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Weitere Entscheidungen unten: OLG Stuttgart, 08.06.2017 | OLG Karlsruhe, 28.03.2017

Rechtsprechung
   KG, 24.05.2017 - 16 UF 50/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,63876
KG, 24.05.2017 - 16 UF 50/17 (https://dejure.org/2017,63876)
KG, Entscheidung vom 24.05.2017 - 16 UF 50/17 (https://dejure.org/2017,63876)
KG, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 16 UF 50/17 (https://dejure.org/2017,63876)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Rückführungsverlangen des sorgeberechtigten Elternteils nach internationaler Kindesentführung: Widerrechtliches Zurückhalten eines Kindes nach Verbringung aus einem Drittstaat in einen Vertragsstaat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HKÜ Art. 3
    Anwendbarkeit des HKÜ bei Beginn der Entziehung in einem nicht an das HKÜ gebundenen Staat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des HKÜ bei Beginn der Entziehung in einem nicht an das HKÜ gebundenen Staat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerrechtliches Zurückhalten von Kindern

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    HKÜ Art. 3; HKÜ Art. 4; HKÜ Art. 12; HKÜ Art. 17
    Kindschaftsrecht --> Kindesentführung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Widerrechtliches Zurückhalten i.S.d. Art. 3 HKÜ

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 39
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 09.10.2014 - C-376/14

    C - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle …

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 16 UF 50/17
    Hierfür sind insbesondere die Dauer, die Regelmäßigkeit und die Umstände des Aufenthalts in einem Mitgliedsstaat sowie die Gründe für diesen Aufenthalt und den Umzug der Familie in diesen Staat, die Staatsangehörigkeit des Kindes, Ort und Umstände der Einschulung, die Sprachkenntnisse sowie die familiären und sozialen Bindungen des Kindes in dem betreffenden Staat zu berücksichtigen (EuGH FamRZ 2009, 843; FamRZ 2011, 617; FamRZ 2015, 107).

    Diese Absicht kann sich in bestimmten äußeren Umständen wie in dem Erwerb oder der Anmietung einer Wohnung in diesem Staat manifestieren (EuGH FamRZ 2015, 107 Rn. 52).

    Ob die Mutter mit ihrem achtmonatigen Aufenthalt im Senegal vom 17.12.2015 bis zum 15.8.2016 einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder begründet hat, wogegen Bedenken bestehen, zumal der Aufenthalt im Senegal zwischen den Eltern als Ferienaufenthalt vereinbart war und der Verbleib in diesem Land unter Verstoß gegen die eigene eidesstattliche Versicherung der Mutter sowie die Verfügung des Obergerichts J... vom 2.2.2016 erfolgte (vgl. auch EuGH, FamRZ 2015, 107 Rn. 56;… OLG Hamm, a.a.O.) ist letztlich unerheblich.

  • KG, 12.08.2013 - 16 UF 122/13

    Haager Kindesentführungsübereinkommen: Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 16 UF 50/17
    Ein etwaiger innerer - nicht nach außen getretener - Vorbehalt der Mutter in Bezug auf eine alsbaldige Rückkehr mit den Kindern in den Senegal vermag an der Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts in Südafrika nichts zu ändern (vgl. Senat, Beschluss vom 12.8.2013 - 16 UF 122/13 - bei juris).
  • EuGH, 02.04.2009 - C-523/07

    A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und …

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 16 UF 50/17
    Hierfür sind insbesondere die Dauer, die Regelmäßigkeit und die Umstände des Aufenthalts in einem Mitgliedsstaat sowie die Gründe für diesen Aufenthalt und den Umzug der Familie in diesen Staat, die Staatsangehörigkeit des Kindes, Ort und Umstände der Einschulung, die Sprachkenntnisse sowie die familiären und sozialen Bindungen des Kindes in dem betreffenden Staat zu berücksichtigen (EuGH FamRZ 2009, 843; FamRZ 2011, 617; FamRZ 2015, 107).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-497/10

