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Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 11.08.2015

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.01.2015 - 10 UF 261/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,31684
OLG Brandenburg, 27.01.2015 - 10 UF 261/13 (https://dejure.org/2015,31684)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.01.2015 - 10 UF 261/13 (https://dejure.org/2015,31684)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - 10 UF 261/13 (https://dejure.org/2015,31684)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 27
    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen sexuellen Missbrauchs einer gemeinsamen und einer nicht vom ausgleichsberechtigten Ehemann abstammenden minderjährigen Tochter der Ehefrau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen sexuellen Missbrauchs einer gemeinsamen und einer nicht vom ausgleichsberechtigten Ehemann abstammenden minderjährigen Tochter der Ehefrau

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 377
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.02.2013 - XII ZB 527/12

    Versorgungsausgleich: Befristete Herabsetzung nach Gesetzesänderung zum …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2015 - 10 UF 261/13
    Da Voraussetzung für einen Ausschluss oder eine Herabsetzung des Versorgungsausgleichs eine grobe Unbilligkeit ist, muss eine rein schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs unter den besonderen Gegebenheiten des konkreten Falles dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, nämlich eine dauerhaft gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte zu gewährleisten, in unerträglicher Weise widersprechen (…BGH, FamRZ 2013, 106 Rn. 19; FamRZ 2013, 690 Rn. 14).
  • BGH, 19.09.2012 - XII ZB 649/11

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Rentenanrecht in der irischen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2015 - 10 UF 261/13
    Da Voraussetzung für einen Ausschluss oder eine Herabsetzung des Versorgungsausgleichs eine grobe Unbilligkeit ist, muss eine rein schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs unter den besonderen Gegebenheiten des konkreten Falles dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, nämlich eine dauerhaft gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte zu gewährleisten, in unerträglicher Weise widersprechen (BGH, FamRZ 2013, 106 Rn. 19;… FamRZ 2013, 690 Rn. 14).
  • BGH, 28.09.2005 - XII ZB 177/00

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei sehr kurzem Zusammenleben der Eheleute

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2015 - 10 UF 261/13
    Es ist jedoch nur dann geeignet, die Herabsetzung oder den Ausschluss des Versorgungsausgleichs zu begründen, wenn es wegen seiner Auswirkungen auf den Ehepartner ganz besonders ins Gewicht fällt; es muss für den anderen Ehegatten so belastend gewesen sein, dass die ungekürzte Durchführung des Versorgungsausgleichs deshalb unerträglich erscheint (BGH, FamRZ 2005, 2052, 2054).
  • BGH, 11.10.2006 - XII ZB 39/03

    Berücksichtigung von Härten im Abänderungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2015 - 10 UF 261/13
    Auch der sexuelle Missbrauch einer gemeinsamen Tochter der Ehegatten kann die Annahme grober Unbilligkeit begründen (BGH, FamRZ 2007, 360, 362).
  • BGH, 09.05.1990 - XII ZB 76/89

    Anwendung der Härteklausel bei Tötungsversuch in nicht auszuschließender …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2015 - 10 UF 261/13
    Auch ein einzelner Vorfall kann eine grobe Unbilligkeit begründen (BGH, FamRZ 1990, 985, 986).
  • OLG Bamberg, 23.03.2007 - 7 UF 177/06

    Anwendung der Härteklausel bei körperlicher Misshandlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2015 - 10 UF 261/13
    In Betracht kommt dies insbesondere bei Straftaten zulasten des anderen Ehegatten (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 2007, 1748, 1749; OLG Celle, FamRZ 2007, 1333 ; KG, FamRZ 2004, 643 ).
  • OLG Celle, 23.03.2007 - 19 UF 290/06

    Voraussetzungen für eine grobe Unbilligkeit eines Versorgungsausgleichs zwischen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2015 - 10 UF 261/13
    In Betracht kommt dies insbesondere bei Straftaten zulasten des anderen Ehegatten (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 2007, 1748, 1749; OLG Celle, FamRZ 2007, 1333 ; KG, FamRZ 2004, 643 ).
  • KG, 13.10.2003 - 16 UF 319/02

