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Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 09.06.2005

Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.08.2005 - 26 WF 135/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14287
OLG Köln, 04.08.2005 - 26 WF 135/05 (https://dejure.org/2005,14287)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.08.2005 - 26 WF 135/05 (https://dejure.org/2005,14287)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. August 2005 - 26 WF 135/05 (https://dejure.org/2005,14287)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FuR 2005, 570
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 03.03.1999 - 3 WF 187/98
    Auszug aus OLG Köln, 04.08.2005 - 26 WF 135/05
    Zwar wird teilweise vertreten, dass eine Zurechnung fiktiver Einkünfte bei Minderjährigen nicht in Betracht kommt (OLG Saarbrücken FamRZ 2000, 40 m.w.N.), während nach anderer Auffassung jedenfalls bei Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren eine Zurechnung fiktiver Einkünfte gerechtfertigt sein kann (OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 758; OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 442, Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rn. 149 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 07.04.1999 - 9 UF 147/98

    Abänderung des im vereinfachten Verfahren festgesetzten Kindesunterhalts, Keine …

    Auszug aus OLG Köln, 04.08.2005 - 26 WF 135/05
    Zwar wird teilweise vertreten, dass eine Zurechnung fiktiver Einkünfte bei Minderjährigen nicht in Betracht kommt (OLG Saarbrücken FamRZ 2000, 40 m.w.N.), während nach anderer Auffassung jedenfalls bei Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren eine Zurechnung fiktiver Einkünfte gerechtfertigt sein kann (OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 758;… OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 442, Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rn. 149 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.1987 - 16 UF 58/87

    Unterhaltsanspruch

    Auszug aus OLG Köln, 04.08.2005 - 26 WF 135/05
    Zwar wird teilweise vertreten, dass eine Zurechnung fiktiver Einkünfte bei Minderjährigen nicht in Betracht kommt (OLG Saarbrücken FamRZ 2000, 40 m.w.N.), während nach anderer Auffassung jedenfalls bei Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren eine Zurechnung fiktiver Einkünfte gerechtfertigt sein kann (OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 758;… OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 442, Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rn. 149 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 15 UF 28/08

    Kindesunterhalt: Erwerbsobliegenheit minderjähriger Kinder

    Es ist daher davon auszugehen, dass er in der Lage ist, den von der Beklagten verlangten Unterhalt selbst zu erwirtschaften, würde er nur entsprechende Bemühungen entfalten (zur Zurechnung fiktiver Einkünfte auch OLG Köln, FuR 2005, 570).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2019 - 2 WF 2/19

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein …

    Ist ein minderjähriges Kind nicht mehr schulpflichtig und befindet es sich auch nicht in Ausbildung, so ist es trotz der Minderjährigkeit verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, sofern die Arbeitsaufnahme mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz zu vereinbaren ist und keine gesundheitlichen Gründe einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen (…vgl. Palandt/Brudermüller, BGB , 78. Aufl., § 1602 Rn. 5 m.w.N., Klinkhammer in Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl., § 2 Rn. 55;… Viefhues in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK- BGB , 8. Aufl., § 1602 Rn. 85 ff.;… Bamberger/Roth/Reinken, BGB , 3. Aufl., § 1602 Rn. 50; OLG Frankfurt NJW 2015, 3105 ; OLG Rostock FamRZ 2007, 1267 ; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 2082 ; OLG Brandenburg FamRZ 2005, 2094 ; OLG Köln FuR 2005, 570 ).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2010 - 8 WF 117/10

    Erwerbsobliegenheiten nicht schulpflichtiger minderjähriger Kinder

    Rn. 4 Im Schrifttum und der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht weitgehend Einigkeit, dass minderjährige Kinder, die - wie die Antragstellerin - nicht mehr den Einschränkungen des JugArbSchG und der vollzeitigen Schulpflicht unterliegen, von einer Erwerbspflicht jedenfalls nicht grundsätzlich entbunden sind (OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.11.1987 - 16 UF 58/87; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.08.1989 - 5 UF 4/89, FamRZ 1990, 194; OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.8.2004 - 9 WF 157/04; OLG Koblenz, Urteil vom 24.11.2003 - 13 UF 522/03, JAmt 2004, 153; OLG Köln, Beschluss vom 04.08.2005 - 26 WF 135/05, FUR 2005, 570; OLG Rostock, Beschluss vom 18.10.2006 - 10 WF 103/06 FamRZ 2007, 1267;… Palandt - Diedrichsen, BGB, 69. Aufl., § 1602, Rn. 7;… Wendl/Staudigl - Scholz, Unterhaltsrecht, 7. Aufl., § 2 Rn. 47).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.06.2005 - 13 WF 497/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7560
OLG Koblenz, 09.06.2005 - 13 WF 497/05 (https://dejure.org/2005,7560)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.06.2005 - 13 WF 497/05 (https://dejure.org/2005,7560)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 13 WF 497/05 (https://dejure.org/2005,7560)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1572 § 1573 § 1576; RVG -VV Nr. 1000
    Anwaltsgebühren bei gegenseitigem Unterhaltsverzicht

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Vergütung eines Prozessbevollmächtigten; Anfall einer Einigungsgebühr; Wechselseitiger Verzicht auf Unterhalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 850
  • FuR 2005, 570
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 186/07

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Ausarbeitung des Entwurfs eines später …

    (OLG Koblenz NJW 2006, 850 f; OLG Frankfurt a. M. FamRZ 2007, 843;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl., VV 1000 Rn. 182 f).
  • OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 8 WF 104/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Anfall einer Einigungsgebühr bei vereinbartem Verzicht auf …

    Der Senat setzt sich mit dieser Auslegung nicht in Widerspruch zum Beschluss des OLG Koblenz vom 9.6.2005 (NJW 2006, 850).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 35/07

    Einigungsgebühr bei gegenseitigem Verzicht auf Versorgungsausgleich im …

    Dementsprechend kann die Einigungsgebühr entstehen, wenn beide Parteien auf die Geltendmachung von Ansprüchen verzichten, beispielsweise bei einem wechselseitigen Verzicht auf Unterhaltsansprüche (vgl. OLG Koblenz, NJW 2006, 850f); entsprechendes gilt, wenn bei einem Vergleich der Schuldner den Ausgleich eines Teils der geltend gemachten Forderung zusagt und der Gläubiger den weitergehenden Anspruch fallen lässt, mithin eine wechselseitige Kombination aus Verzicht und Anerkenntnis vorliegt (vgl. BGH BB 2006, 2779f).
  • OLG Naumburg, 30.09.2008 - 3 WF 229/08

    Erfallen der Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf den …

    Da überdies erkennbar keine der entsprechenden Verzichtserklärungen ohne den Verzicht der anderen Partei erklärt worden ist (vgl. Wortlaut des Vergleichstextes, Bl. 30 d. A.), liegt nicht nur ein einseitiger Verzicht vor, der nach der Nummer 1000 VV zum RVG nicht zum Entstehen der Einigungsgebühr führt ("ausschließlich") (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 09.06.2005, Az.: 13 WF 497/05), sondern ein wechselseitiges vertragliches Nachgeben vor, durch den der Streit über den Versorgungsausgleich teilweise beseitigt worden ist.
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