille, wenn er Ausdruck eines Herzenswunsches, d. h. dem Kind wichtig ist (vgl. KG FamRZ 2013, 709 sowie Senatsbeschluss vom 24.07.2013 - 13 UF 200/13).

    Denn ein gegen den ernsthaften Widerstand eines 14-jährigen Kindes erzwungener Umgang verursacht durch die Erfahrung der Missachtung der eigenen Persönlichkeit bei dem Kind größeren Schaden als Nutzen (vgl. BVerfG FamRZ 2015, 1093 und KG FamRZ 2013, 709 ).

    Die vorübergehende Nichtverfügbarkeit seines Vaters als männlichen Identifikationsfigur beruht daher nicht primär kausal auf dem angeordneten temporären Umgangsausschluss, so dass dieser und damit die Beachtung des Kindeswillens nicht ihrerseits wiederum zu einer Kindeswohlgefährdung führen (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1057 und FamRZ 2001, 1057 sowie KG FamRZ 2013, 709 ).

  • OLG Koblenz, 03.06.2014 - 13 UF 177/14

    Umgangsrecht: Zwangsweise Trennung von Kind und Mutter zwecks Wiederherstellung …

    Für diesen ist ein regelmäßiger Umgang ebenfalls von Bedeutung, um sich von dem Wohlergehen und der Entwicklung seines Kindes zu überzeugen sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG FamRZ 1971, 421 zitiert nach KG FamRZ 2013, 709).

    Ferner kann der Kindeswille unbeachtlich sein, wenn dessen Befolgung seinerseits mit einer Gefahr für das Wohlergehen des Kindes verbunden wäre (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1057 und FamRZ 2001, 1057 sowie KG FamRZ 2013, 709 und Senatsbeschluss vom 24.07.2013 - 13 UF 200/13).

    Erforderlich ist insoweit, dass der Wille autonom, intensiv, stabil, ernsthaft und zielorientiert ist (vgl. KG FamRZ 2013, 709 m.w.Nw. sowie Senatsbeschluss vom 24.07.2013 - 13 UF 200/13).

    Intensiv ist der Wille, wenn er Ausdruck eines Herzenswunsches, d. h. dem Kind wichtig ist (vgl. KG FamRZ 2013, 709 sowie Senatsbeschluss vom 24.07.2013 - 13 UF 200/13).

  • OLG Koblenz, 22.12.2015 - 13 UF 503/15

    Umgangsregelung: Beachtlichkeit des entgegenstehenden, nicht autonomem …

    Für diesen ist ein regelmäßiger Umgang zudem von Bedeutung, um sich von dem Wohlergehen und der Entwicklung seines Kindes zu überzeugen sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG FamRZ 1971, 421 zitiert nach KG FamRZ 2013, 709).

    Eine Disqualifizierung eines sonach an sich beachtenswerten Kindeswillens ist daher lediglich dann gerechtfertigt, wenn manipulierte Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen und die Nichtbefolgung des Kindeswillens ihrerseits nicht wiederum zu seiner Kindeswohlgefährdung führt (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1057 und FamRZ 2001, 1057 sowie KG FamRZ 2013, 709 und Senatsbeschluss vom 24.07.2013 - 13 UF 200/13).

    Erforderlich ist insoweit, dass der Wille autonom, intensiv, stabil, ernsthaft und zielorientiert ist (vgl. KG FamRZ 2013, 709 m.w.Nw. sowie Senatsbeschluss vom 24.07.2013 - 13 UF 200/13).

    Intensiv ist der Wille, wenn er Ausdruck eines Herzenswunsches, d. h. dem Kind wichtig ist (vgl. KG FamRZ 2013, 709 sowie Senatsbeschluss vom 24.07.2013 - 13 UF 200/13).

  • OLG Koblenz, 11.06.2019 - 13 UF 86/19

    Umgangssache: Familiengerichtliche Anordnung zur Durchführung eines begleiteten …

    Für diesen ist ein regelmäßiger Umgang zudem von Bedeutung, um sich von dem Wohlergehen und der Entwicklung seines Kindes zu überzeugen sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG FamRZ 1971, 421 zitiert nach KG FamRZ 2013, 709).

