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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 06.06.2011 - 3 WF 150/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,38784
OLG Naumburg, 06.06.2011 - 3 WF 150/11 (https://dejure.org/2011,38784)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.06.2011 - 3 WF 150/11 (https://dejure.org/2011,38784)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Juni 2011 - 3 WF 150/11 (https://dejure.org/2011,38784)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamGKG § 43 Abs. 2
    Berücksichtigung staatlicher Unterstützungsleistungen bei der Ermittlung des Gegenstandswerts des Scheidungsverfahrens

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung staatlicher Unterstützungsleistungen bei der Ermittlung des Gegenstandswerts des Scheidungsverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FuR 2012, 207
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 12.01.2007 - 20 WF 1026/06

    Streitwert; Arbeitslosengeld II

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2011 - 3 WF 150/11
    Staatliche Unterstützungsleistungen wie das Arbeitslosengeld II bzw. SGB II -Leistungen - wie hier von den Beteiligten bezogen - stellen indes kein Nettoeinkommen im Sinne von § 43 FamGKG dar, weil mit solchen Sozialleistungen als Mittel der Grundsicherung lediglich das Existenzminimum gesichert wird und diese Leistungen auch nicht vom zuvor selbst erarbeiteten Lebensstandard der Ehegatten abhängig ist (vgl. umfassend zum Meinungstand in Rechtsprechung und Literatur: Götsche, Anmerkung zu OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2008, Az.: 12 WF 167/08, in: jurisPR-FamR 16/2009, Anm. 2; OLG Saarbrücken, OLGR 2009, 846 ff. mit zahlreichen weiteren Nennungen; OLG Dresden, FamRZ 2007, 1760 = NJW-RR 2007, 1161 ff.; Senat, Beschlüsse 3 WF 12/11 und 3 WF 105/11).
  • OLG Köln, 17.12.2008 - 12 WF 167/08

    Bestimmung des Streitwerts in Ehescheidungssachen; Berücksichtigungsfähigkeit von …

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2011 - 3 WF 150/11
    Staatliche Unterstützungsleistungen wie das Arbeitslosengeld II bzw. SGB II -Leistungen - wie hier von den Beteiligten bezogen - stellen indes kein Nettoeinkommen im Sinne von § 43 FamGKG dar, weil mit solchen Sozialleistungen als Mittel der Grundsicherung lediglich das Existenzminimum gesichert wird und diese Leistungen auch nicht vom zuvor selbst erarbeiteten Lebensstandard der Ehegatten abhängig ist (vgl. umfassend zum Meinungstand in Rechtsprechung und Literatur: Götsche, Anmerkung zu OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2008, Az.: 12 WF 167/08, in: jurisPR-FamR 16/2009, Anm. 2; OLG Saarbrücken, OLGR 2009, 846 ff. mit zahlreichen weiteren Nennungen; OLG Dresden, FamRZ 2007, 1760 = NJW-RR 2007, 1161 ff.; Senat, Beschlüsse 3 WF 12/11 und 3 WF 105/11).
  • OLG Saarbrücken, 07.04.2009 - 9 WF 39/09

    Berücksichtigung des ALG II bei der Bemessung des Streitwerts

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2011 - 3 WF 150/11
    Staatliche Unterstützungsleistungen wie das Arbeitslosengeld II bzw. SGB II -Leistungen - wie hier von den Beteiligten bezogen - stellen indes kein Nettoeinkommen im Sinne von § 43 FamGKG dar, weil mit solchen Sozialleistungen als Mittel der Grundsicherung lediglich das Existenzminimum gesichert wird und diese Leistungen auch nicht vom zuvor selbst erarbeiteten Lebensstandard der Ehegatten abhängig ist (vgl. umfassend zum Meinungstand in Rechtsprechung und Literatur: Götsche, Anmerkung zu OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2008, Az.: 12 WF 167/08, in: jurisPR-FamR 16/2009, Anm. 2; OLG Saarbrücken, OLGR 2009, 846 ff. mit zahlreichen weiteren Nennungen; OLG Dresden, FamRZ 2007, 1760 = NJW-RR 2007, 1161 ff.; Senat, Beschlüsse 3 WF 12/11 und 3 WF 105/11).
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