Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 19.10.1983 - 2 WF 77/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1671, 1696
Elterliche Sorge; Unteilbarkeit der Personensorge; Abänderung der Sorgerechtsregelung bei geplanter Auswanderung des sorgeberechtigten Elternteils. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1696
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorläufige Anordnung; Abänderungsverfahren; Kindesinteresse; Endgültige Entscheidung
Papierfundstellen
- FamRZ 1984, 91
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.09.1978 - IV ZB 83/78
Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.1983 - 2 WF 77/83
Die Beschwerde des Vaters gegen die Entscheidung des Familiengerichts ist gemäß § 621a Abs. 1 S. 1 ZPO iVm § 19 FGG statthaft und zulässig (vgl. BGH FamRZ 1978, 886 = BGHF 1, 171; OLG Karlsruhe FamRZ 1978, 270); in der Sache ist sie jedoch nicht begründet. - KG, 02.08.1983 - 17 UF 2956/83
Nichtigkeit; Sorgerecht; Gemeinsames; Alleinige; Sorgeberechtigung; Beider
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.1983 - 2 WF 77/83
Die von dem Vater zu seinen Gunsten begehrte Abspaltung des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist nicht zulässig, denn aus § 1671 Abs. 4 BGB ergibt sich der Grundsatz der Unteilbarkeit der Personensorge (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 1055;… Diederichsen in Palandt, BGB 42. Aufl. § 1671 Anm. 2 b).
- OLG Karlsruhe, 08.12.1997 - 2 UF 178/97
Umgangsrecht, Abänderung
Das zusätzliche Erfordernis eines Abänderungsgrundes rechtfertigt sich aus dem Grundsatz der Kontinuität der Erziehung, der im Interesse einer stetigen Entwicklung der Kinder zunächst grundsätzlich den Bestand einer einmal getroffenen Regelung erfordert (…vgl. Rahm/Künkel, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens, Teil III Rn. 490; OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 91, 92). - KG, 07.08.1984 - 17 WF 3957/84
Personensorge; Elternteil; Familiengericht; Vormundschaftsgericht; Sorgerecht
überwiegend angenommen, daß im Rahmen eines [isolierten] Sorgerechtsverfahrens nach § 1672 BGB durch vorläufige Anordnung [des FamGer.] auch ein Teil der Personensorge - vor allem das Aufenthaltsbestimmungsrecht - auf einen Elternteil übertragen werden könne, wenn ein dringendes Bedürfnis für eine solche Maßnahme bestehe (OLG Stuttgart, FamRZ 82, 1235; OLG Frankfurt, FamRZ 83, 91; OLG Düsseldorf, FamRZ 83, 938; OLG Hamm, 5. FamSenat, FamRZ 79, 157 ..; aA.: OLG Hamm, 6. FamSenat, FamRZ 79, 177; OLG Zweibrücken, FamRZ 83, 1055; OLG Karlsruhe, FamRZ 84, 91 ..).
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