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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.07.2015 - 2 Ws 239/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17200
OLG Karlsruhe, 08.07.2015 - 2 Ws 239/15 (https://dejure.org/2015,17200)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.07.2015 - 2 Ws 239/15 (https://dejure.org/2015,17200)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - 2 Ws 239/15 (https://dejure.org/2015,17200)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Notwendige Begründung der gerichtlichen Zustimmung zur medizinischen Zwangsbehandlung eines Untergebrachten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Justiz Baden-Württemberg

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Notwendige Begründung der gerichtlichen Zustimmung zur medizinischen Zwangsbehandlung eines Untergebrachten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • ra.de
  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Zwangsbehandlung; Anforderungen an die Zustimmung der StVK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsbehandlung - und ie Zustimmung der Strafvollstreckungskammer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mögliche Dauer von mehr als sechs Wochen steht Zwangsbehandlung nicht entgegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überprüfung der Zustimmung der Strafvollstreckungskammer zur zwangsweisen medikamentösen Behandlung einer Untergebrachten mit dem Wirkstoff Aripiprazol für sechs Wochen; Anforderungen an die Begründung der Zustimmung zur Zwangsbehandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 2008
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2015 - 2 Ws 239/15
    Es wird deshalb - anknüpfend an die Ausführungen im zur letzten Fortdauerentscheidung ergangenen Senatsbeschluss vom 16.3.2015 (2 Ws 90/15) - bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit auch darauf einzugehen sein, ob den von der Untergebrachten ausgehenden Gefahren im Rahmen der Führungsaufsicht hinreichend begegnet werden kann (vgl. BVerfGE 70, 297 und Kammerbeschluss vom 12.12.2013 - 2 BvR 1690/13, bei juris).
  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Pauschale Verweigerung von Vollzugslockerungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2015 - 2 Ws 239/15
    In diesem Rahmen ist auf die bei Vollzugslockerungen gewonnenen Erkenntnisse zurückzugreifen und ggf. auch die rechtswidrige Versagung von Lockerungen zu bewerten (vgl. BVerfG NJW 1998, 2202).
  • BGH, 24.05.2012 - 5 StR 52/12

    Erhebliche Mängel der Beweiswürdigung; rechtsfehlerhafte Feststellung von Vorsatz …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2015 - 2 Ws 239/15
    Will ein Gericht - wie vorliegend - dem Ergebnis eines Sachverständigengutachtens ohne Angabe eigener Erwägungen folgen, müssen in den Gründen der Entscheidung wenigstens die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen mitgeteilt werden (BGHSt 12, 311, 314, NStZ 2012, 650;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 267 Rn. 13 - jeweils zu § 267 StPO).
  • BVerfG, 12.12.2013 - 2 BvR 1690/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2015 - 2 Ws 239/15
    Es wird deshalb - anknüpfend an die Ausführungen im zur letzten Fortdauerentscheidung ergangenen Senatsbeschluss vom 16.3.2015 (2 Ws 90/15) - bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit auch darauf einzugehen sein, ob den von der Untergebrachten ausgehenden Gefahren im Rahmen der Führungsaufsicht hinreichend begegnet werden kann (vgl. BVerfGE 70, 297 und Kammerbeschluss vom 12.12.2013 - 2 BvR 1690/13, bei juris).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2015 - 2 Ws 239/15
    Will ein Gericht - wie vorliegend - dem Ergebnis eines Sachverständigengutachtens ohne Angabe eigener Erwägungen folgen, müssen in den Gründen der Entscheidung wenigstens die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen mitgeteilt werden (BGHSt 12, 311, 314, NStZ 2012, 650;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 267 Rn. 13 - jeweils zu § 267 StPO).
  • OLG Hamburg, 12.05.2005 - 3 Vollz (Ws) 28/05

    Gerichtliche Entscheidung in Strafvollzugssachen nach neuen Recht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2015 - 2 Ws 239/15
    Im Rahmen der Beweiswürdigung müssen dabei die tatsächlichen Grundlagen gezogener Schlüsse und rechtlicher Bewertungen mitgeteilt werden, um dem Rechtsbeschwerdegericht eine rechtliche Nachprüfung zu ermöglichen (st. Rspr. des Senats, zuletzt Beschluss vom 23.6.2015 - 2 Ws 156/15; OLG Hamburg NStZ 2005, 592).
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2016 - 2 Ws 90/16

    Einstweilige strafrechtliche Unterbringung in Baden-Württemberg: Rechtsmittel …

    Dass die Behandlung von vornherein auf mehr als sechs Wochen angelegt ist, steht der Erteilung der gerichtlichen Zustimmung dabei nicht entgegen (Senat FamRZ 2015, 2008 ).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur …

    • eine Patientenverfügung im Sinne des § 1901a Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches - deren Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen und gegen die Durchführung der Maßnahme gerichtet sind - nicht vorliegt, • die untergebrachte Person durch eine Ärztin oder einen Arzt über Notwendigkeit, Art, Umfang, Dauer, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme in einer ihrer Auffassungsgabe und ihrem Gesundheitszustand angemessenen Weise aufgeklärt wurde, • der ernsthafte, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung von Druck unternommene Versuch einer Ärztin oder eines Arztes, ein Einverständnis der untergebrachten Person mit der Maßnahme zu erwirken, erfolglos geblieben ist (was dem Gericht in jedem Einzelfall unter Angabe des Zeitpunkts, des äußeren Rahmens, der Beteiligten, dem Umfang und dem Inhalt des Überzeugungsversuchs darzulegen ist [BVerfG, Beschluss vom 14.07.2015, Az.: 2 BvR 1549/14, u.a. in: Rpfleger 2015, Seiten 698 f.; BGH, Beschluss vom 02.09.2015, Az.: XII ZB 226/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 258 ff.; BGH, Beschluss vom 30.07.2014, Az.: XII ZB 169/14, u.a. in: NJW 2014, Seiten 3301 f.; BGH, Beschluss vom 04.06.2014, Az.: XII ZB 121/14, u.a. in: NJW 2014, Seiten 2497 ff.]), • die Maßnahme zur Abwendung einer Gefahr nach § 18 Absatz 3 Bbg PsychKG geeignet und erforderlich ist - insbesondere weil die Behandlung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den beabsichtigten Erfolg erwarten lässt und andere Mittel keinen Erfolg versprechen - und • der von der Maßnahme erwartete Nutzen die mit der Maßnahme verbundene Belastung und den durch das Unterlassen der Maßnahme möglichen Schaden deutlich überwiegt, insbesondere weil die Behandlung erforderlich ist, um die tatsächlichen Voraussetzungen der freien Selbstbestimmung der untergebrachten Person so weit herzustellen, dass ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit ermöglicht wird und insofern der erwartbare Nutzen der Behandlung mögliche Schäden der Nichtbehandlung deutlich feststellbar überwiegt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2015, Az.: 2 Ws 239/15, u.a. in: FamRZ 2015, Seite 2008) sowie • ohne die Behandlung eine langfristige Unterbringung zu erwarten wäre.
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2018 - 2 Ws 79/18

    Zwangsbehandlung bei einstweiliger Unterbringung: Notwendigkeit erneuter …

    Abschließend ist das Gewicht möglicher Nebenwirkungen in Bezug zu dem voraussichtlichen Nutzen der vorgeschlagenen Behandlung zu setzen (…BVerfG a.a.O., bei juris Rn. 61; Senat FamRZ 2015, 2008; Die Justiz 2017, 217 ).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2018 - 2 Ws 329/17

    Maßregelvollstreckungssache: Vollstreckung mehrfacher Anordnungen der …

    Ebenfalls besonders kritisch zu prüfen wird sein, ob - wie dies § 20 Abs. 3 Satz 4 und 5 PsychKHG vorschreiben - die mit der Behandlung verbundenen Belastungen nicht außer Verhältnis zum erwartbaren Nutzen stehen und letzterer mögliche Schäden der Nichtbehandlung deutlich überwiegt (zu den hohen Begründungsanforderungen kann im Übrigen auf die dazu ergangenen Beschlüsse des Senats vom 07.05.2014 - 2 Ws 150/14 = Die Justiz 2016, 58 [den Untergebrachten betreffend], vom 08.07.2015 - 2 Ws 239/15 = FamRZ 2015, 2008 , vom 05.04.2016 - 2 Ws 90/16 = Die Justiz 2017, 217 , vom 09.12.2016 - 2 Ws 364/16 = RuP 2017, 101 , vom 16.02.2017 - 2 Ws 36/17 = NStZ-RR 2017, 125 und vom 16.03.2018 - 2 Ws 58/18 , juris, sowie die dazu ergangene verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, namentlich BVerfGE 128, 282, verwiesen werden).
  • OLG Karlsruhe, 13.04.2018 - 2 Ws 102/18

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Anfechtbarkeit der durch einstweilige …

    Danach ist die Entscheidung über die gerichtliche Zustimmung zwar grundsätzlich mit der Rechtsbeschwerde gemäß § 116 StVollzG anfechtbar (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 08.07.2015 - 2 Ws 239/15 = FamRZ 2015, 2008 , vom 05.04.2016 - 2 Ws 90/16 = Die Justiz 2017, 217 , vom 16.02.2017 - 2 Ws 36/17 = NStZ-RR 2017, 125 und vom 11.09.2017 - 2 Ws 242/17 , juris; OLG Stuttgart Die Justiz 2014, 33 - zur Vorgängervorschrift des § 8 UBG).
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