    Eine Disqualifizierung eines sonach an sich beachtenswerten Kindeswillens ist daher lediglich dann gerechtfertigt, wenn manipulierte Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen und die Nichtbefolgung des Kindeswillens ihrerseits nicht wiederum zu seiner Kindeswohlgefährdung führt (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1057; BVerfG FamRZ 2001, 1057; KG FamRZ 2013, 709 und Senatsbeschlüsse vom 03.07.2018 - 13 UF 180/18 und vom 24.07.2013 - 13 UF 200/13 sowie OLG Koblenz Beschluss vom 22.05.2015, Az. 7 UF 152/15).

    Rn. 17 Um Beachtung zu finden, benötigt es jedoch grundsätzlich eines geäußerten Kindeswillens, der autonom, intensiv, stabil, ernsthaft und zielorientiert ist (vgl. KG, FamRZ 2013, 709 m.w.Nw. sowie Senatsbeschlüsse vom 03.07.2018 - 13 UF 180/18 und vom 24.07.2013, Az. 13 UF 200/13).

    Intensiv ist der Wille, wenn er Ausdruck eines Herzenswunsches, d. h. dem Kind wichtig ist (vgl. KG, FamRZ 2013, 709 sowie Senatsbeschlüsse vom 03.07.2018 - 13 UF 180/18 und vom 24.07.2013, Az. 13 UF 200/13).

  • OLG München, 06.06.2025 - 16 UF 108/25

    Antragsgegner, Umgangspfleger, Einstweilige Anordnung, Umgangspflegschaft, …

    Intensiv ist der Wille, wenn er Ausdruck eines Herzenswunsches, d.h. dem Kind wichtig ist (KG FamRZ 2013, 709).
  • OLG Koblenz, 23.02.2022 - 7 UF 16/22

    Umgangsrecht des Kindesvaters mit seinem leiblichen Kind; Vorübergehender …

    Für diesen ist ein regelmäßiger Umgang zudem von Bedeutung, um sich von dem Wohlergehen und der Entwicklung seines Kindes zu überzeugen sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG FamRZ 1971, 421 zitiert nach KG FamRZ 2013, 709 ).

    Eine Disqualifizierung eines sonach an sich beachtenswerten Kindeswillens ist daher lediglich dann gerechtfertigt, wenn manipulierte Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen und die Nichtbefolgung des Kindeswillens ihrerseits nicht wiederum zu seiner Kindeswohlgefährdung führt (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1057 und FamRZ 2001, 1057 sowie KG FamRZ 2013, 709 und OLG Koblenz Beschluss vom 24.07.2013 - 13 UF 200/13 sowie Senatsbeschluss vom 22.05.2015, Az. 7 UF 152/15).

    Um Beachtung zu finden, muss der geäußerte Kindeswillen intensiv, stabil, ernsthaft und zielorientiert sowie autonom sein (vgl. KG FamRZ 2013, 709 m.w.Nw. sowie OLG Koblenz Beschluss vom 24.07.2013, Az. 13 UF 200/13).

  • OLG Brandenburg, 16.09.2021 - 10 UF 34/21

    Voraussetzungen der Anordnung eines paritätischen Wechselmodells

    Erforderlich ist insoweit, dass der Wille des Kindes autonom, intensiv, stabil, ernsthaft und zielorientiert ist (vgl. OLG Koblenz…, Beschluss vom 30. Dezember 2015 - 13 UF 503/15 -, Rn. 22 - 23, juris; KG Berlin, Beschluss vom 14. November 2012 - 13 UF 141/12 -, juris).
  • AG Münster, 24.05.2022 - 46 F 64/21
    (vgl. KG Beschl. v. 14.11.2012 - 13 UF 141/12, BeckRS 2013, 7878, beck-online).
  • OLG Koblenz, 19.02.2018 - 9 UF 704/17

    Umgangsregelungsverfahren: Ausschluss des Umgangs eines Elternteils wegen …

  • AG Hof, 15.04.2024 - 4 F 1201/23

    Kindesvater, Festsetzung von Ordnungsmitteln, Kindesmutter, Verfahrenswert, …

  • OLG Koblenz, 07.10.2024 - 13 UF 272/24
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