Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 16.09.1993 - 15 WF 395/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BSHG § 90; ZPO § 114
Prozesskostenhilfe bei Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sozialamt; Unterhaltsanspruch; Prozeßkostenhilfe; Unterhalt; Rechtsmißbrauch
Verfahrensgang
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 27.08.1993 - 4 F 487/93
- OLG Stuttgart, 16.09.1993 - 15 WF 395/93
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 384
- FamRZ 1994, 967
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91
Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.1993 - 15 WF 395/93
Das Recht des Sozialhilfeträgern auch künftig fällig werdenden Unterhalt gerichtlich geltend zu machen (BGH, NJW 1992, 1624, 1625) lässt diese Rechtsposition vor Klagerhebung unberührt. - BVerfG, 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91
Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussicht eines Rechtsschutzbegehrens …
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.1993 - 15 WF 395/93
Die Prozesskostenhilfe stellt als Leistung der staatlichen Daseinsfürsorge und als Bestandteil der Rechtsschutzgewährung eine Einrichtung der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege dar, die ihre verfassungsrechtliche Legitimation im Gebot des sozialen Rechtsstaates und im allgemeinen Gleichheitssatz findet (BGHZ 109, 168; BVerfG, NJW 1992, 889 ). - BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 598/80
Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltsverpflichteten bei der Bemessung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.1993 - 15 WF 395/93
Solange Sozialhilfe noch nicht gewährt ist, stehen trotz Überleitung Sachlegitimation und Prozessführungsbefugnis dem Unterhaltsberechtigten zu (BGH, FamRZ 1982, 23, 25).
- BGH, 20.03.1967 - VII ZR 296/64
Anfechtung eines Zwischenurteils
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.1993 - 15 WF 395/93
a) Grundsätzlich kommt es auch im Fall der Abtretung auf die Vermögenslage des Antragstellers an (BGH, NJW 1967, 1566). - BGH, 16.09.1991 - VIII ZR 264/90
Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe bei Geltendmachung fremder Rechte
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.1993 - 15 WF 395/93
Wenn die Abtretung jedoch nur erfolgt ist, um im Prozess eine bedürftige Partei vorzuschieben und dadurch Prozesskostenhilfe zu erhalten, kann die Abtretung sittenwidrig und damit nichtig sein (…Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, Rdn. 37) zumindest aber sind unter solchen Umständen nach herrschender Ansicht die wirtschaftlichen Verhältnisse des tatsächlichen Rechtsinhabers für die Beurteilung maßgebend, ob der prozessführenden Partei Prozesskostenhilfe gem. § 114 ZPO bewilligt werden kann (BGH, VersR 1992, 594 ). - OVG Hamburg, 27.11.1987 - Bs I 162/87
Bestehen eines Anspruchs auf Übernahme von Prozesskosten durch den …
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.1993 - 15 WF 395/93
Auch insoweit bilden die Vorschriften der Prozesskostenhilfe eine abschließende Regelung (OVG Hamburg, FamRZ 1988, 529;… MünchKomm/Wax, aaO., § 114 Rdn. 5). - OLG Karlsruhe, 24.11.1989 - 3 W 93/89
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.1993 - 15 WF 395/93
Eine solche Ausnahme ist gegeben, wenn eine bedürftige Partei nur vorgeschoben wird, um den wirtschaftlichen Erfolg den Rechtsstreits einem Dritten, der die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht erfüllt, zukommen zu lassen, sofern darin ein Missbrauch des Instituts der Prozesskostenhilfe gesehen werden muss (OLG Karlsruhe, OLGZ 1990, 231; OLG Hamm, NJW 1990, 153 - zur Prozesskostenhilfeversagung für Zedenten bei Forderungsabtretung an eine Bank).
- OLG Köln, 15.04.2002 - 4 WF 157/01
Anspruchsverfolgung durch den Hilfebedürftigen im Unterhaltsrecht
Dem entspricht es, dass die Prozeßkostenhilfe als eine Art "Sozialhilfe" im Bereich der Rechtspflege nach dem in § 2 BSHG verankerten Subsidiaritätsprinzip den im BSHG getroffenen Regelungen vorgehen, die §§ 114 ff. ZPO also nach dem Willen des Gesetzgebers die Kostentragung im Prozessfalle bei Bedürftigkeit grundsätzlich abschließend regeln (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1994, 384, 385;… OLG Nürnberg aaO).Angesichts der ausdrücklichen gesetzlichen Zulassung der Rückübertragung durch § 91 Abs. 4 Satz 1 BSHG kann von einem Rechtsmissbrauch durch Vorschieben des Hilfebedürftigen allenfalls in besonders gelagerten Ausnahmesituationen, für die hier nichts ersichtlich ist, die Rede sein (vgl. OLG Köln FamRZ 1997, 297, 298; OLG Stuttgart FamRZ 1994, 384, 385; FamRZ 1996, 1019, 1020).
unter welchen näheren Umständen die Verfolgung eigener (Unterhalts-)Ansprüche, mag es sich auch um rückübertragene handeln, angesichts der gesetzlichen Subsidiarität der Sozialhilfe überhaupt als mutwillig angesehen werden kann (vgl. OLG Köln FamRZ 1997, 297, 298; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 1019, 1020; FamRZ 1994, 384, 385; vgl. hierzu auch OLG Hamm FamRZ 1994, 1530, 1531).
