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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.11.2002 - 10 WF 88/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14045
OLG Hamm, 15.11.2002 - 10 WF 88/02 (https://dejure.org/2002,14045)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.11.2002 - 10 WF 88/02 (https://dejure.org/2002,14045)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. November 2002 - 10 WF 88/02 (https://dejure.org/2002,14045)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage; Hemmung der Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Berechtigten während der Dauer seiner Minderjährigkeit; Verwirkung von rückständigem titulierten Kindesunterhalt; Leistungsunfähigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FuR 2003, 221
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2002 - 10 WF 88/02
    Rn. 10 Das sogenannte Zeitmoment der Verwirkung, also der Zeitraum, in dem der Gläubiger den Unterhaltsanspruch nicht geltend macht, kann frühestens nach einem Jahr erfüllt sein (etwa BGH FamRZ 1988, 370, 372; BGH a.a.0.).

    Rn. 11 Zusätzlich kommt es für die Verwirkung auf das sogenannte Umstandsmoment an, d.h., es müssen besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer der Unterhaltsverpflichtete sich nach Treu und Glauben darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass der Unterhaltsberechtigte sein Recht nicht mehr geltend machen werde, wobei bei Unterhaltsansprüchen keine besonderen Feststellungen dazu getroffen werden müssen, ob der Unterhaltsschuldner konkrete Handlungen im Vertrauen darauf vorgenommen hat ("Vertrauensinvestitionen"), dass die Ansprüche nicht mehr geltend gemacht würden (BGH FamRZ 1988, 370, 373).

  • BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2002 - 10 WF 88/02
    Rn. 9 Rückständiger Unterhalt - auch wenn er tituliert ist - kann grundsätzlich der Verwirkung unterliegen, wenn sich seine Geltendmachung unter dem Gesichtspunkt illoyal verspäteter Rechtsausübung als unzulässig darstellt (z.B. BGH, FamRZ 1999, 1422; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859, 860; OLG München, OLGR 2002, 68;… Wendl-Gerhardt, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Auflage, § 6, Rnr. 138).
  • OLG Stuttgart, 06.05.1998 - 17 UF 65/98

    Verwirkung und Verjährung bei Ansprüchen auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2002 - 10 WF 88/02
    Rn. 9 Rückständiger Unterhalt - auch wenn er tituliert ist - kann grundsätzlich der Verwirkung unterliegen, wenn sich seine Geltendmachung unter dem Gesichtspunkt illoyal verspäteter Rechtsausübung als unzulässig darstellt (z.B. BGH, FamRZ 1999, 1422; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859, 860; OLG München, OLGR 2002, 68;… Wendl-Gerhardt, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Auflage, § 6, Rnr. 138).
  • OLG Köln, 20.04.2000 - 14 WF 45/00

    Verwirkung rückständiger Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2002 - 10 WF 88/02
    Rn. 20 Die titulierten Unterhaltsansprüche dienten der Sicherung des Existenzminimums des Beklagten, weshalb der Kläger redlicherweise nicht annehmen durfte, der Beklagte sei auf den Unterhalt nicht angewiesen (zu diesem Aspekt: OLG Köln, FamRZ 2000, 1434, 1435;… Kalthoener/Büttner/Niepmann, Rechtsprechung zur Höhe des Unterhaltsrechts, 8. Auflage, Rnr. 1053).
  • OLG Hamm, 19.01.1987 - 10 WF 8/87

    Unanfechtbarkeit der Entscheidung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung; …

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2002 - 10 WF 88/02
    Rn. 25 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. schon Senat, FamRZ 1987, 499) ist eine - hier gegenständliche - Beschwerde gegen die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gem. § 769 ZPO grundsätzlich unstatthaft.
  • OLG Celle, 10.04.2008 - 17 UF 217/07

    Verwirkung von rückständigem Minderjährigenunterhalt nach dem Eintritt der …

    dies gilt vor allem dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - die titulierten Unterhaltsansprüche der Sicherstellung des reinen Existenzminimums dienen (OLG Hamm FuR 2003, 221, 222. OLG Köln FamRZ 2000, 1434 f.. OLG Dresden JAmt 2004, 337, 338. jurisPK/Viefhues BGB 3. Aufl. [Stand: März 2008] § 1613 Rdn. 119).
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