Rechtsprechung
| BGH, 12.04.1995 - XII ZB 38/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung - Telefax - Fristenkontrolle - Sorgfaltspflichten des Anwalts - Begründung - Berufung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233
Zulässigkeit ergänzender Angaben in der Beschwerdeinstanz wegen der Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 1135
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.04.1994 - V ZR 62/93
Rechtsfolgen der unrichtigen Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der …
Auszug aus BGH, 12.04.1995 - XII ZB 38/95
Dies gilt nicht nur für allgemeine Weisungen, sondern erst recht, wenn der Anwalt - wie hier - in einem Einzelfall eine mündliche Weisung erteilt (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1994 - V ZR 62/93 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelschrift 9 m.w.N.) und darüber hinaus auf die Dringlichkeit wegen der an diesem Tage ablaufenden Frist hinweist.Im übrigen entspricht die Weisung, im Ausgangskorb neben dem Faxgerät liegende Schriftsätze erst dann zu entfernen und Fristen erst dann zu löschen, wenn die ordnungsgemäße Übermittlung durch einen entsprechenden Sendebericht des Faxgerätes dokumentiert ist, den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gestellten Anforderungen an eine wirksame Ausgangskontrolle (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1994 - V ZR 62/93 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 36 m.w.N.).
- BGH, 08.12.1993 - XII ZB 155/93
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Organisationsverschulden infolge …
Auszug aus BGH, 12.04.1995 - XII ZB 38/95
Hierzu gehört auch die Anordnung einer abendlichen Erledigungskontrolle anhand des Fristenkalenders (Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1993 - XII ZB 155/93 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 30 m.w.N.).Mit der Versicherung der Angestellten, den Auftrag ausgeführt zu haben, hätte sich der Prozeßbevollmächtigte des Klägers nur dann nicht zufrieden geben dürfen, wenn die im Terminkalender eingetragene Frist trotz angeblicher Erledigung nicht gelöscht gewesen wäre und deshalb Anlaß bestanden hätte, den Ursachen dieser Unstimmigkeit nachzugehen (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1993 a.a.O.).
- BGH, 25.03.1987 - IVb ZB 39/87
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 12.04.1995 - XII ZB 38/95
Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten war, dürfen aber auch nach Ablauf dieser Frist - auch noch in der Rechtsmittelinstanz - erläutert und vervollständigt werden (st.Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 1-6).
- BGH, 31.05.2000 - X ZR 154/99
Schaltmechanismus
Dies erfordert organisatorische Maßnahmen des anwaltlichen Prozeßbevollmächtigten, die erwarten lassen, daß ein Fehler bei der Ausführung eines gegebenen Sendebefehls noch am Tage des Fristablaufs bemerkt wird (vgl. BGH, Beschl. v. 15.4.1995 - XII ZB 38/95, FamRZ 1995, 1135). - BGH, 12.06.2007 - VI ZB 76/06
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der …
Insbesondere kann der Anwalt die einfach zu erledigende Aufgabe einer Telefaxübermittlung seinem Personal überlassen (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02 - VersR 2003, 1462 f.; BGH, Urteil vom 6. Dezember 1995 - VIII ZR 12/95 - VersR 1996, 910, 911; Beschlüsse vom 14. Juli 1994 - VII ZB 7/94 - VersR 1995, 238, 239; vom 12. April 1995 - XII ZB 38/95 - FamRZ 1995, 1135 f.; vom 18. Februar 1998 - VIII ZB 1/98 - NJW-RR 1998, 932; vom 27. Februar 2002 - I ZB 23/01 - NJW-RR 2002, 1070, 1071; vom 1. Juli 2002 - II ZB 11/01 - NJW-RR 2002, 1289 f.; vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03 - NJW 2004, 367, 368). - BGH, 18.12.1997 - X ZB 16/97
Beauftragung einer Büroangestellten mit der Übermittlung eines fristgebundenen …
Ebensowenig wie sich ein Rechtsanwalt grundsätzlich vergewissern muß, ob ein Mitarbeiter, der sich als zuverlässig erwiesen hat, seine Weisungen befolgt hat (BGH, Beschl. v. 12.04.1995 - XII ZB 38/95, FamRZ 1995, 1135 m.w.N.), muß ein Rechtsanwalt allerdings nicht von vornherein Auskünften mißtrauen, die er auf ausdrückliche Nachfrage von zuverlässigen Mitarbeitern erhält.Bei Beachtung anwaltlicher Sorgfalt hätte Rechtsanwalt Dr. J. diesen nachgehen müssen (vgl. BGH, Beschl. v. 12.04.1995 - XII ZB 38/95, FamRZ 1995, 1135, 1136) und entweder sich das Sendeprotokoll vorlegen lassen oder beispielsweise auf telefonischem Wege bei den beim Oberlandesgericht Hamm zugelassenen Rechtsanwälten Nachfrage über den Zugang des Telefax halten müssen.