- OLG Koblenz, 30.10.2000 - 9 WF 553/00
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs
Die Regelstudienzeiten sind dabei ein Orientierungsmaßstab (vgl. OLG Hamm FamRZ 1994, 384 ). - OLG München, 23.08.1994 - 12 WF 915/94
Aktivlegitimation des Unterhaltsberechtigten; Klage auf Unterhalt; …
Der teilweise früher vertretenen gegenteiligen Auffassung (vgl. z.B. OLG Stuttgart FamRZ 1994, 384; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 970), die auch im hiesigen OLG-Bezirk gängige Praxis war, kann damit nicht mehr gefolgt werden.Für die Frage der Bedürftigkeit ist dabei nach Ansicht des Senats allein auf das Einkommen der Klägerin, nicht etwa bezüglich des übergegangenen Teils des Anspruchs auf den Träger der Sozialhilfe abzustellen (OLG Stuttgart FamRZ 1994, 384; OLG Schleswig MDR 1994, 726, Kalthoener/Büttner, NJW 1994, 1829/1831).
- OLG Köln, 06.01.1995 - 2 W 1/95
Voraussetzungen für PKH-Bewilligung für den Zessionar - PKH, Zession, …
Die Prozeßkostenhilfe ist Sozialhilfe zur Ermöglichung der Rechtsverfolgung durch eine unvermögende Partei (OLG Stuttgart FamRZ 1994, 384). - OLG München, 25.11.1994 - 12 WF 1037/94
Übergegangene Unterhaltsforderungen; Sozialamt; Rückabtretung an …
Der teilweise vertretenen gegenteiligen Auffassung (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1994, 384; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 970), die früher auch im Bereich des Oberlandesgerichts München gängige Praxis war, kann daher nicht mehr gefolgt werden. - OLG Nürnberg, 19.02.1999 - 10 WF 521/99
Prozesskostenhilfe für Klage wegen laufenden Unterhalts und rückständiger, auf …
Im Gegensatz zu der zitierten Rechtsprechung geht der Senat jedoch mit dem Oberlandesgericht Stuttgart (FamRZ 1994, 384 ) davon aus, daß dies nicht der Fall ist. - OLG Köln, 17.08.1994 - 26 WF 134/94
Gewährung von Prozeßkostenhilfe auch im Falle eines Antragstellers, dem der …
Rn. 12 Ist die Rückübertragung von Unterhaltsansprüchen seitens des Sozialhilfeträgers danach nicht als rechtsmißbräuchliches Vorschieben einer armen Partei zu beurteilen, so stellt sich dies weder als ein Umgehungsver-fahren dar, das dem Begehren von Prozeßkostenhilfe das Rechtsschutzbedürfnis nähme, noch als mutwilliges Prozessieren im Sinne von § 114 ZPO (im Ergebnis ebenso, zum Teil noch für die Rechtssituation vor der Neufassung von § 91 BSHG: KG FamRZ 88, 300; OLG Stuttgart FamRZ 94, 384; Kalthoener-Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, Rz 38). - OLG Köln, 31.10.1996 - 14 WF 190/96 Im Übrigen kann die Verfolgung eigener Ansprüche, mögen sie auch rückübertragen sein, angesichts der Subsidiarität der Sozialhilfe nicht als mutwillig angesehen werden (OLG Stuttgart, FamRZ 1994, 384 ).
- OLG Braunschweig, 25.08.1995 - 1 UF 37/95
Voraussetzungen des Anspruchs auf Trennungsunterhalt; Übergang von …
Die Wirksamkeit haben in letzter Zeit bejaht OLG Stuttgart, FamRZ 1994, S. 384, OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, S. 970 [OLG Düsseldorf 04.01.1994 - 5 WF 215/93], OLG Hamm, FamRZ 1995, S. 626 [OLG Hamm 18.10.1994 - 13 UF 391/94], OLG Frankfurt/Main, FamRZ 1995, S. 622, verneint jedoch OLG Hamburg, DAVorm 1994, S. 631 und OLG München, FamRZ 1995, S. 625 [OLG München 25.11.1994 - 12 WF 1037/94]. - OLG München, 31.03.1995 - 12 WF 654/95
Gesetzliche Vertretung des minderjährigen Kindes in …
Diese Rückübertragung ist nach der wohl herrschenden Meinung (BGH FamRZ 1994, 1531 ; OLG München FamRZ 1994, 1531 ; und EzFamR (aktuell) 1995, 70; OLG Köln FamRZ 1994, 970 ; OLG Hamm EzFamR aktuell 1994, 250; OLG Karlsruhe EzFamR aktuell 1995, 44; KG EzFamR aktuell 1995, 88; Seetzen NJW 1994, 2506; Scholz FamRZ 1994, 1 ff.; Vogel FamRZ 1994, 967 ; Schellhorn FuR 1993, 261; Wohlgemuth, FamRZ 1995, 333) unzulässig und unwirksam. - OLG Düsseldorf, 26.08.1994 - 5 WF 73/94
Prozeßkostenhilfe für die Klage eines Sozialhilfeempfängers auf zukünftigen …
- OLG Hamm, 19.08.1994 - 5 UF 68/94
Prozeßführungsbefugnis des Unterhaltsberechtigten bei Bezug von Sozialhilfe
- OLG Köln, 10.08.1994 - 27 WF 81/94
PKH für Unterhaltsberechtigten trotz Forderungsübergang auf Sozialamt
- OLG Bremen, 09.01.1995 - 5 WF 138/94
Prozeßkostenhilfe bei Geltendmachung von rückübertragenen Unterhaltsansprüchen
- OLG Saarbrücken, 01.07.1994 - 6 WF 54/94
Prozeßkostenhilfe für Unterhaltsklage eines Sozialhilfeempfängers bei …
- OLG Nürnberg, 16.02.1995 - 11 WF 3452/94
Geltendmachung künftig fällig werdenden Unterhalts im Falle eines …
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