Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.02.2014 - I-15 W 1/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Eigentümerzustimmung zur Löschung eines Grundpfandrechts bei Erbengemeinschaft
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 27 GBO, § 2038 BGB
Eigentümerzustimmung zur Löschung eines Grundpfandrechts bei Erbengemeinschaft - Deutsches Notarinstitut
GBO § 27; BGB § 2038
Zustimmung aller Miterben für Löschung eines Grundpfandrechts notwendig
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 27 GBO; § 2038 BGB
Voraussetzungen der Löschung einer für eine Erbengemeinschaft eingetragenen Grundschuld - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zustimmung aller im Grundbuch eingetragener Miterben für Grundbuchänderungen notwendig
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Mit der Löschung einer Grundschuld müssen alle Miterben einverstanden sein
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zustimmung aller im Grundbuch eingetragener Miterben für Grundbuchänderungen notwendig
- erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)
Keine Eigentümerzustimmung im Grundbuchrecht durch Erbenmehrheit
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Alle Erben müssen der Löschung einer Grundschuld zustimmen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Löschung einer für eine Erbengemeinschaft eingetragenen Grundschuld
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Zustimmung aller im Grundbuch eingetragener Miterben für Grundbuchänderungen notwendig
Verfahrensgang
- AG Gelsenkirchen - RO-663
- OLG Hamm, 05.02.2014 - I-15 W 1/14
Papierfundstellen
- MDR 2014, 458
- FamRZ 2014, 1326
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05
Wirksame Kündigung eines Mietverhältnisses über eine zum Nachlass gehörende Sache …
Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2014 - 15 W 1/14
Lediglich im Ausgangspunkt ist der Hinweis der Beschwerde berechtigt, dass nach der neueren Rechtsprechung des BGH (BGHZ 183, 131 = NJW 2010, 765 betr. die Kündigung eines Mietverhältnisses) Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung im Sinne des § 2038 Abs. 1 BGB auch Verfügungsgeschäfte umfassen können, diese also auch im Außenverhältnis unmittelbar wirksam werden können.
- KG, 16.01.2020 - 1 VA 14/19
Herausgabe eines Geldbetrags durch die Hinterlegungsstelle an ein Mitglied einer …
Ob eine mehrheitlich beschlossene Maßnahme objektiv vernünftig erscheint und die berechtigten Interessen der Minderheit wahrt, erfordert eine Würdigung der Gesamtumstände, die die Hinterlegungsstelle nicht vornehmen kann (vgl. zum Grundbuchverfahren OLG Hamm, FamRZ 2014, 1326); sie hat keine Ermittlungsbefugnisse und keine Möglichkeit der Beweiserhebung. - AG Gelnhausen, 30.08.2022 - 53 C 891/21 Das von dem Beklagten zitierte Urteil des OLG Hamm vom 05.02.2014, Az.: 15 W 1/14 ändert an dieser Einschätzung nichts.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 03.04.2013 - I-15 W 107/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Amtsermittlung des Grundbuchamtes im Rahmen der Grundbuchberichtigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GBO §§ 82, 82a
Amtsermittlung des Grundbuchamtes im Rahmen der Grundbuchberichtigung - Deutsches Notarinstitut
GBO § 82; GBO § 82a
Berichtigungszwang nur gegenüber zur Überzeugung des Grundbuchamts feststehendem neuen Eigentümer
- rechtsportal.de
GBO § 82, GBO § 82a
Voraussetzungen des Zwangsmittelverfahrens zur Berichtigung des Grundbuchs gegenüber einem Miterben - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundbuchberichtigung: Zwangsmaßnahmen nur gegenüber Eigentümer!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen des Zwangsmittelverfahrens zur Berichtigung des Grundbuchs gegenüber einem Miterben
Verfahrensgang
- AG Herford, 17.01.2013 - BA - 187
- AG Herford, 17.01.2013 - BA-187
- OLG Hamm, 03.04.2013 - I-15 W 107/13
Papierfundstellen
- FGPrax 2013, 197
- FamRZ 2014, 1326
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.01.1963 - V ZR 82/61
Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2013 - 15 W 107/13
Die Abgrenzung eines vorrangigen Erblasserwillens in seinen verschiedenen denkbaren Alternativen gegenüber dem Ergebnis der gesetzlichen Auslegungsregel gehört zu den anspruchsvollsten Auslegungsfragen des Erbrechts (vgl. etwa die grundlegende Entscheidung des BGH NJW 1963, 1150). - OLG Hamm, 02.11.2011 - 15 W 402/11
Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Erben durch das Grundbuchamt im Wege des …
Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2013 - 15 W 107/13
Die Ermittlungen müssen so weit geführt werden, dass zur Überzeugung des Grundbuchamtes der neue Eigentümer feststeht (Senat Rpfleger 2012, 253;… Budde in Bauer/von Oefele, GBO, 3. Aufl., § 82. Rn 10; Demharter, GBO, 28 Aufl., §§ 82, 82a, 83 Rn 9;… KEHE/Briesemeister, GBO, 6. Aufl., § 82 Rn. 7).