    Versorgungsausgleich: Hälftige Kürzung wegen schwerer Straftaten der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2015 - 10 UF 261/13
    In Betracht kommt dies insbesondere bei Straftaten zulasten des anderen Ehegatten (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 2007, 1748, 1749; OLG Celle, FamRZ 2007, 1333 ; KG, FamRZ 2004, 643 ).
  • AG Schwäbisch Hall, 14.03.2022 - 2 F 371/20
    Ein solches persönliches Fehlverhalten liegt in dem sexuellen Missbrauch des gemeinsamen Kindes (vgl. dazu OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.01.2015 - 10 UF 261/13 -, BeckRS 2015, 17574).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.08.2015 - 13 UF 414/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,54278
OLG Koblenz, 11.08.2015 - 13 UF 414/15 (https://dejure.org/2015,54278)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.08.2015 - 13 UF 414/15 (https://dejure.org/2015,54278)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. August 2015 - 13 UF 414/15 (https://dejure.org/2015,54278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kanzlei-kotz.de

    Versorgungsausgleich - Ausschluss wegen tätlichen Angriffs auf Ausgleichspflichtigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • srf-hn.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs aufgrund Fehlverhaltens

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 377
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.04.2013 - XII ZB 172/08

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Grobe Unbilligkeit bei vorzeitiger …

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2015 - 13 UF 414/15
    Die rein schematische Durchführung des Ausgleichs muss dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs, eine dauerhaft gleichmäßige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten zu gewährleisten, in unerträglicher Weise widersprechen (vgl. BGH NJW-RR 2013, 898 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 09.05.1990 - XII ZB 76/89

    Anwendung der Härteklausel bei Tötungsversuch in nicht auszuschließender …

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2015 - 13 UF 414/15
    Es ist in der Rechtsprechung allerdings anerkannt, dass auch ein einmaliges eheliches Fehlverhalten ohne wirtschaftliche Relevanz den Ausschluss des Versorgungsausgleichs rechtfertigen kann, wenn es für sich genommen besonders schwerwiegend ist und wegen seiner Auswirkungen auf den ausgleichspflichtigen Ehegatten ganz besonders ins Gewicht fällt (vgl. BGH, FamRZ 1990, 985, OLG Bamberg FamRZ 2007, 1748, OLG Celle, FamRZ 2007, 1333) und zudem ein nicht unerhebliches Verschulden vorliegt (BGH FamRZ 1990, 985).
  • BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 67/85

    Herabsetzung des Ausgleichsbetrages im Rahmen des Versorgungsausgleichs aufgrund …

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2015 - 13 UF 414/15
    Berücksichtigungsfähig sind solche Verfehlungen nur, wenn sie wegen der Auswirkungen auf den loyalen Ehegatten ganz besonders erheblich sind (BGH FamRZ 1987, 362, 363).
  • OLG München, 18.02.2021 - 12 UF 294/20

    Grundsätzlich keine Zurückverweisung in Ehe- und Verbundsachen - kein …

    Rn. 96 f) Die hiesige Fallkonstellation ist den antragsgegnerseits zitierten Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 11.02.2015, 2 UF 147/14 - juris) und des OLG Koblenz (Beschluss vom 11.08.2015, 13 UF 414/15, FamRZ 2016, 377) nicht vergleichbar.
  • OLG Stuttgart, 04.07.2025 - 11 UF 40/25

    Grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs nach jahrelanger häuslicher Gewalt

    Die unterschiedlichen aktuellen Einkommensverhältnisse liegen in der unterschiedlichen persönlichen und beruflichen Entwicklung der Beteiligten begründet, was für sich genommen keine Unbilligkeit begründen kann (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 17. August 2015 - 13 UF 414/15 -, juris).
  • OLG Celle, 30.01.2020 - 19 UF 32/17
    Handelt es sich um ein einmaliges Fehlverhalten, kann dies den Ausschluss des Versorgungsausgleichs nur dann rechtfertigen, wenn es für sich genommen besonders schwerwiegend ist und wegen seiner Auswirkungen auf den ausgleichspflichtigen Ehegatten ganz besonders ins Gewicht fällt (vgl. BGH , FamRZ 1990, 985, OLG Bamberg FamRZ 2007, 1748, OLG Celle, FamRZ 2007, 1333; OLG Koblenz, Beschluss vom 17. August 2015 - 13 UF 414/15 - , Rn. 12, zit. n. juris).
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