Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 27.12.2013 - 5 W 704/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- RA Kotz
Ordnungsgeldverhängung gegen Sachverständigen wegen Fristversäumung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen den Sachverständigen wegen nicht fristgerechter Fertigstellung des Gutachtens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Ordnungsgeld bei unwirksamer Fristsetzung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen den Sachverständigen wegen nicht fristgerechter Fertigstellung des Gutachtens
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Ordnungsgeld gegen Sachverständige ohne Frist- und Nachfristsetzung! (IBR 2014, 1380)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 18.12.2013 - 3 O 148/11
- OLG Koblenz, 27.12.2013 - 5 W 704/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 958
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 19.08.2013 - 9 AR 10/13 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 958
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 25.06.2018 - 9 AR 9/18
Bindungswirkung einer gem. § 17a GVG ergangenen Verweisung vom Landgericht an die …
Nach anderer Ansicht soll - ausnahmsweise - zur Wahrung einer funktionierenden Rechtspflege der Umstand der Rechtskraft und damit verbundenen Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses jedenfalls dann nicht einer Entscheidung in entsprechender Anwendung von § 5 Abs. 1 Nr. 4 FamFG oder § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO entgegenstehen, wenn es zu Zweifeln über die Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen kommt und deshalb zu besorgen ist, dass das Verfahren nicht mehr ordnungsgemäß betrieben wird, weil keines der beteiligten Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten (BGH, Beschluss vom 26. Juli 2005, Az. X ARZ 210/05; OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 958; OLG Braunschweig FamRZ 2012, 1816 - jeweils zitiert nach juris und mit weiteren Nachweisen). - OLG Brandenburg, 25.06.2018 - 9 AR 9/17 Nach anderer Ansicht soll - ausnahmsweise - zur Wahrung einer funktionierenden Rechtspflege der Umstand der Rechtskraft und damit verbundenen Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses jedenfalls dann nicht einer Entscheidung in entsprechender Anwendung von § 5 Abs. 1 Nr. 4 FamFG oder § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO entgegenstehen, wenn es zu Zweifeln über die Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen kommt und deshalb zu besorgen ist, dass das Verfahren nicht mehr ordnungsgemäß betrieben wird, weil keines der beteiligten Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten ( BGH, Beschluss vom 26. Juli 2005, Az. X ARZ 210/05 ; OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 958 ; OLG Braunschweig FamRZ 2012, 1816 - jeweils zitiert nach juris und mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 20.12.2013 - 20 UF 171/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online
Welche Frist gilt für den Widerruf eines Prozessvergleichs?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Pforzheim, 08.10.2013 - 2 F 57/13
- OLG Karlsruhe, 20.12.2013 - 20 UF 171/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 958
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