- OLG Nürnberg, 07.01.2020 - 15 W 4395/19
Antrag auf Grundbuchberichtigung
Hierbei ist es nicht zulässig, die gebotene Ermittlung der Erbenstellung auf jemanden zu verlagern, von dem lediglich feststeht, dass er überhaupt als testamentarischer oder gesetzlicher Erbe berufen ist, während offen bleibt, ob und welche weiteren Personen neben ihm zu welchen Quoten zu Erben berufen sind (OLG Hamm, Beschluss vom 03.04.2013 - 15 W 107/13 -, juris Rn. 15). - OLG Frankfurt, 06.08.2014 - 20 W 114/14
Maßnahmen des Grundbuchberichtigungszwangsverfahrens
Hierbei ist es nicht zulässig, die gebotene Ermittlung der Erbenstellung auf einen der Angehörigen des Erblassers zu verlagern, von dem lediglich feststeht, dass er überhaupt als testamentarischer oder gesetzlicher Erbe berufen ist, während offen bleibt, ob und welche weiteren Personen neben ihm zu welchen Quoten zu Erben berufen sind (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 03. April 2013 - Az.: 15 W 107/13, dok. bei juris = NJW-Spezial 2013, 264). - OLG München, 16.01.2020 - 34 Wx 534/19
Beschwerde bei Grundbuchberichtigung - Fehlende Feststellungen über die …
Voraussetzung hierfür ist, dass das Grundbuchamt im Wege der ihm gemäß § 26 FamFG obliegenden Amtsermittlung zum einen die Eigenschaft des Verpflichteten als Eigentümer bzw. Testamentsvollstrecker (OLG Hamm ZEV 2012, 117/118;… Hügel/Holzer § 82 Rn. 14) und zum anderen die Erbfolge für das betroffene Grundstück feststellt, dem in Anspruch genommenen Beteiligten also ein inhaltlich bestimmter Berichtigungsantrag vorgegeben werden kann (OLG Frankfurt a.M. ZEV 2015, 366; OLG Hamm FGPrax 2013, 197/198; ZEV 2012, 117/118).Dabei ist es unzulässig, durch das Grundbuchamt von Amts wegen durchzuführende Ermittlungen auf den Beteiligten zu verlagern (OLG Hamm FGPrax 2013, 197/198;… Budde in Bauer/Schaub § 82 Rn. 10;… Hügel/Holzer § 82 Rn. 15).
- OLG Braunschweig, 13.05.2020 - 3 W 74/20
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ohne Nacherbenvermerk; Anordnung einer …
Erst wenn sich nach den allgemeinen Auslegungsregeln kein eindeutiges Ergebnis ergibt, ist auf die nachrangigen gesetzlichen Auslegungsregelungen des § 2108 Abs. 2 Satz 1 BGB und des § 2069 BGB zurückzugreifen ( OLG Hamm, Beschluss vom 3. April 2013 - I-15 W 107/13 -, juris, Rn. 16; BayObLG…, Beschluss vom 30. September 1993 - 1Z BR 9/93 -, NJW-RR 1994, S. 460;… Czubayko, in: Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Auflage 2019, § 2069 BGB, Rn. 1, 3;… Lang, ebenda, § 2108 BGB, Rn. 6). - OLG Naumburg, 21.02.2018 - 12 Wx 59/17
Grundbuchberichtigungszwang: Anwendung von Zwangsmaßnahmen gegenüber dem durch …
Es ist anerkannt, dass das Grundbuchamt in einer ersten Stufe des Verfahrens zunächst den bzw. die jetzigen Eigentümer von Amts wegen ermitteln muss; § 26 FamFG ist in diesem Zusammenhang anwendbar (z. B. OLG Hamm, FGPrax 2013, 197). - OLG Naumburg, 14.02.2018 - 12 Wx 59/17
Zulässiger Adressat von Zwangsmaßnahmen nach § 82 S. 1 GBO
Es ist anerkannt, dass das Grundbuchamt in einer ersten Stufe des Verfahrens zunächst den bzw. die jetzigen Eigentümer von Amts wegen ermitteln muss; § 26 FamFG ist in diesem Zusammenhang anwendbar (z. B. OLG Hamm, FGPrax 2013, 197 ).
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