    Mercredi - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 16 UF 50/17
    Hierfür sind insbesondere die Dauer, die Regelmäßigkeit und die Umstände des Aufenthalts in einem Mitgliedsstaat sowie die Gründe für diesen Aufenthalt und den Umzug der Familie in diesen Staat, die Staatsangehörigkeit des Kindes, Ort und Umstände der Einschulung, die Sprachkenntnisse sowie die familiären und sozialen Bindungen des Kindes in dem betreffenden Staat zu berücksichtigen (EuGH FamRZ 2009, 843; FamRZ 2011, 617; FamRZ 2015, 107).
  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 186/03

    Zuständigkeit der Ehegerichte für Entscheidungen der elterlichen Verantwortung

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 16 UF 50/17
    Denn die Rechtmäßigkeit bzw. rechtliche Absicherung des Aufenthalts ist keine Voraussetzung für das Entstehen eines gewöhnlichen Aufenthalts (vgl. BGHZ 163, 248, Rn. 18 für das MSA; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 324;… D. Baetge in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., a.a.O. Rn.22 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 05.03.2001 - 11 WF 320/01

    Ehescheidung von Asylbewerbern - gewöhnlicher Aufenthalt - maßgebliches Recht

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 16 UF 50/17
    Denn die Rechtmäßigkeit bzw. rechtliche Absicherung des Aufenthalts ist keine Voraussetzung für das Entstehen eines gewöhnlichen Aufenthalts (…vgl. BGHZ 163, 248, Rn. 18 für das MSA; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 324;… D. Baetge in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., a.a.O. Rn.22 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 26.03.2015 - 11 UF 23/15

    Rückführung eines Kindes nach Frankreich

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 16 UF 50/17
    Rn. 14 Die Mutter wusste bei ihrer Ausreise am 17.12.2015 auch, dass der Vater einem dauerhaften Wegzug nicht zustimmt (vgl. dazu: OLG Hamm, Beschluss vom 26.3.2015 - 11 UF 23/15 -), anderenfalls hätte es der Erklärung gegenüber dem Obergericht J... vom 12.12.2015 nicht bedurft.
  • KG, 01.08.2023 - 16 UF 49/23

    Elterliche Sorge: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Wechsel des …

    Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass in Fällen, in denen der Aufenthalt von vornherein auf längere Dauer angelegt ist, anerkannt ist, dass der neue Aufenthalt unmittelbar zum gewöhnlichen Aufenthalt erstarken kann (vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 182/08, BGHZ 188, 207 = FamRZ 2011, 542 [Rz. 35]; Senat, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 16 UF 50/17 , IPRax 2018, 529 [Rz. 11] sowie Völker/Clausius, a.a.O., § 11 Rn. 93;… Benicke, in Nomos-KommentarBGB AT, a.a.O. Art. 5 KSÜ Rn. 11).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 17 UF 45/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,33089
OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 17 UF 45/16 (https://dejure.org/2017,33089)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.06.2017 - 17 UF 45/16 (https://dejure.org/2017,33089)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 17 UF 45/16 (https://dejure.org/2017,33089)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 8 Abs 1 EGV 2201/2003, § 1696 Abs 1 BGB, § 166 FamFG
    Internationale Zuständigkeit für die Abänderung einer rechtskräftigen Entscheidung betreffend das Umgangsrecht mit einem minderjährigen Kind: Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes in einen anderen EU-Mitgliedstaat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    BGB § 1696; EuEheVO 2201/2003 Art. 8; EuEheVO 2201/2003 Art. 21; EuEheVO 2201/2003 Art. 23; EuEheVO 2201/2003 Art. 41; EuEheVO 2201/2003 Art. 48; FamFG § 166; KSÜ Art. 15
    Freiwillige Gerichtsbarkeit --> Namens- und familienrechtliche Sachen-->; Anerkennung und Vollstreckung --> Ehe- und Kindschaftssachen; Kindschaftsrecht --> Kindschaftsrecht gesamt bis 2019

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 39
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.02.2017 - C-499/15

    W und V - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 17 UF 45/16
    Die Gerichte des Mitgliedstaats, die eine rechtskräftige Entscheidung betreffend die elterliche Verantwortung für ein minderjähriges Kind erlassen haben, sind über einen Antrag auf Abänderung dieser Entscheidung nicht mehr international zuständig, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats hat (EuGH, FamRZ 2017, 734).
  • OLG Köln, 12.12.2011 - 4 UF 256/11

