Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 25.08.2011 - 3 WF 247/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 1666 BGB, § 1696 BGB, § 76 FamFG, § 166 Abs 2 FamFG
Sorgerechtsentzugsverfahren: Verfahrenskostenhilfe für das Überprüfungsverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1696; FamFG § 166
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Überprüfung gerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vor Rechtskraft der Entscheidung im Ausgangsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Überprüfung gerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vor Rechtskraft der Entscheidung im Ausgangsverfahren
Verfahrensgang
- AG Zerbst, 19.07.2011 - 7 F 130/11
- OLG Naumburg, 25.08.2011 - 3 WF 247/11
Papierfundstellen
- FuR 2012, 206
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 5 WF 20/16
Keine Verfahrenskostenhilfe im Überprüfungsverfahren nach § 166 III FamFG
Schließlich rechtfertigt auch die insoweit abweichende Entscheidung des OLG Naumburg (FuR 2012, 206) nicht die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. - OLG Brandenburg, 13.03.2017 - 9 WF 48/17
Gesonderte Bewilligung der Verfahrenkostenhilfe für ein Überprüfungsverfahren …
Soweit danach allenfalls in seltenen Ausnahmefällen die Bewilligung von Verfahrenkostenhilfe überhaupt in Betracht käme (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2016, 926 und zu einem solchen Fall OLG Naumburg FuR 2012, 206), liegt ein solcher Ausnahmetatbestand jedenfalls bezogen auf die anwaltliche Beiordnung nicht vor.
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