- BGH, 08.03.2001 - V ZB 5/01
Unvollständige Übermittlung der Berufungsschrift per Telefax
Daher muß über die konkrete Übermittlung ein Sendebericht ausgedruckt und darauf überprüft werden, ob der Übermittlungsvorgang einwandfrei durchgeführt worden ist (…vgl. Senat, Urt. v. 29. April 1994, V ZR 62/93, NJW 1994, 1879, 1880; BGH, Beschl. v. 12. April 1995, XII ZB 38/95, FamRZ 1995, 1135, 1136; Beschl. v. 16. Juni 1998, XI ZB 13 u. 14/98, VersR 1999, 996). - BGH, 18.06.2019 - XI ZB 28/18
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Umfang der anwaltlichen Fristenkontrolle …
Rn. 13 Soweit sich der Kläger darauf beruft, nach Rechtsprechung des XII. Zivilsenats könne sich der Rechtsanwalt, anstatt eine abendliche Fristenkontrolle anzuordnen, damit begnügen, seine Angestellten nach der Absendung fristgebundener Schriftsätze zu fragen, und müsse Unstimmigkeiten nur dann nachgehen, wenn er mit den Angaben der Angestellten nicht zufrieden sei, lässt sich dies den dafür in Anspruch genommenen Entscheidungen (…Beschlüsse vom 8. Dezember 1993 - XII ZB 155/93, juris Rn. 10, vom 12. April 1995 - XII ZB 38/95, juris Rn. 18 …und vom 18. Oktober 1995 - XII ZB 123/95, juris Rn. 11) nicht entnehmen. - BGH, 13.04.1997 - XII ZB 56/97 Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, daß eine Büroangestellte, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, derartige Weisungen befolgt; es besteht keine Verpflichtung, sich anschließend über die Ausführung zu vergewissern (vgl. etwa Senat, FamRZ 1995, 1135).
