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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.09.1974 - 1 Ss 198/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1428
OLG Karlsruhe, 18.09.1974 - 1 Ss 198/74 (https://dejure.org/1974,1428)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.09.1974 - 1 Ss 198/74 (https://dejure.org/1974,1428)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. September 1974 - 1 Ss 198/74 (https://dejure.org/1974,1428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betäubungsmitteln; Besitzen; Mittäterschaft

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 166
  • GA 1975, 183
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.1974 - 1 Ss 198/74
    Treibt der Täter mit Betäubungsmittel Handel und bringt sie zu diesem Zweck in seinen Besitz, dann geht der Besitz - ebenso wie die eventuelle anschließende Veräußerung - in dem umfassenden Merkmal des Handeltreibens auf (vgl. BGH NJW 1974, 959 ; 1 StR 549/73 v. 9.4.1974; 1 StR 49/74 v. 26.3.1974; 2 StR 64/74 v. 22.3.1974; 1 StR 42/74 v. 7.5.1974).

    Denn die höhere Strafwürdigkeit eines Verhaltens entfällt nicht dadurch, daß es Bestandteil einer umfassenderen Tätigkeit mit allenfalls gesteigertem Unrechtsgehalt geworden ist (BGH NJW 1974, 959 ; 1 StR 49/74 v. 26.3.1974; 1 StR 549/73 v. 9.4.1974).

  • BGH, 26.03.1974 - 1 StR 49/74

    Handeltreiben - Güterumsatz - Erwerb von Drogen - Veräußerung von …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.1974 - 1 Ss 198/74
    Treibt der Täter mit Betäubungsmittel Handel und bringt sie zu diesem Zweck in seinen Besitz, dann geht der Besitz - ebenso wie die eventuelle anschließende Veräußerung - in dem umfassenden Merkmal des Handeltreibens auf (vgl. BGH NJW 1974, 959 ; 1 StR 549/73 v. 9.4.1974; 1 StR 49/74 v. 26.3.1974; 2 StR 64/74 v. 22.3.1974; 1 StR 42/74 v. 7.5.1974).

    Denn die höhere Strafwürdigkeit eines Verhaltens entfällt nicht dadurch, daß es Bestandteil einer umfassenderen Tätigkeit mit allenfalls gesteigertem Unrechtsgehalt geworden ist (BGH NJW 1974, 959 ; 1 StR 49/74 v. 26.3.1974; 1 StR 549/73 v. 9.4.1974).

  • BGH, 09.04.1974 - 1 StR 549/73

    Begriff des Handeltreibens - Besitz von Haschisch als Folge des Erwerbs und der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.1974 - 1 Ss 198/74
    Treibt der Täter mit Betäubungsmittel Handel und bringt sie zu diesem Zweck in seinen Besitz, dann geht der Besitz - ebenso wie die eventuelle anschließende Veräußerung - in dem umfassenden Merkmal des Handeltreibens auf (vgl. BGH NJW 1974, 959 ; 1 StR 549/73 v. 9.4.1974; 1 StR 49/74 v. 26.3.1974; 2 StR 64/74 v. 22.3.1974; 1 StR 42/74 v. 7.5.1974).

    Denn die höhere Strafwürdigkeit eines Verhaltens entfällt nicht dadurch, daß es Bestandteil einer umfassenderen Tätigkeit mit allenfalls gesteigertem Unrechtsgehalt geworden ist (BGH NJW 1974, 959 ; 1 StR 49/74 v. 26.3.1974; 1 StR 549/73 v. 9.4.1974).

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.1974 - 1 Ss 198/74
    Als vergleichbares Beispiel bietet sich der Fall des mittäterschaftlichen Einbruchsdiebstahls an, in dem der eine Mittäter X die Schmuckstücke aus der erbrochenen Kassette in seiner Manteltasche verschwinden läßt (Bruch fremden und Herstellen neuen Gewahrsams - BGHSt 23, 254 [255]), während der Mittäter Y Zu- und Abgang sichert oder das Fluchtauto bereithält.
  • OLG Karlsruhe, 28.02.1974 - 2 Ss 22/74

    Betäubungsmittel; Nicht geringe Menge; Monatsbedarf; Wert

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.1974 - 1 Ss 198/74
    Die Beurteilung der 580 g Haschisch als "nicht geringe Menge" steht im Einklang mit der Rechtsprechung, welche Kriterien auch zugrundegelegt werden (vgl. Senatsurteil Justiz 1974, 24 u.v. 20.9.1973, 1 Ss 88/73; OLG Karlsruhe 2 Ss 22/74 v. 28.2.1974; 3 Ws 74/72 v. 25.7.1972; OLG Düsseldorf 3 Ss 393/73 v. 25.5.1973; BayObLG …
  • BGH, 07.05.1974 - 1 StR 42/74

