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| LG Berlin, 29.08.2002 - 67 S 505/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 556; NMV § 20 Abs. 3 Satz 4; HKV § 9
Heizkostenabrechnung; Umstellung des Abrechnungszeitraumes; verspätete Nachforderung; Flächendifferenz; Vorerfassung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Wedding, 25.09.2001 - 17 C 203/00
- LG Berlin, 29.08.2002 - 67 S 505/01
Papierfundstellen
- GE 2002, 1627
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95
Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung …
Auszug aus LG Berlin, 29.08.2002 - 67 S 505/01
Vielmehr kann sich eine einheitliche Urkunde auch aus einer fortlaufenden Paginierung der einzelnen Blätter, aus der fortlaufenden Nummerierung von einzelnen Bestimmungen, aus der einheitlichen graphischen Gestaltung des Textes und dessen inhaltlichem Zusammenhang oder aus vergleichbaren Merkmalen zweifelsfrei ergeben ( BGHZ 136, 357 ). - BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62
Schriftform beim Mietvertrag
Auszug aus LG Berlin, 29.08.2002 - 67 S 505/01
Die erforderliche Schriftform ist gewahrt, wenn die Heizkostenabrechnungen für die Jahre 1996 und 1998 von der Klägerin mit Begleitschreiben übersandt worden sind, die mit einer eigenhändigen bzw. maschinell gefertigten Unterschrift versehen waren und einheitliche Urkunden mit den beigefügten Anlagen bildeten (vgl. BGHZ 40, 255 ).
- LG Itzehoe, 29.04.2005 - 9 (1) S 251/04
Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung bei unterschiedlichen …
Die hier vorgenommene Rechenoperation ist nicht nachvollziehbar und deshalb unheilbar unwirksam (Langenberg, WuM 2003, 672; LG Berlin vom 29.08.2002, GE 2002, 1627, 1628). - VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 5/03
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch mangelnde zivilgerichtliche …
Rn. 20 Hat der Vermieter mehrere Häuser oder auch gemischt genutzte Gebäudekomplexe zu einer Wirtschafts- oder Verwaltungseinheit zusammengefasst, so genügt es nicht, dass die aufgeführten Gesamtkosten auf die einzelnen Häuser oder Gebäudeteile verteilt werden, ohne dass als zusätzlicher für den Mieter nachvollziehbarer Berechnungsschritt angegeben wird, woraus sich diese anteiligen Werte ergeben (vgl. LG Köln, WUM 2001, 496 f.; LG Berlin, GE 2002, 1627 f.; LG Berlin, GE 1999, 907 ff.;… Künne, in: Künne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 7. Aufl. 2005, Rn. 77c;… Rips, in: Eisenschmid/Rips/Wall, Betriebskosten-Kommentar, 2004, S. 119;… Langenberg, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl. 2003, Rn. 356). - AG Euskirchen, 22.05.2015 - 13 C 141/13
Voraussetzungen eines Anspruchs des Vermieters auf Nachforderung von …
Grundvoraussetzung einer formell wirksamen Heizkostenabrechnung bei Vorhandensein einer gemeinsamen Anlage für Wärme und Warmwasser ist somit, dass eine Differenzierung zwischen Heizungs- und Warmwasserkosten zumindest erkennbar ist (vgl. AG Neuruppin vom 23.06.2004 - 42 C 64/04; AG Dortmund NZM 2004, 782, 784; AG Witten vom 25.11.2004 - 2 C 995/04; LG Berlin vom 29.08.2002 - 67 S 505/01;… vgl. auch Lammel, in: Schmidt-Futterer, a.a.O., § 9 Heizkostenverordnung Rn. 3;… MüKo-BGB/Schmid, a.a.O., § 9 HeizkostenV Rn. 4; Schmid, NZM 2014, 572, 573, 577).
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