    Kostenentscheidung im Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 17 UF 45/16
    Vielmehr entspricht es hier in der Regel der Billigkeit, die Gerichtskosten zwischen den Eltern hälftig zu teilen und die Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht anzuordnen (OLG Köln, MDR 2012, 289; KG, FamRZ 2012, 1162).
  • OLG Stuttgart, 08.04.2024 - 15 WF 16/24

    Umgangsverfahren: Aussetzung nach der Brüssel IIb-VO wegen einer vorrangigen …

    Rn. 20 Zwar ist der Senat der Ansicht, dass es im Rahmen des Umgangsverfahrens nicht darauf ankommen kann, ob es sich um Umgangsverfahren vor und nach Rechtskraft der Scheidung handelt, da der Verordnung ein weiter Begriff "desselben Anspruchs" zugrunde liegt (…Prütting/Gehrlein/Dimmler, ZPO, 15. Aufl., Art. 19 Brüssel IIa-VO Rn. 4; a.A. allerdings OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 17 UF 45/16 -, Rn. 40 , juris).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.03.2017 - 2 UF 106/16   

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https://dejure.org/2017,33093
OLG Karlsruhe, 28.03.2017 - 2 UF 106/16 (https://dejure.org/2017,33093)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.03.2017 - 2 UF 106/16 (https://dejure.org/2017,33093)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. März 2017 - 2 UF 106/16 (https://dejure.org/2017,33093)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 39
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 22.09.2022 - 1 UF 205/21

    Keine Vollstreckung einer Rückführungsanordnung bei drohendem körperlichem oder …

    Der Vorrang des Kindeswohls ist in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen selbst noch im Vollstreckungsverfahren nach einem stattgebenden Rückführungsbeschluss (KG v. 8.10.2021 - 16 UF 120/21;… OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Karlsruhe v. 28.3.2017 - 2 UF 106/16 = IPRspr 2017, Nr. 162b, 298 ff.; OLG Hamburg v. 25.6.2014 - 12 UF 111/13 = FamRZ 2015, 64; OLG Stuttgart v. 13.1.2009 - 17 UF 234/08 = OLGR 2009, 401; OGH Wien v. 15.10.1996 - 4 Ob 2288/96 ZfRV 1997, 33; vgl. auch BVerfG v. 1.8.2022 - 1 BvQ 50/22, juris, Orientierungssatz 1c, im Zusammenhang mit einer Vollstreckung zur Herausgabe gem. Art. 42 Brüssel IIa-VO;… Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht, 8. Aufl. 2021, § 11 Rn. 146, Schweppe in: Salgo/Lack, Verfahrensbeistandschaft, 4. Aufl. 2020, IV. Rz. 1764;… Cirullies, Vollstreckung in Familiensachen, 2. Aufl. 2017, Rn. 638;… Heilmann/Schweppe, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, 2. Aufl., § 44 Rz. 8 f; Erb-Klünemann, FamRB 2018, 327, 332 ff.; vgl. auch für Verfahren, die ab dem 1.8.2022 eingeleitet werden, Art. 56 Abs. 4-6 i.V.m. Art. 100 Abs. 1 Brüssel IIb-Verordnung sowie Flindt, NZFam 2022, 669, 679f.: Aussetzung oder gänzliche Ablehnung der Vollstreckung bei schwerwiegender Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind aufgrund von Hindernissen oder Änderungen der Umstände, die nach Ergehen der Entscheidung aufgetreten sind).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2020 - 2 UF 200/19
    Beachtlich sind vielmehr nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohls, die über die mit einer Rückführung gewöhnlich verbundenen Schwierigkeiten hinausgehen; demnach ist eine enge Auslegung von Art. 13 HKÜ geboten (…BVerfG, FamRZ 1996, 405 Rn. 11 (IPRspr. 1996 Nr. 89); Senat, Beschluss vom 28.03.2017 - 2 UF 106/16 (IPRspr 2017-162b) - FamRZ 2018, 39 Rn. 15, juris).
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