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   LG Berlin, 10.03.2006 - 64 S 484/05   

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https://dejure.org/2006,32601
LG Berlin, 10.03.2006 - 64 S 484/05 (https://dejure.org/2006,32601)
LG Berlin, Entscheidung vom 10.03.2006 - 64 S 484/05 (https://dejure.org/2006,32601)
LG Berlin, Entscheidung vom 10. März 2006 - 64 S 484/05 (https://dejure.org/2006,32601)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abflußprinzip bei Betriebskostenabrechnung zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Abflussprinzip bei Betriebskostenabrechnung zulässig

Papierfundstellen

  • GE 2006, 725
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist zur Abrechnung der Nebenkosten durch den

    Dies gelte jedenfalls dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - bis zur Abrechnung kein Mieterwechsel stattgefunden habe, weil eine Mehrbelastung des Mieters dann ausgeschlossen sei (LG Düsseldorf, DWW 1990, 51; LG Berlin, GE 2006, 725; Geldmacher, DWW 1997, 165, 166; Ehlert in Bamberger/Roth, BGB (2003), § 556 Rdnr. 27; Blank, DWW 1992, 65 f.; ders. in Blank/Börstinghaus, Miete, 2. Aufl., § 556 Rdnr. 101 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 27/07

    Zuordnung der Betriebskosten zu bestimmten Abrechnungszeiträumen; Zulässigkeit

    cc) Nach einer vermittelnden Auffassung kann der Vermieter nach dem Abflussprinzip jedenfalls dann abrechnen, wenn eine Mehrbelastung des Mieters ausgeschlossen ist, weil im Jahr des Verbrauchs beziehungsweise - soweit es sich um verbrauchsunabhängige Betriebskosten handelt - im Jahr der Verursachung und im Jahr der Abrechnung kein Mieterwechsel stattgefunden hat (LG Berlin, Zivilkammer 64, GE 2006, 725 und GE 1999, 1129, 1131; LG Berlin, Zivilkammer 62, MM 2004, 374 LS; LG Düsseldorf, DWW 1990, 51; Blank, DWW 1992, 65 f.).
  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 49/07

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur Wahl der Abrechnungsmethode bei der

    c) Nach einer vermittelnden Auffassung kann der Vermieter nach dem Abflussprinzip jedenfalls dann abrechnen, wenn eine Mehrbelastung des Mieters ausgeschlossen ist, weil - wie im vorliegenden Fall - im Jahr des Verbrauchs und im Jahr der Abrechnung kein Mieterwechsel stattgefunden hat (LG Berlin, Zivilkammer 63, GE 2007, 368 und GE 2007, 451; LG Berlin, Zivilkammer 64, GE 2006, 725 und GE 1999, 1129, 1131; LG Berlin, Zivilkammer 62, MM 2004, 374 LS; LG Düsseldorf, DWW 1990, 51; Blank, DWW 1992, 65 f.).
  • AG Berlin-Schöneberg, 20.12.2006 - 5a C 166/06

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Abrechnung der Wasserkosten nach dem

    Dies ist vielmehr zulässig, LG Berlin GE 2006, S. 725.
  • LG Berlin, 17.07.2007 - 63 S 422/06

    Wohnraummiete: Konkludente Umstellung auf verbrauchsabhängige

    Die Zivilkammer 64 des Landgerichts Berlin hat - ohne weitere Auseinandersetzung mit dieser Frage - eine Abrechnung für 2003 nach dem Abflussprinzip für zulässig erachtet (LG Berlin [ZK 64] GE 2006, 725).
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