    Verdachtsstrafe - Heranziehung erheblicher Verhaltensweisen - Untersuchungsbefund …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.1974 - 1 Ss 198/74
    Treibt der Täter mit Betäubungsmittel Handel und bringt sie zu diesem Zweck in seinen Besitz, dann geht der Besitz - ebenso wie die eventuelle anschließende Veräußerung - in dem umfassenden Merkmal des Handeltreibens auf (vgl. BGH NJW 1974, 959 ; 1 StR 549/73 v. 9.4.1974; 1 StR 49/74 v. 26.3.1974; 2 StR 64/74 v. 22.3.1974; 1 StR 42/74 v. 7.5.1974).
  • BGH, 22.03.1974 - 2 StR 64/74

    Besitz von Rauschgift - Einfuhr - Durchfuhr - Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.1974 - 1 Ss 198/74
    Treibt der Täter mit Betäubungsmittel Handel und bringt sie zu diesem Zweck in seinen Besitz, dann geht der Besitz - ebenso wie die eventuelle anschließende Veräußerung - in dem umfassenden Merkmal des Handeltreibens auf (vgl. BGH NJW 1974, 959 ; 1 StR 549/73 v. 9.4.1974; 1 StR 49/74 v. 26.3.1974; 2 StR 64/74 v. 22.3.1974; 1 StR 42/74 v. 7.5.1974).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.1973 - 3 Ss 393/73
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.1974 - 1 Ss 198/74
    Die Beurteilung der 580 g Haschisch als "nicht geringe Menge" steht im Einklang mit der Rechtsprechung, welche Kriterien auch zugrundegelegt werden (vgl. Senatsurteil Justiz 1974, 24 u.v. 20.9.1973, 1 Ss 88/73; OLG Karlsruhe 2 Ss 22/74 v. 28.2.1974; 3 Ws 74/72 v. 25.7.1972; OLG Düsseldorf 3 Ss 393/73 v. 25.5.1973; BayObLG …
  • OLG Karlsruhe, 20.09.1973 - 1 Ss 290/72
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.1974 - 1 Ss 198/74
    Die Beurteilung der 580 g Haschisch als "nicht geringe Menge" steht im Einklang mit der Rechtsprechung, welche Kriterien auch zugrundegelegt werden (vgl. Senatsurteil Justiz 1974, 24 u.v. 20.9.1973, 1 Ss 88/73; OLG Karlsruhe 2 Ss 22/74 v. 28.2.1974; 3 Ws 74/72 v. 25.7.1972; OLG Düsseldorf 3 Ss 393/73 v. 25.5.1973; BayObLG …
  • OLG Karlsruhe, 25.07.1972 - 3 Ws 74/72
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.1974 - 1 Ss 198/74
    Die Beurteilung der 580 g Haschisch als "nicht geringe Menge" steht im Einklang mit der Rechtsprechung, welche Kriterien auch zugrundegelegt werden (vgl. Senatsurteil Justiz 1974, 24 u.v. 20.9.1973, 1 Ss 88/73; OLG Karlsruhe 2 Ss 22/74 v. 28.2.1974; 3 Ws 74/72 v. 25.7.1972; OLG Düsseldorf 3 Ss 393/73 v. 25.5.1973; BayObLG …
  • OLG Stuttgart, 08.05.2001 - 3 Ss 13/01

    Berücksichtigung des sog. "gebundenen Anteilsmitbesitzes" bei der Berechnung …

    Vielmehr genügt es im Grundsatz, dass die Sachherrschaft gemeinsam mit anderen ausgeübt werden kann ("Mitbesitz") (OLG Karlsruhe MDR 1975, 166; OLG Köln NStZ 1981, 104 [105];… Weber aaO. § 29 Rdn. 610).
  • KG, 15.06.1988 - 1 Ss 120/88

    Rauschgift; Rauschmittel; Kokain; Sachherrschaft; Besitz; Inhalation; Dritter

    Entscheidend ist das bewußte tatsächliche Herrschaftsverhältnis über das Rauschgift (BGHSt 27, 380 ; 26, 117; OLG Karlsruhe GA 1975, 183 ;… KG GA 1979, 427 ), das sowohl objektiv für einen jedenfalls nennenswerten Zeitraum eine tatsächliche Sachherrschaft des Täters über das betreffende Betäubungsmittel als auch subjektiv einen diese Sachherrschaft tragenden Herrschaftswillen umfaßt (OLG Oldenburg NStZ 1982, 121 ).

    Da der bloße Genuß von Kokain ohne eigenen Besitz nicht strafbar ist (vgl. OLG Oldenburg, KG a.a.0.;… Eberth-Müller, Betäubungsmittelrecht, § 29 Rdn. 42;… Körner, BtMG 2. Aufl., § 29 Rdn. 439), nach den Feststelluneen weiterhin auszuschließen ist, daß die an dem Kokainkonsum beteiligten Personen das Rauschgift gemeinsam bezahlten, anschafften und snieften (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1975, 166 ) und da in einer neuen Hauptverhandlung weitere Tatsachenfeststellungen nicht zu erwarten sind, ist der Angeklagte unter Aufhebung des angefochtenen Urteils und des Urteils des Schöffengerichts Tiergarten in Berlin freizusprechen.

