Rechtsprechung
| OLG Köln, 28.03.2019 - 10 UF 18/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1671 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1671
Zulässigkeit der Abweichung von einem grundsätzlich nachvollziehbaren Kindeswillen bei der Entscheidung über die elterliche Sorge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kindeswille kann bei Sorgerechtsentscheidung unbeachtlich sein.
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beachtlichkeit des Kindeswillens bei einer Sorgerechtsentscheidung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Kindeswille gleich Kindeswohl?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Stellenwert des Kindeswillens im Sorgerechtsverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Jülich, 08.01.2019 - 10 F 384/18
- OLG Köln, 28.03.2019 - 10 UF 18/19
Papierfundstellen
- NJW 2019, 2705
- FamRZ 2020, 35
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03
Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2019 - 10 UF 18/19
Zwar können die Eltern das gemeinsame Sorgerecht nur dann weiterhin ausüben, wenn sie - als unverzichtbare Voraussetzung hierfür - auch Kooperationsbereitschaft zeigen, also den Willen, die Verantwortung für das Kind auch nach der Trennung zusammen zu tragen (…BVerfG, Urt. v. 03.11.1982 - 1 BvL 25/80, FamRZ 1982, 1179; BVerfG, Beschl. v. 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03, FamRZ 2004, 354).Rn. 5 Die (maßgebend aus der Vergangenheit der Paarbeziehung resultierenden) Differenzen, die zwischen den Elternteilen noch bestehen mögen, stehen indes einer dem Kindeswohl entsprechenden gemeinsamen Ausübung der Elternverantwortung, die lediglich ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge voraussetzt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03,FamRZ 2004, 354; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.03.2015 - 18 UF 304/14, n.v.), vorliegend nicht entgegen.
- BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09
Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der …
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2019 - 10 UF 18/19
Der geäußerte Kindeswille bleibt ein Gesichtspunkt im Rahmen des übergeordneten Entscheidungsmaßstabs des Kindeswohles, also des "wohlverstandenen Kindesinteresses" (BGH, Beschl. v. 28.04.2010 - XII ZB 81/09, FamRZ 2010, 1060;… Staudinger/Coester (2016), § 1671, Rn. 234). - BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80
Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2019 - 10 UF 18/19
Zwar können die Eltern das gemeinsame Sorgerecht nur dann weiterhin ausüben, wenn sie - als unverzichtbare Voraussetzung hierfür - auch Kooperationsbereitschaft zeigen, also den Willen, die Verantwortung für das Kind auch nach der Trennung zusammen zu tragen (BVerfG, Urt. v. 03.11.1982 - 1 BvL 25/80, FamRZ 1982, 1179; BVerfG, Beschl. v. 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03, FamRZ 2004, 354).
- BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04
Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung eines Umgangsrechts des nicht …
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2019 - 10 UF 18/19
Demgemäß muss stets die Verträglichkeit der vom Kind gewünschten Lösung mit seinem "Wohl" geprüft werden (BVerfG, Beschl. v. 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04, FamRZ 2005, 1057, (1058); BVerfG FamRZ 2007, 1797 (1798)). - BVerfG, 05.09.2007 - 1 BvR 1426/07
Verfassungsrechtliche Gewährleistung des Elternrechts
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2019 - 10 UF 18/19
Demgemäß muss stets die Verträglichkeit der vom Kind gewünschten Lösung mit seinem "Wohl" geprüft werden (BVerfG, Beschl. v. 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04, FamRZ 2005, 1057, (1058); BVerfG FamRZ 2007, 1797 (1798)). - OLG Karlsruhe, 26.03.2015 - 18 UF 304/14