- BGH, 14.12.2005 - XII ZB 161/03
Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift
Es muss deshalb organisatorisch gesichert sein, dass das Büropersonal einen Einzelnachweis über den Sendevorgang ausdruckt, der vor dem Erledigungsvermerk im Fristenkalender die ordnungsgemäße vollständige Übermittlung anzeigt und auf etwaige Übermittlungsfehler überprüft wird (Senatsbeschluss vom 12. April 1995 - XII ZB 38/95 - FamRZ 1995, 1135, 1136; BGH Beschlüsse vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03 - NJW 2004, 367, 368, vom 28. Februar 2002 - VII ZB 28/01 - NJW-RR 2002, 999, vom 8. März 2001 - V ZB 5/01 - NJW-RR 2001, 1072). - BGH, 18.10.1995 - XII ZB 123/95
Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender …
Mit der Versicherung der Auszubildenden, den ihr erteilten Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt zu haben, hätte die Prozeßbevollmächtigte des Beklagten sich nur dann nicht zufrieden geben dürfen, wenn die im Kalender eingetragene Frist trotz angeblicher Erledigung nicht gelöscht gewesen wäre und deshalb Anlaß bestanden hätte, den Ursachen dieser Unstimmigkeit nachzugehen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Dezember 1993 - XII ZB 155/93 - BGHR § 233 Fristenkontrolle 30 und vom 3. Mai 1995 - XII ZB 38/95 - FamRZ 95, 1135, 1136). - BGH, 16.06.2005 - V ZB 48/05
Versäumung der Berufungsfrist wegen Nichtbefolgung einer Anweisung
Er durfte auf die Richtigkeit der Auskunft seiner - bis dahin stets zuverlässig und beanstandungslos arbeitenden - Mitarbeiterin vertrauen; besondere Umstände, die Anlaß zu weiteren Nachforschungen gegeben hätten (vgl. BGH, Beschl. v. 12. April 1995, XII ZB 38/95, FamRZ 1995, 1135, 1136; Beschl. v. 18. Dezember 1997, X ZB 16/97, NJWE-VHR 1998, 86), sind nicht ersichtlich. - BGH, 28.04.1999 - XII ZB 15/99
Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung eines fristwahrenden …
Denn selbst im Falle einer ausdrücklichen Einzelweisung wäre Wiedereinsetzung nicht zu gewähren, wenn die versehentliche Nichtausführung dieser Weisung bei einer ordnungsgemäßen Fristenkontrolle noch am Tage des Fristablaufs hätte bemerkt werden können (vgl. Senatsbeschluß vom 12. April 1995 - XII ZB 38/95 - FamRZ 1995, 1135, 1136). - BPatG, 17.02.1997 - 30 W (pat) 171/96
Markenbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- BGH, 27.01.1998 - X ZB 28/97
Anforderungen an die Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze
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Rechtsprechung
| BGH, 15.03.1995 - XII ARZ 37/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit - Verweisungsbeschluß - Rechtliches Gehör - Gerichtsstand
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Auszüge)
Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Bundesgerichtshof in einem negativen Kompetenzkonflikt; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verletzung rechtlichen Gehörs; Ermittlung des gewöhnlichen Aufenthalts
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 1135
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 02.07.1991 - XI ZR 206/90
Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der Vermögensbelegenheit
Auszug aus BGH, 15.03.1995 - XII ARZ 37/94
Die Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt ist ein gewisses Indiz, reicht für sich allein aber nicht aus für die Annahme, daß der Gemeldete an der angegebenen Stelle auch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Senatsbeschluß vom 7. Februar 1990 - XII ARZ 1/90 - BGH, Urteil vom 2. Juli 1991 - XI ZR 206/90 - BGHR BGB § 7 Abs. 1 Wohnsitz 1: insoweit in BGHZ 115, 90 ff [BGH 02.07.1991 - XI ZR 206/90] nicht abgedruckt;… Zöller/Philippi ZPO 19. Aufl. § 606 RdNr. 17 m.N.). - BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78
Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …
Auszug aus BGH, 15.03.1995 - XII ARZ 37/94
Nach ständiger Rechtsprechung entfällt die Bindung an den Verweisungsbeschluß aber dann, wenn das verweisende Gericht im Zusammenhang mit der Verweisung den Anspruch eines Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör verletzt hat (BGHZ 71, 69, 72). - BGH, 21.12.1994 - XII ARZ 35/94
Gewöhnlicher Aufenthalt der Ehefrau mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern
Auszug aus BGH, 15.03.1995 - XII ARZ 37/94
Die Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß dies der Fall ist, sind nicht vom Bundesgerichtshof zu ermitteln (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Dezember 1994 - XII ARZ 35/94 - BGH, Beschluß vom 10. August 1994 - X ARZ 689/94 - NJW 1995, 534).
