Rechtsprechung
| OLG München, 05.11.2013 - 31 Wx 255/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
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Auslegung eines Testaments und die Belohnung für geleisteten Dienste
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 514
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70
Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB, …
Auszug aus OLG München, 05.11.2013 - 31 Wx 255/13
Die von der Beteiligten zu 1 erstrebte Ersatzerbfolge, bei der sie als Tochter an Stelle ihrer vorverstorbenen Mutter tritt, liegt außerhalb des Anwendungsbereichs der Vorschrift, die über ihren Wortlaut hinaus auch nicht analog angewendet werden kann (BGH NJW 1973, 240/242; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1349/1350).Eine ergänzende Auslegung gemäß dem Rechtsgedanken des § 2069 BGB erfordert vielmehr zusätzlich, dass sich aus sonstigen letztwilligen Bestimmungen oder auch außerhalb des Testaments liegenden Umständen ergibt, dass die Zuwendung der Bedachten als Erste ihres Stammes und nicht nur ihr persönlich gegolten hat (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ NJOZ 2005, 1070/1073).
- BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04
Testierfähigkeit bei vaskulärer Demenz - ergänzende Testamentsauslegung bei …
Auszug aus OLG München, 05.11.2013 - 31 Wx 255/13
b) In einem solchen Fall ist jedoch durch Auslegung zu ermitteln, ob in der Einsetzung des Erben zugleich die Kundgabe des Willens gesehen werden kann, die Abkömmlinge des Bedachten zu Ersatzerben zu berufen (BayObLG FamRZ 2005, 555/556).Eine ergänzende Auslegung gemäß dem Rechtsgedanken des § 2069 BGB erfordert vielmehr zusätzlich, dass sich aus sonstigen letztwilligen Bestimmungen oder auch außerhalb des Testaments liegenden Umständen ergibt, dass die Zuwendung der Bedachten als Erste ihres Stammes und nicht nur ihr persönlich gegolten hat (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ NJOZ 2005, 1070/1073).
- KG, 08.07.2010 - 1 W 126/08
Erbrecht der ehemaligen DDR: Ergänzende Testamentsauslegung hinsichtlich einer …
Auszug aus OLG München, 05.11.2013 - 31 Wx 255/13
bb) Entgegen der Meinung des Nachlassgerichts genügt für die Annahme eines hypothetischen Willens der Erblasserin in Bezug auf die Beteiligte zu 1 als Ersatzerbin ihrer Mutter nicht, dass die ursprünglich Bedachte der Erblasserin nahe stand (vgl. KG FamRZ 2011, 928/929 zu § 379 Abs. 1 S. 2 ZGB/DDR<§ 2069 BGB>).Eine solche, einem Abkömmling im Sinne des § 2069 BGB vergleichbare Stellung des Weggefallenen ist allgemeine Voraussetzung für eine ergänzende Auslegung zur Bestimmung von Ersatzerben, weil es andernfalls an dem zur Formwahrung erforderlichen Anhalt im Testament selbst fehlt (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 865; KG FamRZ 1977, 344/345 f.; KG FamRZ 2011, 928/929).
- BayObLG, 24.03.1999 - 1Z BR 33/99
Auslegung eines Erbvertrages
Auszug aus OLG München, 05.11.2013 - 31 Wx 255/13
Kann der wirkliche oder mutmaßliche Wille des Erblassers nicht festgestellt werden, ist eine ergänzende Auslegung in Betracht zu ziehen (BayObLGZ 1988, 165/167; FamRZ 2000, 58/60; 2001, 516).In jedem Fall ist aber der Erblasserwille anhand aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (BayObLG FamRZ 2000, 58/60;… Staudinger/Otte BGB § 2069 Rn. 31).
- OLG Hamm, 01.07.1991 - 15 W 129/91
Auszug aus OLG München, 05.11.2013 - 31 Wx 255/13
Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830). - BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87
Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender …
Auszug aus OLG München, 05.11.2013 - 31 Wx 255/13
Kann der wirkliche oder mutmaßliche Wille des Erblassers nicht festgestellt werden, ist eine ergänzende Auslegung in Betracht zu ziehen (BayObLGZ 1988, 165/167; FamRZ 2000, 58/60; 2001, 516). - OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 20 W 551/94
Ersatzerbfolge bei Erbunwürdigkeit
Auszug aus OLG München, 05.11.2013 - 31 Wx 255/13
Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830). - BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00
Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge bei gewillkürter Erbfolge
Auszug aus OLG München, 05.11.2013 - 31 Wx 255/13
Kann der wirkliche oder mutmaßliche Wille des Erblassers nicht festgestellt werden, ist eine ergänzende Auslegung in Betracht zu ziehen (BayObLGZ 1988, 165/167; FamRZ 2000, 58/60; 2001, 516). - BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Ergänzende Auslegung des Testaments; …
Auszug aus OLG München, 05.11.2013 - 31 Wx 255/13
Ist der Bedachte eine dem Erblasser nahe stehende Person, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt haben würde (BayObLG FamRZ 1991, 856/866; 1997, 641/642). - OLG Köln, 16.08.1990 - 10 UF 66/90
Treu und Glauben; Unterhaltsgläubigers; Unterhaltspflichtigen; Pflicht zur …
Auszug aus OLG München, 05.11.2013 - 31 Wx 255/13
Ist der Bedachte eine dem Erblasser nahe stehende Person, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt haben würde (BayObLG FamRZ 1991, 856/866; 1997, 641/642).
- OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16
Ergänzende Testamentsauslegung
Eine solche, einem Abkömmling im Sinne des § 2069 BGB vergleichbare Stellung des Weggefallenen ist allgemeine Voraussetzung für eine ergänzende Auslegung zur Bestimmung von Ersatzerben, weil es andernfalls an dem zur Formwahrung erforderlichen Anhalt im Testament selbst fehlt (vgl. OLG München FamRZ 2014, 514; BayObLG FamRZ 1991, 865; KG FamRZ 1977, 344). - OLG München, 25.07.2016 - 31 Wx 156/15
Auslegung der Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament …
Eine solche, einem Abkömmling im Sinne des § 2069 BGB vergleichbare Stellung des Weggefallenen ist allgemeine Voraussetzung für eine ergänzende Auslegung zur Bestimmung von Ersatzerben, weil es andernfalls an dem zur Formwahrung erforderlichen Anhalt im Testament selbst fehlt (vgl. OLG München FamRZ 2014, 514; BayObLG FamRZ 1991, 865; KG FamRZ 1977, 344/345 f.; KG FamRZ 2011, 928/929).Vielmehr deutet die Einsetzung der Mutter der Beteiligten zu 4 und 5 zu ihrer Rechtsnachfolgerin unter teilweiser Zurücksetzung ihrer leiblichen Verwandtschaft (betreffend Beteiligten zu 5 und dessen Bruder "Werner") darauf hin, dass sie ihre Auswahl in Bezug auf die Mutter der Beteiligten zu 4 und 5 als Erbin aufgrund ihrer persönlichen Beziehung und Nähe zu ihr getroffen hat (vgl. auch OLG München FamRZ 2014, 514; NJW-RR 2013, 456/457).
- OLG Düsseldorf, 08.11.2017 - 3 Wx 295/16
Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich des einer vorverstorbenen Erbin …
Eine ergänzende Auslegung im vorstehend behandelten Sinne erfordert zusätzlich, dass sich aus sonstigen letztwilligen Bestimmungen oder auch aus außerhalb des Testaments liegenden Umständen - für den Zeitpunkt der Testamentserrichtung - ergibt, dass die Zuwendung dem Bedachten als Erstem seines Stammes und nicht nur ihm persönlich gegolten hat (zu allem Vorstehenden: OLG München ZErb 2017, 199 f; NJW-RR 2017, 907 ff; FamRZ 2016, 2154 ff; FamRZ 2014, 514 f; Senat, NJW-RR 2014, 1287 f;… MK-Leipold, BGB, 7. Aufl. 2017, § 2069 Rdnr. 38 f m.w.Nachw.).Mit der besagten Differenzierung wird den Bedenken hinreichend Rechnung getragen, die in der Vergangenheit gegen die in der Rechtsprechung häufig verwendete Formulierung erhoben worden waren, lasse sich die Frage entscheiden, ob die Zuwendung dem Bedachten als Erstem seines Stammes oder ihm persönlich gegolten habe, könne dann die erforderliche Andeutung im Testament schon in der Tatsache der Berufung dieser Person zum Erben gesehen werden (so noch OLG München FamRZ 2014, 514 f;… dazu einerseits Staudinger-Otte, BGB, Neubearb. 2013, § 2069 Rdnr. 30, andererseits BeckOK BGB - Litzenburger, Stand: 15.06.2017, § 2084 Rdnr. 48).
- OLG München, 26.04.2017 - 31 Wx 378/16
Annahme einer Ersatzerbeneinsetzung durch ergänzende Auslegung eines Testaments …
Eine solche, einem Abkömmling im Sinne des § 2069 BGB vergleichbare Stellung des Weggefallenen ist vielmehr allgemeine Voraussetzung für eine ergänzende Auslegung zur Bestimmung von Ersatzerben, weil es andernfalls an dem zur Formwahrung erforderlichen Anhalt im Testament selbst fehlt (vgl. OLG München FamRZ 2014, 514; BayObLG FamRZ 1991, 865; KG FamRZ 1977, 344/345 f.; KG FamRZ 2011, 928/929). - KG, 22.06.2020 - 19 W 91/19
Testamentsauslegung: Erbeinsetzung einer mit Nachlassangelegenheiten betrauten …
Denn eine solche, einem Abkömmling im Sinne des § 2069 BGB vergleichbare Stellung des Weggefallenen ist allgemeine Voraussetzung für eine ergänzende Auslegung zur Bestimmung von Ersatzerben, weil es andernfalls an dem zur Formwahrung erforderlichen Anhalt im Testament selbst fehlt (vgl. OLG München, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 31 Wx 267/12 - FGPrax 2013, 177, 178; OLG München, Beschluss vom 5. November 2013 - 31 Wx 255/13 -, juris; OLG München, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 31 Wx 379/14 - NJW-RR 2015, 329, 330).
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