Rechtsprechung
| BGH, 15.06.1984 - 5 StR 359/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zur Geeignetheit eines Sachverständigengutachtens bei der Sachauflklärung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1984, 564
- GA 1985, 189
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.02.1974 - 4 StR 12/74
Begründung der Entscheidung - Revision - Verwertbarkeit des Beweismittels - …
Auszug aus BGH, 15.06.1984 - 5 StR 359/84
Völlig ungeeignet ist das angebotene Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (…BGH Urt. vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77 - bei Holtz in MDR 1978, 218; BGH Beschluß vom 1. August 1978 - 5 StR 418/78 - BGH Urteile vom 21. Februar 1974 - 4 StR 12/74 und vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75 -).Insoweit steht dem Gericht wegen des Verbots der Vorwegnahme der Beweiswürdigung auch kein Ermessensspielraum zu (BGH VRS 47, 19 mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 04.10.1977 - VI ZR 192/76
Eintrittspflicht des Entschädigungsfonds für Schäden an Sicherungseinrichtungen …
Auszug aus BGH, 15.06.1984 - 5 StR 359/84
Völlig ungeeignet ist das angebotene Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH Urt. vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77 - bei Holtz in MDR 1978, 218; BGH Beschluß vom 1. August 1978 - 5 StR 418/78 - BGH Urteile vom 21. Februar 1974 - 4 StR 12/74 und vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75 -). - BGH, 01.08.1978 - 5 StR 418/78
Voraussetzungen der Zurückweiung eines Beweismittels aufgrund völliger …
Auszug aus BGH, 15.06.1984 - 5 StR 359/84
Völlig ungeeignet ist das angebotene Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (…BGH Urt. vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77 - bei Holtz in MDR 1978, 218; BGH Beschluß vom 1. August 1978 - 5 StR 418/78 - BGH Urteile vom 21. Februar 1974 - 4 StR 12/74 und vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75 -). - BGH, 15.11.1977 - 5 StR 519/77
Zurückweisung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - Zurückweisung eines …
Auszug aus BGH, 15.06.1984 - 5 StR 359/84
Völlig ungeeignet ist das angebotene Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH Urt. vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77 - bei Holtz in MDR 1978, 218; BGH Beschluß vom 1. August 1978 - 5 StR 418/78 - BGH Urteile vom 21. Februar 1974 - 4 StR 12/74 und vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75 -). - BGH, 03.06.1975 - 1 StR 223/75
Beurteilung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - Überschreitung des Maßes …
Auszug aus BGH, 15.06.1984 - 5 StR 359/84
Völlig ungeeignet ist das angebotene Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (…BGH Urt. vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77 - bei Holtz in MDR 1978, 218; BGH Beschluß vom 1. August 1978 - 5 StR 418/78 - BGH Urteile vom 21. Februar 1974 - 4 StR 12/74 und vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75 -).
- LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …
Rn. 63 Völlig ungeeignet ist ein Beweismittel, wenn seine Verwendung zur Sachaufklärung nichts beizutragen vermag, so dass die Beweiserhebung nutzlos wäre (BVerfG NStZ 2004, 214, 215; BGHSt 14, 339, 342 = NJW 1960, 1582; BGH NJW 1989, 1045, 1046; BGH NStZ 1984, 564; 1993, 395, 396; 1995, 45; 1995, 97; 2008, 116; BGH NStZ-RR 1997, 304; 2002, 242; BGH StV 1993, 508; 1996, 368; 1999, 303). - BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97
Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Beweisbegehrens - Sachverständiger als völlig …
Er ist aber schon dann ein geeignetes Beweismittel, wenn er zwar keine sicheren und eindeutigen Schlüsse ziehen kann, seine Folgerungen aber die unter Beweis gestellte Behauptung (hier: der Angeklagte sei nach den Lichtbildern als Täter auszuschließen) als mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen und das Gutachten Einfluß auf die Überzeugungsbildung des Gerichts haben kann (vgl. BGH NStZ 1984, 564; 1995, 97, 98;… Herdegen in KK/StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 79 m.w.N.). - BGH, 16.07.1991 - 5 StR 194/91
Anforderungen an einen Verweisungsbeschluss - Entfallen der Bindungswirkung einer …
Völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist ein Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH bei Holtz MDR 1977, 108; 1978, 627, 988; BGH NStZ 1981, 32; 1984, 564;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6).Der auf Vernehmung eines Sachverständigen gerichtete Beweisantrag darf nicht schon dann wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels abgelehnt werden, wenn der Sachverständige nur Erfahrungssätze und Schlußfolgerungen vorzulegen vermag, die die unter Beweis gestellte Behauptung mehr oder weniger wahrscheinlich machen, jedoch keine sichere und eindeutige Beurteilung zulassen (BGH bei Holtz MDR 1978, 988; BGH NStZ 1984, 564; 1985, 515 f;… BGHR a.a.O. 6).
- BGH, 29.08.1989 - 5 StR 278/89
Beweisaufnahme - Vernehmung - Sachverständigengutachten - Vernehmungsfähigkeit - …
Völlig ungeeignet ist das angebotene Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGHSt 14, 339, 342; BGH NStZ 1981, 32 und NStZ 1984, 564 = GA 1985, 189). - OLG Hamm, 27.10.1998 - 4 Ss 1097/98
Sachverständigengutachten, Ungeeignetheit, Verfahrensrüge
Deshalb ist ein Sachverständiger bereits ein geeignetes Beweismittel, wenn vorhandene Anknüpfungstatsachen ihm Schlußfolgerungen ermöglichen können, die für sich allein die unter Beweis gestellte Behauptung lediglich wahrscheinlicher machen (vgl. BGH, Beschluss vom 15.06.1984 in 5 StR 359/84, zitiert bei BGH, NStZ 1985, 562).
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