Elterliche Sorge: Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts bei …
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2019 - 10 UF 18/19
Rn. 5 Die (maßgebend aus der Vergangenheit der Paarbeziehung resultierenden) Differenzen, die zwischen den Elternteilen noch bestehen mögen, stehen indes einer dem Kindeswohl entsprechenden gemeinsamen Ausübung der Elternverantwortung, die lediglich ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge voraussetzt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03,FamRZ 2004, 354; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.03.2015 - 18 UF 304/14, n.v.), vorliegend nicht entgegen. - OLG Schleswig, 03.01.2012 - 10 WF 263/11
Voraussetzung der Aufhebung der gemeinsamen Sorge bei fehlendem Kontakt zwischen …
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2019 - 10 UF 18/19
Der Kindeswille allein ist daher kein Grund, das gemeinsame Sorgerecht der Eltern aufzuheben, wenn nicht noch objektive Gründe des Kindeswohls dafür sprechen (OLG Schleswig, Beschl. v. 03.01.2012 - 10 WF 263/11, FamRZ 2012, 1066). - OLG Köln, 11.03.2008 - 4 UF 119/07
Familienrecht - Gemeinsame Sorge trotz Zerstrittenheit der Eltern
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2019 - 10 UF 18/19
Fehlende Kooperation der Eltern kann nur dann zum Anlass der Aufhebung eines gemeinsamen Sorgerechts gemacht werden, wenn die begründete Annahme besteht, dass die Kindeseltern eine dem Kindeswohl dienende gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nicht gewährleisten können; eine (selbst heillose) Zerstrittenheit der Eltern als solche allein genügt hierfür nicht (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 11.03.2008 - 4 UF 119/07, NJW-RR 2008, 1319; Senat, Beschl. v. 06.01.2016 - 10 UF 162/15, zit. n. Juris). - OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 9 UF 191/07
Anspruch eines Elternteils auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein …
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2019 - 10 UF 18/19
Rn. 12 Ein solcherart schwankender, unentschlossener Wille hat indes weniger entscheidungsleitende Bedeutung - er ist regelmäßig Ausdruck von Loyalitätskonflikten und innerer Hin- und Hergerissenheit des Kindes (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 20.08.2007 - 13 UF 166/07, FamRZ 2008, 2301 (2302); OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.04.2008 - 9 UF 191/07, FamRZ 2008, 1474 (1476); OLG Köln, Beschl. v. 28.08.2008 - 4 UF 102/08, FamRZ 2009, 434; OLG Thüringen,Beschl. v. 21.02.2011 - 1 UF 273/10, FamRZ 2011, 1070 (1071); OLG München, Beschl. v. 17.10.2011 - 2 UF 990/11, FamRZ 2012, 1062 (1063)), ein Umstand, der auch vorliegend nicht von der Hand zu weisen sein dürfte. - OLG Hamm, 14.05.2009 - 2 UF 63/09
Elterliche Sorge; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Kindeswille
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2019 - 10 UF 18/19
Rn. 13 Der Senat verkennt nicht, dass der geäußerte Kindeswille der bereits 13 Jahre alten B als ein Akt der Selbstbestimmung der zur Selbständigkeit erzogenen und strebenden Person in Sorgerechtsentscheidungen weitgehend zu berücksichtigen ist, soweit dies mit dem Wohl des Kindes vereinbar ist (vgl. OLG München, Beschl. v. 27.09.2006 - 4 UF 270/06, FamRZ 2007, 753 (754)), und bei Nichtberücksichtigung des Kindeswillens auch zu beachten ist, ob nicht das Kind in der Entwicklung seiner Persönlichkeit bereits so weit fortgeschritten ist, dass eine seinem Willen zuwiderlaufende Entscheidung eine Gefährdung seiner Entwicklung bedeuten könnte (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 14.05.2009 - 2 UF 63/09, FamRZ 2009, 1763). - OLG Köln, 06.01.2016 - 10 UF 162/15