  • OLG Koblenz, 26.09.2005 - 2 Ss 272/05

    Betäubungsmitteldelikt: Verneinung bei Duldung des Rauschgiftbesitzes eines …

    Das gilt auch für Mitbesitz (OLG Karlsruhe, MDR 1975, 166;… Hügel/Junge, a.a.O., Rdnr. 13.2).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.1985 - 5 Ss 81/85
    b) Ob strafbarer Besitz von Betäubungsmitteln in der Form des Mitbesitzes gegeben dein kann (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1975, 166 ), wenn die Betäubungsmittel von den Mitgliedern der Raucherrunde gemeinsam angeschafft und bezahlt worden sind (vgl. OLG Köln a.a 0.), braucht hier nicht entschieden zu werden; denn einen solchen Sachverhalt hat das Amtsgericht - wie das Urteil ergibt - nicht feststellen können.
  • OLG Zweibrücken, 16.07.1982 - 1 Ss 171/81

    Anvertrauter; Schutz ; Herrschaftsverhältnis; Fahrer; Betäubungsmittel; …

    Entscheidend ist danach das bewußte tatsächliche Herrschaftsverhältnis über das Rauschgift (vgl. BGHSt 27, 380 ; 26, 117; OLG Karlsruhe GA 1975, 183 und KG GA 1979, 427 ).
  • KG, 14.02.1979 - Ss 110/78
    Entscheidend ist danach das bewußte tatsächliche Herrschaftsverhältnis über das Rauschgift (vgl. BGHSt 27, 380 = MDR 1978, 1696 = JZ 1978, 450 = NJW 1978, 1696; BGHSt 26, 117 = NJW 1975, 1470 ; BGH Beschluß vom 31.3.1976 - 2 StR 54/76; OLG Karlsruhe GA 1975, 183 ).
  • OLG Stuttgart, 31.03.1978 - 3 Ss (7) 146/78

    Besitz an Betäubungsmitteln; Tatsächliches Herrschaftsverhältnis

    Zwar ist unter dem Tatbestandsmerkmal des Besitzens nach § 11 Abs. 1 Nr. 4 BtMG (ebenso wie in § 11 Abs. 1 Nr. 6b BetMG) schon das Herbeiführen und Aufrechterhalten eines bewußten tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses über Betäubungsmittel zu verstehen, das von einem entsprechenden Willen getragen sein muß, der ebenso wie das Herrschaftsverhältnis selbst nach der Verkehrsauffassung abzugrenzen ist (…Ellinger, Betäubungsmittel und Strafbarkeit, Schriftenreihe des Bundeskriminalamts 1974, S. 81; OLG Karlsruhe GA 1975, S. 183).
  • KG, 08.07.1991 - 1 Ss 85/91

    Besitz; Rauschgift; Heroin; Herrschaftsverhältnis; Sachherrschaft; Spritze

    Da das geschilderte Verhalten des Angeklagten mangels eigenen Besitzes an dem Rauschmittel straffrei ist, nach den Feststellungen weiterhin ausgeschlossen werden kann, daß sich der Angeklagte an den Kosten für die Beschaffung der Hetoinspritze beteiligte (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1975, 166 ), weil er sie geschenkt erhielt, und da in einer neuen Hauptverhandlung weitere Tatsachenfeststellungen nicht zu erwarten sind, ist der Angeklagte unter Aufhebung des angefochtenen Urteils freizusprechen.
  • OLG Köln, 07.10.1980 - 1 Ss 692/80
    Allerdings kann strafbarer Besitz von Betäubungsmitteln auch in Form von Mitbesitz vorliegen (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 1975, 166 ).
  • KG, 03.12.1990 - 1 Ss 217/90
    Da das geschilderte Verhalten der Angeklagten mangels eigenen Besitzes an dem Rauschmittel straffrei ist, nach den Feststellungen weiterhin ausgeschlossen werden kann, daß sich die Angeklagte an den Kosten für die Beschaffung der Heroinspritze beteiligte (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1975, 166 ), und da in einer neuen Hauptverhandlung weitere Tatsachenfeststellungen nicht zu erwarten sind, ist die Angeklagte unter Aufhebung des angefochtenen Urteils freizusprechen.
  • OLG Hamm, 08.06.1978 - 2 Ss 1069/78

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erfüllung des Besitztatbestands, Begriff der nicht …

  • BayObLG, 27.07.2001 - 4St RR 88/01

    Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz in Mittäterschaft

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