Rechtsprechung
LG Berlin, 10.03.2006 - 64 S 484/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,32601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Abflußprinzip bei Betriebskostenabrechnung zulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)
Abflussprinzip bei Betriebskostenabrechnung zulässig
Papierfundstellen
- GE 2006, 725
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05
Rechtsfolgen der Versäumung der Frist zur Abrechnung der Nebenkosten durch den …
Dies gelte jedenfalls dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - bis zur Abrechnung kein Mieterwechsel stattgefunden habe, weil eine Mehrbelastung des Mieters dann ausgeschlossen sei (LG Düsseldorf, DWW 1990, 51; LG Berlin, GE 2006, 725; Geldmacher, DWW 1997, 165, 166;… Ehlert in Bamberger/Roth, BGB (2003), § 556 Rdnr. 27; Blank, DWW 1992, 65 f.;… ders. in Blank/Börstinghaus, Miete, 2. Aufl., § 556 Rdnr. 101 m.w.Nachw.). - BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 27/07
Zuordnung der Betriebskosten zu bestimmten Abrechnungszeiträumen; Zulässigkeit …
cc) Nach einer vermittelnden Auffassung kann der Vermieter nach dem Abflussprinzip jedenfalls dann abrechnen, wenn eine Mehrbelastung des Mieters ausgeschlossen ist, weil im Jahr des Verbrauchs beziehungsweise - soweit es sich um verbrauchsunabhängige Betriebskosten handelt - im Jahr der Verursachung und im Jahr der Abrechnung kein Mieterwechsel stattgefunden hat (LG Berlin, Zivilkammer 64, GE 2006, 725 und GE 1999, 1129, 1131; LG Berlin, Zivilkammer 62, MM 2004, 374 LS; LG Düsseldorf, DWW 1990, 51; Blank, DWW 1992, 65 f.). - BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 49/07
Urteil des Bundesgerichtshofs zur Wahl der Abrechnungsmethode bei der …
c) Nach einer vermittelnden Auffassung kann der Vermieter nach dem Abflussprinzip jedenfalls dann abrechnen, wenn eine Mehrbelastung des Mieters ausgeschlossen ist, weil - wie im vorliegenden Fall - im Jahr des Verbrauchs und im Jahr der Abrechnung kein Mieterwechsel stattgefunden hat (LG Berlin, Zivilkammer 63, GE 2007, 368 und GE 2007, 451; LG Berlin, Zivilkammer 64, GE 2006, 725 und GE 1999, 1129, 1131; LG Berlin, Zivilkammer 62, MM 2004, 374 LS; LG Düsseldorf, DWW 1990, 51; Blank, DWW 1992, 65 f.). - AG Berlin-Schöneberg, 20.12.2006 - 5a C 166/06
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Abrechnung der Wasserkosten nach dem …
Dies ist vielmehr zulässig, LG Berlin GE 2006, S. 725. - LG Berlin, 17.07.2007 - 63 S 422/06
Wohnraummiete: Konkludente Umstellung auf verbrauchsabhängige …
Die Zivilkammer 64 des Landgerichts Berlin hat - ohne weitere Auseinandersetzung mit dieser Frage - eine Abrechnung für 2003 nach dem Abflussprinzip für zulässig erachtet (LG Berlin [ZK 64] GE 2006, 725).