Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 27.09.1982 - 1 WF 145/82 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1672; ZPO §§ 620 ff; FGG § 19
Elterliche Sorge; Zulässigkeit des Erlasses einer vorläufigen Anordnung in einem isolierten Sorgerechtsverfahren trotz Anhängigkeit einer Scheidungssache zwischen den Eltern mit der Möglichkeit einstweiliger Anordnungen nach §§ 620 ff ZPO. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1983, 91
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- KG, 06.10.1980 - 18 WF 3662/80
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.1982 - 1 WF 145/82
Ist dem aber so, dann sind auch nach wie vor die für dieses Verfahren entwickelten vorläufigen Anordnungen zulässig, die mit der unbefristeten Beschwerde des § 19 FGG anfechtbar sind (vgl. KG FamRZ 1981, 83).
- OLG Karlsruhe, 22.07.1988 - 2 WF 108/88
Vorläufige Anordnung in einem isolierten Verfahren bezüglich des Umgangs mit …
Der Senat schließt sich deshalb der überwiegend vertretenen gegenteiligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an (KG, FamRZ 1979, 1062; OLG Stuttgart, Die Justiz 1982, 436; OLG Hamburg, FamRZ 1982, 722 für die Regelung des Umgangsrechts; BGH FamRZ 82, 788, OLG Frankfurt, FamRZ 1983, 91 mit zustimmender Anm. von Luthin;… Zöller-Philippi, ZPO, 15. Aufl., § 620 Rnr. 24;… Keidel/Kuntze/Winkler, FG, 12. Aufl., § 64 k Rnr. 61). - OLG Frankfurt, 27.07.1983 - 4 WF 74/83 Schließlich bleibt ihm die Möglichkeit, trotz der Befugnis des Familiengerichts in Scheidungsverfahren die elterliche Sorge für ein gemeinschaftliches Kind durch einstweilige Anordnung zu regeln, eine Regelung in einem isolierten Verfahren gemäß §§ 1672, 1671 BGB zu beantragen (vgl. BGH FamRZ 1982, 788 = BGHF 3, 264; OLG Frankfurt FamRZ 1983, 91).
- KG, 07.08.1984 - 17 WF 3957/84
Personensorge; Elternteil; Familiengericht; Vormundschaftsgericht; Sorgerecht
überwiegend angenommen, daß im Rahmen eines [isolierten] Sorgerechtsverfahrens nach § 1672 BGB durch vorläufige Anordnung [des FamGer.] auch ein Teil der Personensorge - vor allem das Aufenthaltsbestimmungsrecht - auf einen Elternteil übertragen werden könne, wenn ein dringendes Bedürfnis für eine solche Maßnahme bestehe (OLG Stuttgart, FamRZ 82, 1235; OLG Frankfurt, FamRZ 83, 91; OLG Düsseldorf, FamRZ 83, 938; OLG Hamm, 5. FamSenat, FamRZ 79, 157 ..; aA.: OLG Hamm, 6. FamSenat, FamRZ 79, 177; OLG Zweibrücken, FamRZ 83, 1055; OLG Karlsruhe, FamRZ 84, 91 ..).
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