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge wegen Zerstrittenheit der Eltern
- OLG Köln, 28.08.2008 - 4 UF 102/08
Familienrecht - Zur Frage der Beachtlichkeit des Kindeswillens bei der …
- OLG Naumburg, 06.08.2014 - 3 UF 130/14
Nicht miteinander verheiratete Eltern: Voraussetzungen für die Übertragung der …
- OLG München, 27.09.2006 - 4 UF 270/06
Regelung eines Aufenthaltsbestimmungsrechts i.F.e. fehlenden Einigung der Eltern; …
- OLG München, 17.10.2011 - 2 UF 990/11
Elterliche Sorge: Übertragung der Alleinsorge auf ein Elternteil bei hohem …
- OLG Koblenz, 20.08.2007 - 13 UF 166/07
Bestimmung des Aufenthaltsbestimmungsrechts eines Kindes; Ablehnung eines …
- OLG Jena, 21.02.2011 - 1 UF 273/10
- AG Jülich, 08.01.2019 - 10 F 384/18
- OLG Hamm, 07.02.1996 - 6 UF 510/94
- OLG Dresden, 12.04.2022 - 21 UF 304/21
Gerichtliche Anordnung eines Wechselmodells
Nur dadurch, dass der wachsenden Fähigkeit eines Kindes zu eigener Willensbildung und selbstständigem Handeln Rechnung getragen wird, kann erreicht werden, dass das Kind sich durch Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln kann (vgl. BVerfG, FamRZ 2018, 2166, 268; FamRZ 2008, 1737, 1738; OLG Köln, FamRZ 2020, 35, 36; OLG Nürnberg, NZFam 2017, 185). - OLG Frankfurt, 04.06.2020 - 22 U 244/19
Grundsätze zur Bemessung von Schmerzensgeldern
Sympathie für das Modell zeigt auch Korch (EWiR 2019, 143, NJW 2019, 2705) der in dem Urteil des Senats einen "gut vorbereiteten Angriff auf die traditionelle Schmerzensgeldbemessung" sieht, der wegen der starken Erhöhung des Schmerzensgeldes eine gewisse Sprengkraft beinhalte. - OLG Frankfurt, 04.06.2020 - 22 U 34/19
Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung bei Dauerschäden
Sympathie für das Modell zeigt auch Korch (EWiR 19, 143, NJW 19, 2705) der in dem Urteil des Senats einen "gut vorbereiteten Angriff auf die traditionelle Schmerzensgeldbemessung" sieht, der wegen der starken Erhöhung des Schmerzensgeldes eine gewisse Sprengkraft beinhalte.
- OLG Brandenburg, 12.05.2020 - 13 UF 10/20
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Der Kindeswille allein kann daher kein Grund sein, das gemeinsame Sorgerecht aufzuheben, wenn nicht noch objektive Gründe des Kindeswohls dafür sprechen; umgekehrt können die "wohlverstandenen Kindesinteressen" es rechtfertigen, von einem grundsätzlich nachvollziehbaren Kindeswillen abzuweichen (OLG Köln, FamRZ 2020, 35). - OLG Hamm, 13.02.2026 - 4 UF 4/25
Entzug des Teilbereichs "Umgangsbestimmungsrecht" der elterlichen Sorge der …
Rn. 74 Eltern können das gemeinsame Sorgerecht also nur dann weiterhin ausüben, wenn sie auch Kooperationsbereitschaft zeigen, also den Willen, die Verantwortung für das Kind auch weiterhin zu tragen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28.03.2019, II-10 UF 18/19, juris Rn. 2;… BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 18.12.2003, 1 BvR 1140/03, juris Rn. 13). - AG Bad Kreuznach, 24.04.2020 - 91 F 4/20
Kindschaftssache: Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf einen …
Fehlende Kooperation der Eltern kann nur dann zum Anlass der Aufhebung eines gemeinsamen Sorgerechts gemacht werden, wenn die begründete Annahme besteht, dass die Kindeseltern eine dem Kindeswohl dienende gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nicht gewährleisten können; eine (selbst heillose) Zerstrittenheit der Eltern als solche allein genügt hierfür nicht (OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2019 - - 10 UF 18/19 - -, juris).
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