Rechtsprechung
| AG Erfurt, 04.05.2018 - 36 F 1499/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2018, 1671
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Frankfurt, 18.04.2019 - 4 UF 81/19
Kein Teilentzug der elterlichen Sorge für Entscheidung über Schulbesuch
Der auf eine familiengerichtliche Entscheidung nach § 1671 BGB bezogene Antrag eines Elternteils enthält als "Minus" auch den Antrag auf eine Entscheidung nach § 1628 BGB und kann daher mit hier sogar ausdrücklich erteilter Zustimmung des Kindesvaters (vgl. Schriftsatz vom 27. März 2019) entsprechend ausgelegt werden (vgl. AG Erfurt FamRZ 2018, 1671-1673). - AG Mönchengladbach-Rheydt, 21.07.2021 - 18 F 85/21
Elternstreit Umzug Kinder unaufschiebbare Handlung bei Kindeswohlgefährdung
Der Lebensmittelpunkt und die Schule prägen ein Kind maßgebend in seiner Persönlichkeitsentwicklung (vgl. AG Erfurt Beschl. v. 4.5.2018 - 36 F 1499/17, BeckRS 2018, 27382;… Haußleiter aaO). - OLG Frankfurt, 29.05.2026 - 5 UF 113/26
Elternstreit sorgerechtlicher Natur durch Uneinigkeit über Umzugsabsicht
Das Argument des geringeren Eingriffs wird auch angeführt, wenn es die Eltern nach der Trennung zwar versäumt haben, die Basis für eine Kooperation und eine sichere Kommunikation zu legen, die Kooperations- und Kommunikationsebene der Eltern aber nicht so zerstört sei, dass zu erwarten wäre, dass sich die Eltern zukünftig in jeder Angelegenheit des Kindes nicht werden einigen können (AG Erfurt, Beschluss vom 04.05.2018 - 36 F 1499/17, FamRZ 2018, 1671).
- OLG Frankfurt, 06.08.2026 - 6 UF 117/26
Kindeswohlprüfung bei Umzugsabsicht des vorwiegend allein betreuenden Elternteils
Das Argument des geringeren Eingriffs wird auch angeführt, wenn es die Eltern nach der Trennung zwar versäumt haben, die Basis für eine Kooperation und eine sichere Kommunikation zu legen, die Kooperations- und Kommunikationsebene der Eltern aber nicht so zerstört sei, dass zu erwarten wäre, dass sich die Eltern zukünftig in jeder Angelegenheit des Kindes nicht werden einigen können (AG Erfurt, Beschluss vom 04.05.2018 - 36 F 1499/17, BeckRS 2018, 27382). - OLG Frankfurt, 05.05.2025 - 4 UF 181/24
Möglichkeiten der Namensänderung nach § 1617d ff. BGBFassung 1.5.2025
Ob in dem Antrag nach § 1671 Abs. 1 BGB ein Antrag nach § 1628 BGB als wesensgleiches Minus enthalten ist (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.04.2019 - 4 UF 81/19 , FamRZ 2019, 1244; AG Erfurt, Beschluss vom 04.05.2018 - 36 F 1499/14, FamRZ 2018, 1671) oder der ursprüngliche Antrag in einen Antrag nach § 1628 BGB umzudeuten ist, weil vorliegend aus Verhältnismäßigkeitsgründen nur ein solcher zu dem angestrebten Ziel führen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 27.06.2018 - XII ZB 46/18, FamRZ 2018, 1512), bedarf hier keiner abschließenden Klärung, weil sämtliche Voraussetzungen vorliegen und beide Wege zur Anwendung des § 1628 BGB führen. - AG Frankenthal, 16.12.2025 - 74 F 251/25
Kinder sollten bis zur Entscheidung in der Hauptsache in dem ihnen vertrauten …
Ob in dem Antrag nach § 1671 Abs. 1 BGB ein Antrag nach § 1628 BGB als wesensgleiches Minus enthalten ist (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.04.2019 - 4 UF 81/19, FamRZ 2019, 1244; AG Erfurt, Beschluss vom 04.05.2018 - 36 F 1499/14, FamRZ 2018, 1671) oder der ursprüngliche Antrag in einen Antrag nach § 1628 BGB umzudeuten ist, weil vorliegend aus Verhältnismäßigkeitsgründen nur ein solcher zu dem angestrebten Ziel führen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 27.06.2018 - XII ZB 46/18, FamRZ 2018, 1512;… Scholz/Kleffmann FamR-HdB/Wache, 47. EL Juli 2025, Teil E Rn. 61; OLG Jena NJ 2025, 318), bedarf hier keiner abschließenden Klärung, weil sämtliche Voraussetzungen vorliegen und beide Wege zur Anwendung des § 1628 BGB führen (vgl. auch OLG Frankfurt NJW-RR 2025, 141). - AG Flensburg, 30.11.2023 - 90 F 93/22
Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die …
Dies gilt insbesondere für die - auch hier in Rede stehende - Konstellation der sorgerechtlich relevant werdenden, bei gemeinsamer elterlicher Sorge getrennt lebender Eltern von diesen konsensual zu beantwortenden (§§ 1687 Abs. 1 Satz 1, 1627 BGB) Frage eines Umzuges der Kinder mit dem umzugswilligen Elternteil, bei dessen Umsetzung für die betroffenen Kinder - ggf. unter Aufgabe der bisherigen räumlich-sozialen und/oder Betreuungs-Kontinuität - ein neuer Lebensmittelpunkt bzw. gewöhnlicher Aufenthalt entstünde (vgl. aus der jüngeren Rspr. nur: AG Erfurt v. 04.05.2018, 36 F 1499/17 = FamRZ 2018, 1671; OLG Koblenz v. 14.11.2018, 13 UF 413/18 = FamRZ 2019, 804; OLG Stuttgart v. 26.10.2018, 15 UF 170/18 = FamRZ 2019, 802;… vgl. auch: Schwab a.a.O.).
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