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Rechtsprechung
   OLG München, 22.08.2017 - 16 UF 783/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,55654
OLG München, 22.08.2017 - 16 UF 783/17 (https://dejure.org/2017,55654)
OLG München, Entscheidung vom 22.08.2017 - 16 UF 783/17 (https://dejure.org/2017,55654)
OLG München, Entscheidung vom 22. August 2017 - 16 UF 783/17 (https://dejure.org/2017,55654)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 255
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 01.09.2016 - 5 UF 17/16

    Behandlung sogenannter "Kinderrentenversicherungen" im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG München, 22.08.2017 - 16 UF 783/17
    Dann habe eine solche Versicherung für den Ehegatten keinen Versorgungscharakter (OLG Hamm, FamRZ 2017, Seite 436).
  • OLG Zweibrücken, 04.02.2011 - 2 UF 82/10

    Einbeziehung einer als Sparvertrag abgeschlossenen privaten …

    Auszug aus OLG München, 22.08.2017 - 16 UF 783/17
    Demgegenüber hat sich das OLG Zweibrücken dafür ausgesprochen, dass eine solche Versicherung regelmäßig nicht dem Versorgungsausgleich unterliege, weil es sich um eine Versicherung des Kindes handele (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, Seite 803).
  • OLG Karlsruhe, 04.02.2021 - 20 UF 145/20

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer so genannten "Kinderrentenversicherung"

    Rn. 10 Bei der aufgeschobenen privaten Rentenversicherung, die der Antragsteller bei der W. als Versicherungsnehmer hält, versicherte Person und Bezugsberechtigte im Erlebensfall jedoch seine am ...1999 geborene Tochter ist, handelt es sich um eine Vertragsgestaltung, die als "Kinderrentenversicherung" bezeichnet und deren Behandlung im Versorgungsausgleich in der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt wird (vgl. zuletzt etwa OLG Hamm, FamRZ 2017, 436 Rn. 15 sowie OLG München, FamRZ 2018, 255, Rn. 9 f.).

    Dem ist das OLG München im Grundsatz gefolgt und hat in einem Fall, in dem die Versicherungsleistung vertragsgemäß (als Garantierente oder Garantiekapital) auszuzahlen war, sobald das Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat, befunden, es handele sich vom wirtschaftlichen Zweck her um eine Versicherung, die dazu diene, dem Kind mit Erreichen des 18. Lebensjahres ein angemessenes Startkapital zur Verfügung zu stellen (OLG München FamRZ 2018, 255 Rn. 10 f.).

  • OLG Bamberg, 28.12.2020 - 2 UF 112/20

    Private Rentenversicherungen auf das Leben eines Kindes im Versorgungsausgleich

    Entgegen der hier vertretenen herrschenden Meinung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Hamm FamRZ 2017, 436; FamRZ 2016, 549; OLG Zweibrücken NJW-RR 2011, 803; OLG München FamRZ 2018, 255), hat das Brandenburgische Oberlandesgericht die Auffassung vertreten, dass Lebensversicherungen eines Ehegatten, die auf das Leben seines Kindes als Versicherter abgeschlossen worden sind, regelmäßig dem Versorgungsausgleich unterfallen würden (OLG Brandenburg FamRZ 2015, 1798).
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