- BGH, 07.02.1990 - XII ARZ 1/90
Gerichtsstandsbestimmung durch den BGH - Anforderungen an Bestimmung des …
Auszug aus BGH, 15.03.1995 - XII ARZ 37/94
Die Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt ist ein gewisses Indiz, reicht für sich allein aber nicht aus für die Annahme, daß der Gemeldete an der angegebenen Stelle auch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Senatsbeschluß vom 7. Februar 1990 - XII ARZ 1/90 - BGH…, Urteil vom 2. Juli 1991 - XI ZR 206/90 - BGHR BGB § 7 Abs. 1 Wohnsitz 1: insoweit in BGHZ 115, 90 ff [BGH 02.07.1991 - XI ZR 206/90] nicht abgedruckt;… Zöller/Philippi ZPO 19. Aufl. § 606 RdNr. 17 m.N.). - BGH, 10.08.1994 - X ARZ 689/94
Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Aufhebung eines …
Auszug aus BGH, 15.03.1995 - XII ARZ 37/94
Die Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß dies der Fall ist, sind nicht vom Bundesgerichtshof zu ermitteln (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Dezember 1994 - XII ARZ 35/94 - BGH, Beschluß vom 10. August 1994 - X ARZ 689/94 - NJW 1995, 534). - BGH, 22.09.1988 - I ARZ 555/88
Verfahrensweise bei Rückgabe der Akten wegen eines Verfahrensfehlers des …
Auszug aus BGH, 15.03.1995 - XII ARZ 37/94
Die Sache muß an das vorlegende Amtsgericht F zurückgegeben werden, damit es die notwendigen Feststellungen nachholen und danach entscheiden kann, ob es selbst zuständig ist oder ob es die Sache an ein anderes Gericht zu verweisen hat (vgl. im einzelnen BGH, Beschluß vom 22. September 1988 - I ARZ 555/88 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 S. 2 Verweisung 1 = NJW 1989, 461 f).
- BGH, 25.05.2022 - XII ZB 404/20
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Brüssel-IIa-Verordnung …
Wie die Rechtsbeschwerde im Ausgangspunkt nicht verkennt, sind die melderechtlichen Verhältnisse nur bedingt aussagekräftig und können allenfalls ein Indiz für den tatsächlichen Lebensmittelpunkt darstellen (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 15. März 1995 - XII ARZ 37/94 - FamRZ 1995, 1135 und vom 7. Februar 1990 - XII ARZ 1/90 - NJW-RR 1990, 506, 507). - OLG Karlsruhe, 21.04.2004 - 15 AR 5/04
Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung der Verweisung auf Grund …
Allerdings kommt eine - der Bindungswirkung der Verweisung entgegenstehende - Gehörsverletzung auch dann in Betracht, wenn der Beklagte zwar von der Möglichkeit einer Verweisung Kenntnis hatte, wenn das Gericht jedoch seine Entscheidung auf bestimmte tatsächliche Umstände stützt, zu denen der Beklagte nicht gehört wurde (vgl. BGH, FamRZ 1995, 1135; BGH, NJWE-FER 1997, 115). - BGH, 07.08.1996 - XII ARZ 7/96
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Bestimmung des zuständigen Gerichts …
Sind weitere Tatsachenfeststellungen erforderlich, so liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung durch den Bundesgerichtshof (noch) nicht vor (BGH…, Beschluß vom 10. August 1994 - X ARZ 689/94 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Unzuständigerklärung 2 = NJW 1995, 534; Senatsbeschluß vom 15. März 1995 - XII ARZ 37/94 - FamRZ 1995, 1135). - OLG Nürnberg, 15.11.1996 - 10 WF 3644/96
Begriff des Wohnsitzes; Wohnsitz der Kinder bei Trennung der Eltern
Die Entscheidung des BGH, FamRZ 95, 1135, steht dieser Rechtsauffassung nicht entgegen.
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